Untätiger Anwalt fordert Honorar trotz entstandenen Schadens aufgrund seiner Untätigkeit

Was kann man tun, wenn ein Anwalt aufgrund seiner Untätigkeit oder schlampigen Bearbeitung einen Schaden verursacht hat und anschließend sein Honorar trotzdem einfordert?
Genaueres zum Fall, der vertreten werden sollte: Eine Firma geht bankrott, dem Angstellten wird eine Abfindung versprochen. Anstatt dieser Abfindung werden plötzlich die anfallenden Kosten des Leasing Fahrzeugs auf ihn abgeschoben, obwohl er das Fahrzeug von einem Kollegen übernommen hat, muss er die Gesamtkosten tragen.
Anstatt den Angstellten in dieser Sache zu vetreten, hat der Anwalt Standardschreiben verschickt ohne Beachtung des speziellen Falls; und trotz korregierenden Äußerungen des Angstellten waren sogar diese Standardschreiben fehlerhaft. (Es wurde per e-Mail Verkehr alles festgehalten.) Es wurde überhaupt nichts erreicht und dem Angestellten wurden die Gesamtkosten des Leasing Fahrzeugs ohne seine Zustimmung einfach von der versprochenen Abfindung abgezogen.
Nun verlangt dieser Anwalt, der seinen Klienten nicht angemessen vertreten hat auch noch gerichtlich sein Honorar.
Mein Frage an Sie: Besteht überhaupt eine gute Chance wenigstens diese Kosten nicht bezahlen zu müssen?

Ich danke für eine hilfreiche Einschätzung.

MFG Mira

Wenn bisher nur lustige Schreiben verschickt wurde, ist doch noch gar nichts passiert. Der Gegener hat die „versprochen Abfindung“ einfach verweigert. Und warum und vor allem „wie“ eine bankrotte Firma noch Abfindungen zahlen kann müsste mal erklärt werden. Bankrott ist wenn man kein Geld mehr hat.

Wenn der Anwalt eine Pflichverletzung begangen hat wäre er Schadenersatzpflichtig. Nur weil er aber die sinnlosen Forderungen nicht durchsetzen kann, bekommt der Anwalt trozdem sein Geld. Er ist nicht verpflichtet sinnloses zu Fordern. Und „ich will meine Abfindung“ ist nur ein Satz, den er sicher geschrieben hat. 

Mich wundert das du nun die Kosten sparen willst. Ich hätte vermutet das du jetzt vor Gericht ziehst und den AG verklagst…aber dir scheint klar zu sein das nichts zu holen ist.

Dein Anwalt wird dich verklagen und sich dabei selber vertreten, dann bekommt er nochmal sein Geld.extra. Verar… hat die dein Arbeitgeber, der eben nicht zu seinem Wort steht / stehen kann, weil er Bankrott ist

Moin, Mira,

Besteht überhaupt eine gute Chance
wenigstens diese Kosten nicht bezahlen zu müssen?

absolut keine. Ein Anwalt berechnet nach festglegten Gebührensätzen, was er getan hat - zB Briefe versandt. Auf Erfolg, Sinnhaftigkeit oder gute Absichten kommt es dabei nicht an.

Gruß Ralfl

Hallo,

Besteht überhaupt eine gute Chance
wenigstens diese Kosten nicht bezahlen zu müssen?

absolut keine. Ein Anwalt berechnet nach festglegten
Gebührensätzen, was er getan hat - zB Briefe versandt. Auf
Erfolg, Sinnhaftigkeit oder gute Absichten kommt es dabei
nicht an.

Stimmt.
…wobei ich es tatsächlich schon erlebt habe, dass die Rechtschutzversicherung die Bezahlung wegen Unfähigkeit erfolgreich verweigert hat.
Die Androhung, den Fall der Anwaltskammer vorzulegen war wohl hilfreich.

7 gleichlautende Briefe, mit der Bitte um übersendung des Aktenzeichens, an das falsche Gericht zu schicken sind halt auch außerordentlich …

In einem anderen Fall hatte ein Anwalt die Aufgabe, einen Vertrag zu prüfen. Die Rechnung dafür hat er an die falsche Adresse versendet. Inhalt des Vertrages war unter anderem die korrekte Anschrift.
Diese Rechnung musste letztlich dennoch bezahlt werden.

MfG Frank

Hallo Mira

Was kann man tun, wenn ein Anwalt aufgrund seiner Untätigkeit
oder schlampigen Bearbeitung einen Schaden verursacht hat und
anschließend sein Honorar trotzdem einfordert?

Sicherlich geht das, aber das würde ich jemanden nur empfehlen, wenn er wirklich zu 100% nachweisen kann, dass der RA Mist gemacht hat, in dem er z.B. trotz mehrfacher Aufforderung Termine verstreichen lies und damit ein Klage unmöglich wurde oder eine grundlegende Falschberatung gemacht hat, aus denen dann weitere Kosten entstanden sind oder Forderungen beim Insolvenzverwalter falsch eintragen lies usw… Dann kann man ihn letztlich sogar für den Schaden haftbar machen, dafür muss jeder RA eine Versicherung abschließen.

Genaueres zum Fall, der vertreten werden sollte: Eine Firma
geht bankrott, dem Angstellten wird eine Abfindung
versprochen.

Eine bankrotte Firma wird nichts zahlen, weder eine Abfindung noch sonst irgend etwas … Das mündliche VersprecheN ist wohl eher ein VersprecheR um die Angestellten erst einmal ruhig zu stellen und Zeit herauszuschinden.

Riecht verdächtig nach Insolvenzverschleppung, ist aber nur meine persönliche Ansicht.

Empfehlungen zu dem Fall kann ich keine aussprechen, dazu sind einfach zu wenig Informationen vorhanden und zu viele ineinander verkeilte Umstände.

Was ich aber bei meinen Fällen getan habe:
Eine tabellarische Aufstellung, wann und wie etwas von mir beim RA gefordert wurde. Was tatsächlich vom RA getan wurde. Welche Rechtsberatung er zum Fall gegeben hatte (z.B. bei Aufforderung einer notariellen Beglaubigung, wo genau das Gegenteil von dem empfohlenen erreicht wurde, während andere Kollegen sich darauf einließen und mit Null Kosten aus der Sache herausgegangen sind) und ab mit den Unterlagen zum nächsten RA.
Falls es interessiert, im ersten Fall hat der RA letztlich freiwillig auf sein komplettes Honorar verzichtet. Er versuchte vorher zu feilschen, während ich es dann einfach ausgesessen habe bis die Frist zur Klage verjährt war. Im zweiten und dritten Fall habe ich den RA und eine Kanzlei vor den Kadi gezogen und zu 100% meinen Schaden ersetzt bekommen. In allen Fällen wurde nie die Rechtsanwaltskammer meinerseits eingeschaltet.