Fikiver Fall:
Eine vermietete Immobilie wird zwangsversteigert. Es wurde
eine Zwansverwaltung bestellt.
Das Objekt wid ersteigert, es erfolgt det Beschluss des AGs
für die aufhebung der Zwansgverwaltung.
Üblicherweise wird die Zwangsverwaltung erst 1-2 Monate nach
dem Zuschlagstermin aufgehoben. Entscheident dafür ist, dass
die Widerspruchsfrist gegen den Zuschlagsbeschluss abgelaufen
ist. Wenn dann der zuständige Rechtspfleger im Urlaub ist oder
krank oder unpässlich passieren schon mal zwei Monate.
Richtig, hier ist der Zeitraum nach dem Beschluss über die Aufhebung der Zwansverwaltung gemeint (gesamt vier Mon. nach Zuschlag)
Ganze zwei Monate danach erstellt der Zwangsverwalter einer
unrichtige Rechnung. Er hat die Hausgelder abgeführt, der neue
Eigentümer auch,
Warum hat dies denn der Eigentümer getan??? Hier liegt doch
der Fehler.
Es gab eine Aufforderung von der WEG Verwaltung, die sinngemäß ab dem Tag des Zuschlages stehen ihnen alle Pflichten und Lasten auch zu. Und „es ergibt sich die mtl. Zahlungspflicht ab wirtschaflticher Übergabe d.h ab Versteigerungstermin.“
somit sind die wieder zurückzuholen.
Dies wird telefonisch und dann auch (auf Wunsch) schriftlich
mit Belegen aufgezeigt.
Die Hausverwaltung hat für die Monate 2mal Wohngeld
bekommen…Geh mit der ZVabrechnung zum Verwalter lass die die
überzahlten Wohngelder auf die nächsten Monate verrechnen und
gut ist es.
Nun, der Zwangverwalter hat auch die Hausgelder in falscher Höhe bezahlt (-10 EUR) und eine Sonderumlage (etwas über 400 EUR) nicht getilgt, die ebenfalls der neue Eigentümer tilgen musste.
Nach einem weiteren Monat ist keine korrigierte Abrechnung
oder eine Gutschrift erfolgt.
Warum soll dir der Zwangsverwalter seine Abrechnung ändern, er
hat auftragsgemäß von den Mieteinnahmen das Wohngeld
abgeführt.
Er zahlt zu wenig Hausgeld, keine Sonderumlage, wie bei der Versammlung beschlossen und kassiert immer noch die Mieteinnahmen.
Wie bereits angemerkt lässt dieser sich nur nur verleugnen und Rückrufe werden zwar zugesagt aber nicht erfüllt.
Selbst wenn jetzige ersteher nicht hätte der Aufforderung nackommen sollen, die von der WEG Verwaltung gestellt wurde, so sollte langsam die Zahlung fliessen. Weiter sind Mietverträge und Teilungserklärung auszuhändigen.
Macht es sinn direkt an den Mieter ranzutreten um sicherzustellen das keine Zahlungen mehr an den unzuervlässigen (unseriösen) Zwangsverwalter gehen? Laut Beschluss des AGs ist er jetzt seit fast drei Monaten nicht mehr für die Zwansverwaltung bestellt.
Grüße