Untätigkeit des Anwalts

Hallo,

um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, habe ich eine Anwältin von außerhalb beauftragt, die ich vorher nicht kannte und die ich noch nie persönlich gesehen habe.Wir haben bisher nur telefoniert.

Telefonsich war die Anwältin persönlich fast nie zu erreichen, ihre „Anwaltsgehilfin“ hat immer nur mitgeteilt, dass Sie entweder in einem Gespräch ist oder einen TErmin außer Haus hat usw. Meine vielen Anrufe und Bitten um Rückruf verliefen ergebnisslos, sodaß ich ihren Vorgesetzten (sitzt in einer anderen Kanzlei in einer anderen Stadt) angerufen und ihm mitgeteilt habe, dass ich das Gefühl habe, seine Mitarbeiterin wolle nicht mit mir sprechen. Er sagte mir „ich kümmer mich drum“.
Nachdem ich auch diesen zweimal hinterhertelefonieren mußte, sagte er mir, seine Mitarbeiterin hätte ihm gesagt, dass sie versucht hätte mich anzurufen (was aber nicht stimmt, denn ich hatte nie einen entgangenen Anruf auf meinem Telefon- ferner würde man es doch ein zweites oder drittesmal versuchen, wenn es wichtig ist ). Er sagte nur „Sie hat mir das so gesagt, und wenn Sie mir das sagt glaube ich ihr auch“

Der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht sollte Anfang Januar raus ans Familiengericht. Als ich die Anwältin irgendwann dann doch mal am Telefon hatte, um ihr mitzuteilen, dass ich nicht mehr mit ihr arbeiten wolle, sagte Sie mir, sie hätte sich alle Unterlagen durchgelesen und der Antrag würde morgen ans Gericht raus gehen (Ende Januar). Habe mich dann schweren Herzens durchgerugen, dann doch mit ihr zu arbeiten.Als ich Wochenlang nichts hörte, sagte Sie mir, Sie wolle spätestens Anfang März bei Gericht nachfragen, was mit dem Antrag ist. Das tat Sie dann mündlich, damit es nicht sofort aktenkundig ist. Anfang April würde Sie dann schriftlich nachhaken. Jetzt ist Ende April und ich habe bisher nichts gehört.

Ferner bat ich Sie, der Kindsmutter mitzuteilen, wann ich mit meinen Sohn in den Osterferien Umgang ausüben möchte (gibt eine gerichtliche Umgangsrecgelung).

Ein Schreiben der Anwältin der Kindsmutter eingegangen bei meiner Anwältin (per Stempel) am 13.04. wird mir von der "Anwaltsgehilfin meiner Anw#ältin am 22.04. zugemailt. Die Gegnersiche Anwältin forderte Rückantwort auf ihr Schreiben bis zu 25.04. Also hatte ich gerade mal 3 Tage Reaktionszeit. Ferner schreib die gegnersiche Anwältin, dass das Schreiben bezüglich des OSterurlaubes Datiert auf 13.03. erst am 24.04. (nicht fristgerecht !!) bei der Kindsmutter eingetroffen wäre und hier offensichtlich zurückdatiert worden sei.

Daraufhin habe ich die Anwältin per Mail am 22.04. angeschrieben und FRagen zum gegnersichen Schriftsatz gestellt, auch bat ich um Zusendung einer Kopie des Antrages auf gemeinsames Sorgerecht, damit ich von dessen Inhalt Kenntnis erhalte. Bis heute 27.04. habe ich keine Antwort erhalten. Ich finde die Art und weise nicht nur sehr unhöflich, es verärgert mich und viel schlimmer, sie datiert zurück und hält Fristen nicht ein. Eine PRozessvollmacht hat Sie nie eingefordert. Daher meine FRage: Muss ich Sie bezahlen, wenn ich jetzt nicht mehr mit ihr arbeiten möchte? Ich habe eine REchtschutzversicherung, die für die ERstberatung bis zu 190€ bezahlt. Die Anwältin sagte mir, dieser Betrag wäre für die Beratung am Telefon bereits verbraucht. Für Antragstellung und Gerichtstermin würde Sie dann(Streitwert 3000e) dann so um die 500-600€ haben wollen. Ist das alles so korrekt? Ich fühle mich und meine Interessen hier nicht erst genommen. Für 2-3 Telefongespräche 190 Euro zu kassieren find ich happig. Was meint ihr zu dazu?

