Untätiger Zwangsverwalter

Fikiver Fall:

Eine vermietete Immobilie wird zwangsversteigert. Es wurde eine Zwansverwaltung bestellt.
Das Objekt wid ersteigert, es erfolgt det Beschluss des AGs für die aufhebung der Zwansgverwaltung.
Ganze zwei Monate danach erstellt der Zwansverwalter einer unrichtige Rechnung. Er hat die Hausgelder abgeführt, der neue Eigentümer auch, somit sind die wieder zurückzuholen.
Dies wird telefonisch und dann auch (auf Wunsch) schriftlich mit Belegen aufgezeigt.
Nach einem weiteren Monat ist keine korrigierte Abrechnung oder eine Gutschrift erfolgt.
Zwei Rückrüfwünsche bleiben unerfüllt, und sonst hat man auch nicht wirklich den Anschein da etwas bewirken zu können.

Wie sollte man in so einem Fall verfahren?

Danke für Meinungen

Fikiver Fall:

Eine vermietete Immobilie wird zwangsversteigert. Es wurde
eine Zwansverwaltung bestellt.
Das Objekt wid ersteigert, es erfolgt det Beschluss des AGs
für die aufhebung der Zwansgverwaltung.

Üblicherweise wird die Zwangsverwaltung erst 1-2 Monate nach dem Zuschlagstermin aufgehoben. Entscheident dafür ist, dass die Widerspruchsfrist gegen den Zuschlagsbeschluss abgelaufen ist. Wenn dann der zuständige Rechtspfleger im Urlaub ist oder krank oder unpässlich passieren schon mal zwei Monate.

Ganze zwei Monate danach erstellt der Zwansverwalter einer
unrichtige Rechnung. Er hat die Hausgelder abgeführt, der neue
Eigentümer auch,

Warum hat dies denn der Eigentümer getan??? Hier liegt doch der Fehler.

somit sind die wieder zurückzuholen.
Dies wird telefonisch und dann auch (auf Wunsch) schriftlich
mit Belegen aufgezeigt.

Die Hausverwaltung hat für die Monate 2mal Wohngeld bekommen…Geh mit der ZVabrechnung zum Verwalter lass die die überzahlten Wohngelder auf die nächsten Monate verrechnen und gut ist es.

Nach einem weiteren Monat ist keine korrigierte Abrechnung
oder eine Gutschrift erfolgt.

Warum soll dir der Zwangsverwalter seine Abrechnung ändern, er hat auftragsgemäß von den Mieteinnahmen das Wohngeld abgeführt.

Zwei Rückrüfwünsche bleiben unerfüllt, und sonst hat man auch
nicht wirklich den Anschein da etwas bewirken zu können.

Gruß n.

Fikiver Fall:

Fiktiver Rat,

ich habe in einem vergleichbaren Fall ein ganz klein wenig Druck über das Amtsgericht gemacht und hatte damit kurzfristig Erfolg. Rechtspfleger zu einem Anruf bewegen, reichte bei mir.

vnA

Fikiver Fall:

Eine vermietete Immobilie wird zwangsversteigert. Es wurde
eine Zwansverwaltung bestellt.
Das Objekt wid ersteigert, es erfolgt det Beschluss des AGs
für die aufhebung der Zwansgverwaltung.

Üblicherweise wird die Zwangsverwaltung erst 1-2 Monate nach
dem Zuschlagstermin aufgehoben. Entscheident dafür ist, dass
die Widerspruchsfrist gegen den Zuschlagsbeschluss abgelaufen
ist. Wenn dann der zuständige Rechtspfleger im Urlaub ist oder
krank oder unpässlich passieren schon mal zwei Monate.

Richtig, hier ist der Zeitraum nach dem Beschluss über die Aufhebung der Zwansverwaltung gemeint (gesamt vier Mon. nach Zuschlag)

Ganze zwei Monate danach erstellt der Zwangsverwalter einer
unrichtige Rechnung. Er hat die Hausgelder abgeführt, der neue
Eigentümer auch,

Warum hat dies denn der Eigentümer getan??? Hier liegt doch
der Fehler.

Es gab eine Aufforderung von der WEG Verwaltung, die sinngemäß ab dem Tag des Zuschlages stehen ihnen alle Pflichten und Lasten auch zu. Und „es ergibt sich die mtl. Zahlungspflicht ab wirtschaflticher Übergabe d.h ab Versteigerungstermin.“

somit sind die wieder zurückzuholen.
Dies wird telefonisch und dann auch (auf Wunsch) schriftlich
mit Belegen aufgezeigt.

Die Hausverwaltung hat für die Monate 2mal Wohngeld
bekommen…Geh mit der ZVabrechnung zum Verwalter lass die die
überzahlten Wohngelder auf die nächsten Monate verrechnen und
gut ist es.

Nun, der Zwangverwalter hat auch die Hausgelder in falscher Höhe bezahlt (-10 EUR) und eine Sonderumlage (etwas über 400 EUR) nicht getilgt, die ebenfalls der neue Eigentümer tilgen musste.

Nach einem weiteren Monat ist keine korrigierte Abrechnung
oder eine Gutschrift erfolgt.

Warum soll dir der Zwangsverwalter seine Abrechnung ändern, er
hat auftragsgemäß von den Mieteinnahmen das Wohngeld
abgeführt.

