ich schloß Anfang Januar 2002 den Versicherungsvertrag ab. Ich erhielt sofort eine Bestätigung und vorläufige Haftungsdeckung (nennt man das so?) von der Versicherung. Vor 2 Wochen kam immerhin schon der Versicherungsvertrag mit der exakten Beitragsrechnung (vorher stellte man sich dumm, Suche nach Vertrag und so, ewiger Schriftverkehr). Ich zahlte natürlich, war ja nun endlich alles in Ordnung. Da ich bei dieser Versicherungsgesellschaft auch andere Verträge habe und immer alles bestens klappte, hegte ich auch keinen Argwohn.
Nun erfahre ich (durch einen Anwalt), das vor 4 Wochen jemand durch angeblich mein Verschulden zu Schaden gekommen ist (prüfe ich noch nach). Ich rief bei der Versicherung an, um den Schaden zu melden, schickte gleichzeitig die schriftliche Schadensmeldung. Fast postwendend kam die Ablehnung der Versicherung, den Schaden zu decken, da ich im Moment des Schadensfalles ja noch keinen Beitrag gezahlt hatte. Wie auch, ohne korrekten Vertrag? Nun bin ich etwas ratlos. Bin ich nun der Dumme, trotz zugesagter Deckung im Januar?
hallo André,
aus dem hohlem bauch heraus will ich mal behaupten, dass die Versicherung zahlen muss. Dafür gibt es die vorläufige Deckungszusage.
Dass Du monatelang nicht bezahlt hast, ist nicht Dein Verschulden. Das liegt an der Versicherung. Ich hoffe Du kannst das nachweisen.
Für Dich spricht auch, dass Du sofort nach erhalt der Police gezahlt hast.
Aber hier lassen wir mal unssren Studiosus Marco ran. Der kann das exakt erklären.
Ist ein tolles Thema für seine Klausur.
Grüße
Raimund
Übrigends: hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann kannst Du ja ganz einfach mal Deinen RA daransetzen.
aus dem hohlem bauch heraus will ich mal behaupten, dass die
Versicherung zahlen muss. Dafür gibt es die vorläufige
Deckungszusage.
Sieht die Versicherung anders, ich mag jetzt nicht die ganzen Paragraphen hier hinschreiben, die die mir an den Kopf geworfen haben. Allerdings hab ich die Deckungszusage schriftlich, die gilt wie lange? Ich fand nix im Kleingedruckten.
Aber hier lassen wir mal unssren Studiosus Marco ran. Der kann
das exakt erklären.
*hilfeschrei*
Übrigends: hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann kannst
Du ja ganz einfach mal Deinen RA daransetzen.
Nö. Bei Gewerbe ist ein Anwalt bei Bedarf billiger.
Nö. Bei Gewerbe ist ein Anwalt bei Bedarf billiger.
da täuscht Du Dich.
für 469,69 € bekommst Du einen Superschutz für Selbständige, der privat und Geschäft abdeckt.
Nehmen wir mal an, Du bekommst eine saftige Anklage mit 100.000 € Schaden. Dann wirds echt lustig für Dich!
Grüße
Raimund
du hast recht, nur sollte Andre aber auch wissen, daß wenn er seine Verträge bei Versicherung A hat und seinen Rechtsschutz auch bei A, dann zahlt diese nicht, wenn es gegen den eigenen Konzern geht.
gruss
winkel
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du hast recht, nur sollte Andre aber auch wissen, daß wenn er
seine Verträge bei Versicherung A hat und seinen Rechtsschutz
auch bei A, dann zahlt diese nicht, wenn es gegen den eigenen
Konzern geht.
Hierbei zeigt sich leider, dass bei Versicherungen viele Köche den Brei verderben.
Die Schadensabteilung der Rechtschutzversicherung muss per Gesetz (Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) §8a) in einem Kompositkonzern separat gehalten werden. Das bedeutet sehr wohl, dass Klagen gegen den eigenen Konzern möglich sind und auch sehr oft sogar praktiziert werden.
eine VDZ (vorläufige Deckungszusage) sollte wohl der genaue Begriff sein, den du gesucht hattest.
Das Prinzip der vorläufigen Deckungszusage ist der, dass sie dir Versicherungsschutz bestätigt, bis der eigentliche Vertrag unter Erschwerung oder zu Normalkonditionen angenommen wird oder aber auch abgelehnt wird.