Für sachdienliche Aussage bedanke ich mich.

Gruss Ralf

Hallo Ralf,

was Dir passiert ist, passiert vielen. Du brauchst für einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht keinen Anwalt. Hast Du schon ein Aktenzeichen? Dann schreibe an das Gericht, dass Du um Akteneinsicht bittest und man Dir bitte einen Termin geben soll. Dann siehst Du erst mal nach, was überhaupt in den Akten ist.

Die Anwältin hat offenbar keine Ahnung, wie sie vorgehen soll. Kündige ihr Mandat. Wenn Sie Dir eine Rechnung schickt, einfach ignorieren. Alle weiteren Mahnungen etc. ebenfalls ignorieren. Sie wird wohl kaum ihr Geld einklagen.

Wenn Du Hilfe brauchst, wende Dich an die für Dich zuständige Kreisgruppe des Väteraufbruch für Kinder www.vafk.de.

Viel Glück!

LG D e n n i s .

bin hier nicht kompetent.

Hallo Dennis,

danke für deine antwort.
Ich weiß, dass man(n) keinen Anwalt braucht. ABer ich habe in der Vergangenheit bereits 4 Verhandlungen im Familienrecht bei einer Richterin und gegnersichen Anwältin hinter mir, die nicht auf e´meiner Seite waren. Es wäre dumm und töricht, diesen Antrag im Alleingang versuchen durchzubekommen. Die Anwältin ist FAchanwältin für Famileinrecht. Sie hat schon Ahnung und scheint jung und bissig zu sein- zumindest was sie verbal von sich gibt. Das war ja ein Grund, warum ich Sie haben wollte. Meine letzten beiden Anwältinnen hatten nur ihre Kohle im Auge aber nicht meine Interessen. Und so sind die Anträge auf Umgangsrecht auch ausgefallen. Das sollte sich jetzt ändern.

Gruss Ralf

hallo ,
die bezahlung des anwaltes richtet sich nach der ZPO
zivilporzessordungung, und das spielt der streitwert eine rolle, hierzu bekommst du bestimmt bestimmt eine detalierte rechnung.
ist es den nicht so, seit neustem wenn ein uneheliches kind zur welt kommt das dann beide elternteile sorgerecht haben?- ich weiss es auch nicht genau.
sobald du eienm anwalt vollmacht erteilt hast
, kann er geld verlagen, auch wenn er nicht viel für macht, auch wenn der erfolg nicht auf deiner seite ist.
möglicher weise ist es sinnvol , wenn sie einen anderen anwalt nehmen, sich nicht über den alten zu beschweren, den die kennen sich alle von der uni usw.
aber: warum gehen sie bei ihrem kind nicht einfach vorbei, auch wenn sie weggeschickt werden, so zeigen sie interesse an dem kind und warum stellen sie antrag auf sorgerecht, anstatt auf einen gericht geregelten umgang, damit würden sie aufrichtiges interesse an das kind zeigen, dem gericht gegenüber.
ansonsten kann ich nicht viel zu sagen, sorry.

Hallo Ralf,

lieber kein Anwalt als ein schlechter Anwalt. Und Deine Anwältin ist nicht gut. Sonst wäre sie da hinterher. Ich rate Dir, erstmal Akteneinsicht zu nehmen und dann kannst Du weiter sehen. Ich bin Vorstand der Kölner Gruppe des Väteraufbruch, wir leiten unsere Mitglieder an, sich selber zu vertreten. Die sind allesamt erfolgreicher als diejenigen, die aus falscher Scheu einen Anwalt nehmen.