Er zahlt zu wenig Hausgeld, keine Sonderumlage, wie bei der Versammlung beschlossen und kassiert immer noch die Mieteinnahmen.
Wie bereits angemerkt lässt dieser sich nur nur verleugnen und Rückrufe werden zwar zugesagt aber nicht erfüllt.

Selbst wenn jetzige ersteher nicht hätte der Aufforderung nackommen sollen, die von der WEG Verwaltung gestellt wurde, so sollte langsam die Zahlung fliessen. Weiter sind Mietverträge und Teilungserklärung auszuhändigen.

Macht es sinn direkt an den Mieter ranzutreten um sicherzustellen das keine Zahlungen mehr an den unzuervlässigen (unseriösen) Zwangsverwalter gehen? Laut Beschluss des AGs ist er jetzt seit fast drei Monaten nicht mehr für die Zwansverwaltung bestellt.

Grüße

Das ist wohl ein guter Ansatz, versuchen über das AG druck auszuüben.
Werden die vom Gericht bestimmt oder vom Gläubiger?
Ich hatte auch überlegt mit der Gläübigerbank zu sprechen und von dort auch Druck auszuüben.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Werden die vom Gericht bestimmt oder vom Gläubiger?

Zwangsverwalter werden vom Gericht per Beschluss Ein- und wieder Abgesetzt. Natürlich erfolgt die Einsetzung eines ZV auf Antrag (und Kosten) des Gläubigers. Die Wahl wer es sein wird obliegt aber dem Gericht.

vnA

Es gab eine Aufforderung von der WEG Verwaltung, die sinngemäß
ab dem Tag des Zuschlages stehen ihnen alle Pflichten und
Lasten auch zu. Und „es ergibt sich die mtl. Zahlungspflicht
ab wirtschaflticher Übergabe d.h ab Versteigerungstermin.“

Verwaltungen lieben es zu kassieren. Wenn dies doppelt passiert … Aber verloren ist das Geld ja nicht, es taucht spätestens in der nächsten Abrechnung wieder auf. Hoffentlich.

Nun, der Zwangverwalter hat auch die Hausgelder in falscher
Höhe bezahlt (-10 EUR) und eine Sonderumlage (etwas über 400
EUR) nicht getilgt, die ebenfalls der neue Eigentümer tilgen
musste.

Alle Zahlungsverpflichtungen bis zum Zuschlag hat der ZV aus der zur Verfügung stehenden Masse zu begleichen. Auch Sonderumlagen.

Selbst wenn jetzige ersteher nicht hätte der Aufforderung
nackommen sollen, die von der WEG Verwaltung gestellt wurde,
so sollte langsam die Zahlung fliessen. Weiter sind
Mietverträge und Teilungserklärung auszuhändigen.

richtig

Macht es sinn direkt an den Mieter ranzutreten um
sicherzustellen das keine Zahlungen mehr an den
unzuervlässigen (unseriösen) Zwangsverwalter gehen? Laut
Beschluss des AGs ist er jetzt seit fast drei Monaten nicht
mehr für die Zwansverwaltung bestellt.

Achtung: Unseriöse Zwangsverwalter gibt es nicht!
An den Mieter würde ich nur mit Rücksprache beim AG herantreten.

Grüße

auch
vnA

Dann ist ja das Gericht die richtige Anlaufstelle um Druck auf den untätigen Zwangsverwalter auüben zu können…

Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gab eine Aufforderung von der WEG Verwaltung, die sinngemäß
ab dem Tag des Zuschlages stehen ihnen alle Pflichten und
Lasten auch zu. Und „es ergibt sich die mtl. Zahlungspflicht
ab wirtschaflticher Übergabe d.h ab Versteigerungstermin.“

Verwaltungen lieben es zu kassieren. Wenn dies doppelt
passiert … Aber verloren ist das Geld ja nicht, es taucht
spätestens in der nächsten Abrechnung wieder auf. Hoffentlich.

Nun, der Zwangverwalter hat auch die Hausgelder in falscher
Höhe bezahlt (-10 EUR) und eine Sonderumlage (etwas über 400
EUR) nicht getilgt, die ebenfalls der neue Eigentümer tilgen
musste.

Alle Zahlungsverpflichtungen bis zum Zuschlag hat der ZV aus
der zur Verfügung stehenden Masse zu begleichen. Auch
Sonderumlagen.

Und was ist nach Zuschlag, während die Zwangsverwatlung noch angeordnet ist, bzw vom Gericht nicht aufgehoben wurde?
Laut WEG Verwalter bin ich der Mann der Stunde, laut dem Kollegen, der vorher gepostet hat, bin ich es nicht!?!

Selbst wenn jetzige ersteher nicht hätte der Aufforderung
nackommen sollen, die von der WEG Verwaltung gestellt wurde,
so sollte langsam die Zahlung fliessen. Weiter sind
Mietverträge und Teilungserklärung auszuhändigen.

richtig

Macht es sinn direkt an den Mieter ranzutreten um
sicherzustellen das keine Zahlungen mehr an den
unzuervlässigen (unseriösen) Zwangsverwalter gehen? Laut
Beschluss des AGs ist er jetzt seit fast drei Monaten nicht
mehr für die Zwansverwaltung bestellt.

Achtung: Unseriöse Zwangsverwalter gibt es nicht!

Okay, es gibt dann nur welche, die den Anschein haben…

An den Mieter würde ich nur mit Rücksprache beim AG
herantreten.

Wie bereits im Post davor, dann weiß ich wer morgen angrufen wird…

THX

Grüße

auch
vnA