… notariellem Vertrag mein Haus verkauft. Eigentlich sollte das keine langwierige Sache werden Aussage des Notars damals: so ca. 6 Wochen, da die neuen Eigentümer die Summe sofort nach Fälligstellung zahlen können und wollen. Als Fälligkeitsvoraussetzung wurde im Vertrag geregelt, dass der Notar die Auflassungsvormerkung vornimmt sowie zwei-drei amtliche Bestätigungen beitreibt und danach dem Käufer die Kaufsumme fällig stellt.
Nachdem fast 2 Monate vergingen, ohne dass ich irgendwas vom Notar hörte oder las, fragte ich einfach mal telefonisch nach durch Entfernung nach Umzug nicht mehr anders machbar. Hier musste ich dann feststellen, dass nicht nur die Freundlichkeit maximal bis zur Unterschrift unter den Vertrag reichte, sondern auch ansonsten von mir die Geduld von Papier verlangt wird. Denn von der Mitarbeiterin Chef ist nicht dafür zuständig, sondern sie! bekam ich lediglich zu hören, dass alles beantragt ist. Eine Woche später: ja, da sind schon einige Sachen da, 1 amtliche Bestätigung fehlt aber noch. Mit lapidarer Beigabe einer Telefonnummer meinte sie noch, ich könne mich ja selbst drum kümmern. Was ich zähneknirschend auch tat - schließlich sollte das Ganze endlich mal vorankommen!
Hier erfuhr ich dann, dass diese besagte Genehmigung bereits vor Jahren schon mal erteilt worden sein muss und Teil der Grundbuchakte ist Rechtslage hier: einmal genehmigt hat sie dauerhaften Bestand. Bei weiteren Telefonaten bestätigte sich dies auch. Das hätte doch der Notar nach Grundbucheinsicht wissen müssen, zumal dies nicht nur zur Verzögerung führte, sondern auch einen Kostenaufwand für die Genehmigung darstellt, oder?
Nachdem das Amt hier sehr freundlich eine schnelle Erledigung verspach, meldete ich mich eine Woche darauf wieder beim Notar. Von einer weiteren, nicht minder freundlichen MA erfuhr ich wenigstens noch, dass diese letzte Bescheinigung wohl eingetroffen sei. Im übrigen sei sie jedoch nicht kompetent genug, mir Auskünfte zu erteilen, wolle mir auch nichts falsches sagen. Darum kümmere sich nur die andere Kollegin, und die sei die ganze Woche nicht da…
Heute nun: neue Woche, neues Glück - dachte ich!!! Denn diesmal war die betreffende Dame erst vorzeitig zu Tisch, dann wiederum den ganzen Nachmittag außer Haus…
Und da platzt mir jetzt der Kragen!!! Welche Pflichten hat der Notar, sich um Bescheinigungen zu kümmern, auch mal nachzuhaken? Eine so zügig wie mögliche Abwicklung zu gestalten? Und vor allem, wie kann ich hier selbst weiter vorgehen?? Aufgrund der Entfernung kann ich leider mit ihm nur telefonisch agieren. Und er war, sehr ärgerlich, nicht meine Wahl…
LG
Eva