Ich selber habe aber auch eine Anwältin, nur dass die eben gut ist. Sie kommt aus Köln und kostet viel Geld, aber die versteht ihr Handwerk. Aber mit meinem Wunsch nach gemeinsamen Sorgerecht kommt sie auch nicht klar. Ich werde es also, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, selber versuchen.

LG D e n n i s .

Hallo Gloria,

danke für deine Antowrt,

also einfach hingegen geht nicht- die Tür ist und bleibt dann zu! Da muss man schon vor Gericht eine Umgangsvereinbarung erwirken. Die gibt es, und dennoch verstößt die Mutter ständig dagegen. Männer haben in Familienstreitigkeiten meinst das Nachsehen. Die Richter sind sehr oft auf seiten der Mütter. Solange ich der Anwältin keine „PRozessbevollmächtigung“ unterschreiben habe, kann Sie kein Geld fordern habe ich gehört. Und diese Vollmacht hat sie nicht von mir bekommen. Also wird Sie auch kein Geld bekommen.
Nein, auch unverheiratete Paare haben heute noch lange kein gemeinsames Sorgerecht. Da begeht der Deutsche Staat immer noch Menschenrechtsverletzungen bzgl Gleichberechtigung so der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof.
Alles bei weitem nicht so einfach in Familienrecht.

Gruss
Ralf

Hallo Ralf!

Sorry, aber… Ich hoffe, Du hast eine gute Rechtschutzversicherung. Mit dieser Rechtsanwältin wirst Du keinen Teller vom Tisch ziehen!

Die rechtliche Seite: Es geht nicht, dass Du so kurzfristig über Termine informiert wirst! Das muss langfristig erfolgen, oder aber, wenn kurzfristig, dann evtl. über persönlichen Kontakt.

Nächste Frage! Hast Du Prozesskostenhilfe beantragt? Wenn ja, dann nutz diese auch. Geh zu einem Fachanwalt für Familienrecht in deinem Ort und vorher zum Gericht.

Ich wünsche Dir alles Gute.

Hallo,

zunächst mal ist es leider unter Anwälten so üblich, diese horrenden Honorare zu fordern. Wie genau die festgesetzt sind, steht in der Bundes-RechtsAnwaltsGebührenOrdnung (BRAGO). Aaaber: Rechtsanwaltskosten in Familiensachen werden grundsätzlich von keiner Rechtsschutzversicherung übernommen!!! Rechtsschutzversicherungen übernehmen Privat, Miet- und Verkehrsrechtl. Angelegenheiten - keine Scheidungs- und Familienangelegenheiten.

So, was Ihre Thematik angeht: Es ist schon sehr eigenartig, mit welcher Geschwindigkeit Ihre Anwältin arbeitet. Es geht ja - wie Sie schon schreiben - auch um Fristen und vor Allem um das Wohl des Kindes. Normalerweise bekommen Sie zeitgleich mit Versenden eines Schriftsatzes die Durchschrift zur Kenntnisnahme zugeschickt. Scheinbar gibt es noch gar keine Schriftsätze, also auch keine Durchschriften.

Ich würde mir schleunigst eine neue Anwältin suchen und der „alten“ Anwältin mitteilen, dass Sie ihr Mandat zurückziehen.

Wie ist denn das Verhältnis zur Kindesmutter, können Sie mit ihr reden? Zwar können Sie keine Sorgerechtsangelegenheiten außergerichtlich abmachen, aber Besuchskontakte schon - evtl. mit Hilfe des Jugendamtes.

Alles Gute!!!

Micha

Hallo Krümmel,

danke für deine Antwort,

aber was soll die REchtsschutzersicherung abdecken?
Nein, habekeine PRozesskostenhilfe beantragt. Würde ichauch nicht bekommen, weil ich arbeite und Geld verdiene. Ich glaube, wenn die Anwältin kein Geld von mir bekommt, dann schickt Sie Mahnung und danach gerichtlichen Mahnbescheid. Aber wo ich ihr keine Prozess-Vollmacht unterschreiben habe könnte es schwer für sie werden. So ein Mist. Au diesen Nervenkrieg kann ich zur Zeit gut verzichten.