Wenn du dann den angenommenen Versicherungsschutz per Police bestätigt bekommst, dann musst du die Versicherungsprämie unverzüglich (14 Tage) zahlen, sonst erlischt die VDZ rückwirkend zu Beginn und der Versicherer ist solange zur Leistung befreit, wie die Prämie nicht bezahlt ist. Leistung erfolgt dann wiederum aber auch erst mit genau dem Datum, zu dem die Prämie beim Versicherer eingeht (Bringschuld).
Hast du eine Einzugsermächtigung gilt die Holschuld. Das bedeutet wiederum, dass deine Prämie bei gedecktem Konto als stetig gezahlt gilt.
In der Versicherungsbranche nennt man dieses Verfahren die erweiterte Einlösungsklausel. Diese wäre auch für einen Sachvertrag gültig.
Es gibt auch die strenge Einlöseklausel (Leistungsbeginn erst bei Zahlung, frühestens ab Vertragsbeginn unter Berücksichtigung von Wartezeiten). Diese gilt in der Sachversicherung jedoch nicht.
Ein weiterer Punkt, der anzuführen wäre. Da du ein halbes Jahr die Prämie nicht gezahlt hattest, hast du natürlich die 14 Tage überschritten. Hier kommt dann aber das Recht die Prämie so lange zurückzubehalten, wie du den Policeninhalt nicht kennst.
hallo Winkel,
zu Marcos richtigem Einwurf: um allen Eventualitäten auszuweichen, schließt man eine RS nur bei einem spartenneutralem Versicherer ab.
Wie z.B. der AUXILIA (ja, ich weiß: meine Leib- und Magen-Versicherung:smile:
grüße
Raimund
mal abgesehen daß hier alle unerlaubte Rechtsberatung machen (!)
was steht denn in der vorläufigen Deckungszusage wie lange diese gewährt worden ist und ist diese evtl. verlängert worden ??
Und wenn alles bei einem Versicherer gemacht ist scheint es nichteinmal einen Makler zu geben, den Mann in die Haftung nehmen könnte - wie ärgerlich.
Kalle
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wie alle anderen auch…
hallo Kalle,
wenn Du einer Sachversicherung zu teuer kommst, fliegst Du.
Das ist ganz normal. Das hast Du bei der DAS, ARAG, Neue Rechtschutz, usw.
Die AUXILIA bietet Dir aber vorher an, einen größeren SB zu akzeptieren. Das ist mehr, als andere machen.
Grüße
Raimund
hallo André,
das ist richtig. Könnte ruhig mehr drin stehen. Verbraucherfreundlicher. Die Site hat bestimmt ein Rechtsanwalt geschrieben
So viel ich weiß, ist die AUXILIA die einzige Gresellschft, die eine Opferrechtsschutz beinhaltet (seit Januar). Also als Opfer einer Straftat als Nebenkläger zu agieren.
Noch etwas: Auxilia ist, wie ich schon des öfteren erwähnt habe eine der 5 verbliebenen RS, die noch nach der Ereignistheorie entscheiden. Ein echter Vorteil. Außerdem sind sämtliche Fahrzeuge Deiner Familie mitversichert… so der Sohnemann (Töchting) keinen auf Dauer ausgelegten Job hat und unter 25 Jahre ist.
Grüße
Raimund
mal abgesehen daß hier alle unerlaubte Rechtsberatung machen
(!)
Dies ist lediglich der private Austausch von Wissen. Unerlaubte Rechtsberatung geschieht, wenn ich jemanden im Rahmen einer gewerblichen Handlung eine Rechtsberatung angedeihen lasse, zu der ich nicht befugt bin, weil ich nicht Recht studiert habe oder einen entsprechend Berugf ausübe.
Und wenn alles bei einem Versicherer gemacht ist scheint es
nichteinmal einen Makler zu geben, den Mann in die Haftung
nehmen könnte - wie ärgerlich.
Das kommt dann davon, wenn man meint, man könnte dadurch sparen, indem man direkt zur Versicherung geht. Und glaubt, wenn man zum Makler geht, berät einer der nach seinem Geldbeutel und die Versicherung verkauft nur das, was der Kunde braucht.
Dann „haftet“ man halt selbst dafür.
Grüße
Raimund