Guten Tag,
es gibt einen Vorgang der Dienststelle der durch den Bezirkspersonalrat in der Beteiligung entschieden werden muss. Das Problem ist, der Bezirkspersonalrat bleibt untätig. Abwahl nach §28 BPersVG funktioniert nicht aufgrund des großen Bereiches des BezPersRat.
Gibt es Möglichkeiten eine Stufenvertretung zu zwingen, sich mit einem Thema zu beschäftigen ??
Grüße Pepe
Hallo,
es kommt darauf an ob es sich um eine Angelegenheit handelt, die der Mitbestimmung unterliegt oder die der Mitwirkung unterliegt.
Generell muss sich der PR mit dem jeweiligen Vorgang beschäftigen und zu einem Ent- bzw. besser Beschluss kommen. Denn nach dem PersVG - sprech jetzt vom PersVG Berlin - muss der Beschluss der Personalvertretung in Mitbestimmungsangelegenheiten der Dienststelle innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden, somit kann der PR nicht untätig bleiben - er hat ja nur zwei Wochen Zeit! Bleibt der PR „untätig“ und die 2-Wochen-Frist erlischt, so gilt die Maßnahme/der Vorgang als gebilligt. Bei einer fristlosen Kündigung verkürzt sich die Zeit sogar auf eine Woche…
Bei der Mitwirkung gilt ebenso die 2-Wochen-Frist, ansonsten gilt Maßnahme als gebilligt.
Ein konkretes untätig sein ist somit an sich nicht möglich.
Frage beantwortet?
MfG