Lg
Ralf

Hallo Ralf,

das Verhalten und vorgehen der Anwältin ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Sie sollten vielleicht einmal bei der Anwaltskammer nachfragen, ob man für
eine unsachgemäße Arbeit Geld verlangen kann.

MfG
silberfuchs56

Hallo Michaela,

ich habe mich selber gewundert, weil ich weiß, dass keine VErsicherung die Kosten übernimmt. Aber meine REchtschutzversicherung bei der HUK hat mitgeteilt, dass Sie für die ERstberatung aufkommen.

Ich habe bisher keinen einzigen Schriftsatz erhalten.
Keinen Rückruf nichts. Wenn ich mein Mandat schriftlich zurückziehe, bedeutet das doch, dass ich ihr vorher ein erteilt habe. Ist dass dann nicht nachteilig für mich. Immerhin hat sie keine unterschriebene PRozessvollmacht von mir erhalten. Hat Sie vermutlich auch versäumt in all ihrer vielen ARbeit-

Nein, die Kindsmutter ist eine Hardlinerin und totalverweigerin- seit 7 Jahren nicht ein einzigen Wort mit mir gesprochen. Die Frau ist pathogen!
Habe in 4 Verhandlungen eine Umgangsregelung herbeigeführt. Zwar keine gerechte, da Richterin absolut partiisch ist. Dies wollte ich jetzt ändern- Aber wie es scheint, wird dass mit dieser Anwältin nichts. Denke, die Anwältin wir mir dann Mahnung schicken und anschließend Mahnbescheid wenn ich nicht zahle. Wie kann ich das aussitzen? Ich sehe nicht ein, für etwas zu bezahlen, wenn nichts getan wurde bzw ich nicht darüber in Kenntnis gesetzt werde.

lg
Ralf

Hallo Ralf,
was wartest du SOOOO lange??? lass dich nicht über den Tisch ziehen es kann ja wohl nicht sein das, das so lange dauert bei mir waren es 2 Wochen da hatte ich meinen Gerichts Termin. Was sagt den das Jugendamt hier zu ??? hast du Anspruch auf Gerichtskosten beihilfe?
LG Holger

Hallo Holger,

danke für deine Rückmeldung.
Du sagst das so einfach ich soll mich nicht über den Tisch ziehen lassen. Aber was soll ich denn machen? Für einen Antrag beim Gericht und für den Termin ist es wichtig, einen Anwalt zu haben- obwohl man bei Familiengericht sich selbst vertreten darf. Aber diesen Fehler hab ich einmal am anfang geamcht. Nie wieder! Man ist nicht rechtskundig und wird von der Richterin und gegnerischen Anwältin über den Tisch gezogen. Jetzt habe ich einen laufenden Antrag beim Familiengericht liegen und überlege wie ich MITTENDRIN aussteige- zumindest mit meiner Anwältin. Oder ich ziehe den Antragt komplett zurück. Die Gegenseite wird mich zerreißen, da sie merken, das ich ohne einen Rechtsbeistand dastehe, der den Fall kennt.

Gruss
Ralf

Hallo,

zunächst würde ich sofort den Anwalt wechseln. Auch wenn die Fristen recht knapp sind, so kannst Du bei Gericht einen Antrag auf verschiebung des Termines stellen wegen wechsel des Anwaltes. Dann würde ich die Bundesrechtsanwaltskammer über diese Rechtsanwältin informieren und denen auch mitteilen das Du nicht gewillt bist das Honorar zu zahlen.

Im deutschen Familienrecht bekommen grundsätzlich beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausser es ligen schwerwiegende Bedenken seitens des Gerichts oder des Jugenamtes vor. Solltes Du das gemeinsame Sorgerecht nicht zugestanden bekommen kannst u nach einem Jahr einen Antrag auf überprüfung stellen und wenn die KM den Umgang zu Die boykottiert hat hast Du auch gute Chancen dies zu bekommen.

