Untätiger Notar: Ende August hab ich per

… notariellem Vertrag mein Haus verkauft. Eigentlich sollte das keine langwierige Sache werden Aussage des Notars damals: so ca. 6 Wochen, da die neuen Eigentümer die Summe sofort nach Fälligstellung zahlen können und wollen. Als Fälligkeitsvoraussetzung wurde im Vertrag geregelt, dass der Notar die Auflassungsvormerkung vornimmt sowie zwei-drei amtliche Bestätigungen beitreibt und danach dem Käufer die Kaufsumme fällig stellt.
Nachdem fast 2 Monate vergingen, ohne dass ich irgendwas vom Notar hörte oder las, fragte ich einfach mal telefonisch nach durch Entfernung nach Umzug nicht mehr anders machbar. Hier musste ich dann feststellen, dass nicht nur die Freundlichkeit maximal bis zur Unterschrift unter den Vertrag reichte, sondern auch ansonsten von mir die Geduld von Papier verlangt wird. Denn von der Mitarbeiterin Chef ist nicht dafür zuständig, sondern sie! bekam ich lediglich zu hören, dass alles beantragt ist. Eine Woche später: ja, da sind schon einige Sachen da, 1 amtliche Bestätigung fehlt aber noch. Mit lapidarer Beigabe einer Telefonnummer meinte sie noch, ich könne mich ja selbst drum kümmern. Was ich zähneknirschend auch tat - schließlich sollte das Ganze endlich mal vorankommen!
Hier erfuhr ich dann, dass diese besagte Genehmigung bereits vor Jahren schon mal erteilt worden sein muss und Teil der Grundbuchakte ist Rechtslage hier: einmal genehmigt hat sie dauerhaften Bestand. Bei weiteren Telefonaten bestätigte sich dies auch. Das hätte doch der Notar nach Grundbucheinsicht wissen müssen, zumal dies nicht nur zur Verzögerung führte, sondern auch einen Kostenaufwand für die Genehmigung darstellt, oder?
Nachdem das Amt hier sehr freundlich eine schnelle Erledigung verspach, meldete ich mich eine Woche darauf wieder beim Notar. Von einer weiteren, nicht minder freundlichen MA erfuhr ich wenigstens noch, dass diese letzte Bescheinigung wohl eingetroffen sei. Im übrigen sei sie jedoch nicht kompetent genug, mir Auskünfte zu erteilen, wolle mir auch nichts falsches sagen. Darum kümmere sich nur die andere Kollegin, und die sei die ganze Woche nicht da…
Heute nun: neue Woche, neues Glück - dachte ich!!! Denn diesmal war die betreffende Dame erst vorzeitig zu Tisch, dann wiederum den ganzen Nachmittag außer Haus…
Und da platzt mir jetzt der Kragen!!! Welche Pflichten hat der Notar, sich um Bescheinigungen zu kümmern, auch mal nachzuhaken? Eine so zügig wie mögliche Abwicklung zu gestalten? Und vor allem, wie kann ich hier selbst weiter vorgehen?? Aufgrund der Entfernung kann ich leider mit ihm nur telefonisch agieren. Und er war, sehr ärgerlich, nicht meine Wahl…

LG
Eva

Ich kann Ihren Ärger gut nachvollziehen. Hier zeigt es sich erneut, dass der Begriff Notar rein nichts über die Problembeherrschung aussagt. Bis vor Jahrzehnten war wenigstens noch das gut ausgebildete Fachpersonal des Notarbüros als die gute Seele oder wenigstens als Strohhalm vorhanden.–
Der Notar macht sich schadenersatzpflichtig wenn er nachweislich zu Ihren Lasten die Sache schuldhaft vernachlässigt hat. Bei GBeinsichtnahme muss der Notar übrigens nicht auch die Grundakte einsehen (wo sich die Genehmigung befunden haben soll). Von dieser G. hätten Sie als Eigentümerin allerdings Kenntnis haben müssen. Oder?
Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Notarkammer zu beschweren, bekommen dadurch aber keinen Schadenersatz, sondern nur durch eine Klage. -
Die anfangs angegebenen 6 Wochen können keineswegs als verbindlich betrachtet werden, da das Büro voll auf die Arbeitsweise der Behörden, der Bank und des GBamtes angewiesen ist. Was Ihnen sicher nicht helfen wird: Das Problem besteht schon so lange, wie es Hausverkäufe gibt…es sei denn, der Verkäufer hat´s nicht nötig zu warten.

Hallo Eva,

warum sprichst Du mit Hänschen und nicht mit Hans. Zuständig ist und bleibt der Notar. Wenn es telefonisch nicht geht, dann würde ich Ihm schreiben und um Rückruf bitten.

Wenn nichts anderes im Vertrag geregelt ist, dann hat der Notar die Unterlagen unverzüglich einzureichen oder zu beantragen. Zu einer normalen Bearbeitung gehört es, wenn die Unterlagen nicht in einem angemessenen Zeitraum Vorliegen, dass nachgefasst wird.

Was kannst Du tun?

Dich bei der Anwaltskammer beschweren, Schadenersatz gelten machen, wenn Dir ein Schaden entstanden ist. Dich anwaltlich beraten- und vertreten lassen, damit die Angelegenheit beschleunigt wird.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten