Untätigkeit der BfA

Hallo auch,

meine Frau hat bei der BfA Berlin mal für ca. vier Jahre gearbeitet. Dann wollte Sie studieren und hat gekündigt. Seitdem wird jede Anfrage ihrerseits mit erheblichen Verzögerungen bearbeitet. Naja, bearbeitet kann man nicht gerade sagen. Eher ignoriert. Auch den SV Ausweis hat sie erst nach einer internen Intervention bekommen. Nur, dieser Kontakt besteht nicht mehr. Nun nach dem Ende des Studiums, wollte Sie eine Kontenklärung beantragen. Übers Internet ging gar nichts, NULL Reaktion, obwohl eine andere Kontenklärung, die Sie nur fünf Minuten vorher absendete, problemlos beantwortet wurde. Der schriftliche Antrag wurde mit einer Eingangsbestätigung beantwortet aber ohne Unterschrift und ohne BKZ. Das war im Januar 02.

Wie kann man nun angemessen reagieren? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Aber an wen? Den Dienststellenleiter? Besser eine Etage höher. Aber wen? Oder habt Ihr noch bessere Vorschläge?

Vielen Dank

olli

Hi,

Untätigkeit kannst du einer deutschen Behörde nach dem Verfahrensrecht mit Sicherheit nicht vor Ablauf von 3 Monaten vorwerfen. Und dann müßtest du der Aufsichtsbehörde noch plausibel machen, worin die Untätigkeit begründet wird. Erhältst du innerhalb von 3 Monaten eine Eingangsbestätigung deines Antrages, dann ist das Thema Untätigkeit vom Tisch.
Also ist es nach deiner Schilderung nicht gerade effektiv, jetzt mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu reagieren. Auch die Vorwürfe bzgl. der früheren Tätigkeit deiner Frau bei dieser Behörde sind nicht verwertbar, weil sie kaum nachzuweisen sind.
Ich empfehle, den Ball flach zu halten und mit buddhistischer Geduld und Ruhe das Ergebnis und den Bescheid der Behörde abzuwarten.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

vielen Dank für Deine Antwort. Stimmt Nachweisen kann man das nicht. Das ist ja auch das Problem. Aber ich werde Deinem Rat folgen und erst mal grünen Tee trinken.

Vielen Dank

olli