Unstimmigkeiten Online klären

Ihr erinnert euch?
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

hatte der Schnegge ne frist gesetzt, sich entweder zu melden oder die angebotene Rückzahlung zu tätigen… die Frist ist seit 7 Tagen rumm, nun, dachte ich gibts ne Bewertung und Käuferschutz antrag - aber was tun wenn der Account derweil gelöscht ist…?

HH

In dem Fall kannste dein Geld abschreiben.

Gruß Daggi!

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:smile:
Hi
die Befürchtung hatte ich schon länger…
HH

Hi!

Du solltest ja die Daten der Verkäuferin haben. Erstatte Anzeige, der Tatbestand müsste Betrug sein.

Grüße
Dusan