Unstimmigkeiten 1% Regelung KFZ

Ich bräuchte mal Hilfe;)
Ich steite mich mit einem Freund über die 1% Regelung.
Mein Arbeitgeber stellte mir ein neues Fahrzeug über die 1% Regelung zur Verfügung.
Diese 1% führe ich ja als geldwerten Vorteil dem Finanzamt ab.
Mein Kollege besteht darauf,dass mein Arbeitgeber nun KEINE Kosten mehr hat für das Fahrzeug…
Ich würde die leasingrate damit auch bezahlen.
Dies versuche ich nun zu widerlegen .
Im Internet gibt es dazu nichts zu finden.
Denn man könne ja auch ein uraltes bereits bezahltes kfz über die 1% Regelung laufen lassen … wo es quasi keine leasingrate geben würde.
Welche konkreten Kosten hat mein Arbeitgeber durch ein ,mir zur Verfügung gestelltes firmenfahrzeug?
Zahlt er ebenfalls 1% ans Finanzamt?
Kann man pauschal sagen ,wie viel in % gerechnet,er Endes des Jahres davon absetzen kann ?

Liebe Grüße

Nein, machst du nicht. Du versteuerst den geldwerten Vorteil in Höhe von 1% des Bruttolistenpreis des Fahrzeuges. Zusätzlich werden noch Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Außerdem muss der Weg zur Arbeit (so du denn einen hast) versteuert und verbeitragt werden.
Dein Arbeitgeber hat im Normalfall folgende Kosten: Steuern, Versicherung, Sprit, Wartung, Abschreibung (wenn das Fahrzeug gekauft und zum Betriebsvermögen gehört) und seinen Anteil an der Sozialversicherung des geldwerten Vorteils, Leasingrate (wenn geleast).
Es gibt aber viele mögliche Ausgestaltungen bei Leasingverträgen und auch bei Fahrzeugüberlassungen.
Da bei Fahrzeugen immer der Bruttolistenneupreis zur Berechnung der 1% herangezogen wird, ist es extrem unsinnig, mit einem 20 Jahre alten Golf durch die Gegend zu juckeln.

Soon

2 Like

Annahme: Bruttolistenpreis = 38.000€
Du versteuerst dann jeden Monat 380€, was bei einem angenommenen Steuersatz von 30% zu einer monatlichen Mehrbelastung bei der Einkommensteuer von 114€ führen würde.
Für Fahrten von der Wohnung zur Arbeit sind zusätzlich 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer als monatlicher geldwerter Vorteil anzusetzen, bei 20km Entfernung wären dies 0,6% oder weitere 228€ Vorteil (68,40€ EK-Steuer bei angenommenen 30% Steuersatz).

Der Dienstwagen ist ein Fahrzeug, das dem Arbeitgeber gehört. Er bezahlt Steuer, Versicherung, Reparaturen, Wartung, Kraftstoff.

Wenn sich aus dem Vertrag ergibt, dass der Arbeitnehmer irgendwelche Kosten davon zu übernehmen hat, oder dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber für private Fahrten ein Nutzungsentgelt zahlen muss, dann mindern diese Kosten den geldwerten Vorteil.

Uralte Fahrzeuge wird man kaum leasen, das bietet doch keiner an und es wäre finanziell unglaublich dämlich, das zu machen. Dann auch noch den geldwerten Vorteil zu versteuern, der sich ja nach dem Neupreis richtet, wäre dann der Gipfel des Unsinns.

Im Vertrag steht, welche Kosten der AG übernimmt.
Mein AG übernimmt ALLE Kosten. Diesel, AdBlue, Scheibenreiniger, Versicherung, Steuer, Sitzbezüge, Fahrzeugwäsche, Reifen, Werkstatt - ALLES.
Das sind für die Firma Betriebsausgaben.
Ich tanke im Urlaub in Österreich über die Flottenkarte der Firma - Betriebsausgaben (obwohl ich dienstlich nur in Deutschland unterwegs bin).
Natürlich ist die Grundvoraussetzung gegeben: Das Fahrzeug wird überwiegend dienstlich genutzt!

Kleiner Nachtrag:
Bei mir liegt ein Sonderfall vor, weil ich für die Anfahrt zur Betriebsstätte (diese 0,03%) exakt 0€ versteuern muss. Zudem gibt es keinen Vertrag zwischen Firmeninhaber und mir, der die Nutzungsbedingungen regelt. Der „Arbeitgeber“ bin ich selber, mein Betriebsitz ist mein Wohnsitz.

1 Like