Grüße

Byrdi

hallo nochmal,
also , wenn es bereits eine gerichtliche umgangregelung gibt , dann Muss sich die mutter daran halten, ansonsten- kommt nun darauf an was in dieser regelung steht, normalerweise gilt die für beide seiten, und meist steht doch da drin wenn sich einer nicht daran halten sollte das dann ein strafgeld zu bezahlen ist, also müsste ein anwalt dies als eilantrag bei gericht einreichen, und zusätzlich kann der vater zum jugendamt gehen und dort mündlich und auch schriftlich beantragen das diese sich um die umgangsverwirklichung kümmern sollen, denn das gericht fordert ja auch eine stellungnahme vom jugendamt an, das ja geht bestimmt bei der mutter vorbei um zu prüfen warum sich diese an die umgangsvereinbarung nicht hält und gibt das dem geicht weiter.
eine gerichtlich geregelte umgangsvereinbarung stellt einen vertrag da an dem sich beide seiten halten müssen.
sollte Dann die mutter, nach dem strafgeld,immernoch nicht an den umgang halten, dann kann ihr das sorgerecht durch das ja gerichtlich entzogen werden , weil sich mit ihrem verhalten ihrem kind schadet, …soweit mein wissen, deshalt , … bei der mutter vorbeigehen, ob die die türe öffnet oder nicht, und ihr das risiko ihres verhaltens klarmachen, … wenn es es eine vereinbarung gibt, dann können sie hingehen, egal wie die türe aussieht, sie können sich daran halten.
sollte es jedoch Keine gerichtliche umgangsvereinbarung geben, so könne sie eine bei gericht stellen.
mehr weiss ich auch nicht, entscheiden sie selbst was gut ist für sie und was gut ist für ihr kind. alles gute.

ps:
j a, gericht, anwälte… alle diese institutionen sind ja schön und gut,es ist jedoch ihr beider kind, und vielleicht versuchen sie es doch , trotz allem, mit der mutter ihres gemeinsamens kindes zu reden um zu erfahern -warum- sie ihnen das kind nicht zum umgang gibt, was sind ihre ängste, vielleicht ist das kind zu klein um über nacht bei ihen zu bleiben, dann könnten sie mit dem kind eine stunde auf dem nechsten speilplatz gehen, …vielleicht möchte die mutter dabei sein um mit der zeit sicher zu gehen das sie es mit dem kind auch alleine hinbekommen, … vielleicht … weiss auch nicht… manchmal verschlimmern j a, anwälte und gericht umgänge, also so das ein part um so mehr bockt, … erfahrungsgemäs ist das reden zwischen den eltern das beste,…
alles gute.

Hallo Ralf,

nachdem du ja über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, solltest du versuchen dir vielleicht über die Versicherung eine Auskunft einzuholen. Manche Versicherungen bieten auch tel. RechtsberAtungen an. Ich hoffe du erhältst du eine zufriedenstellende Antwort. Viel Erfolg.

Muss ich Sie

bezahlen, wenn ich jetzt nicht mehr mit ihr arbeiten möchte?
Ich habe eine REchtschutzversicherung, die für die
ERstberatung bis zu 190€ bezahlt. Die Anwältin sagte mir,
dieser Betrag wäre für die Beratung am Telefon bereits
verbraucht. Für Antragstellung und Gerichtstermin würde Sie
dann(Streitwert 3000e) dann so um die 500-600€ haben wollen.
Ist das alles so korrekt? Ich fühle mich und meine Interessen
hier nicht erst genommen. Für 2-3 Telefongespräche 190 Euro zu
kassieren find ich happig. Was meint ihr zu dazu?

Für sachdienliche Aussage bedanke ich mich.

Gruss Ralf

Hallo Ralf,
leider kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten, ich bin kein Jurist.
Gruß Petra

Hallo,
das ist ja mehr als „misslich“ gelaufen…
Diese Anwältin würde ich auch nicht bezahlen wollen!
Ich hätte sie schon nach zwei bis drei Wochen gewechselt,…
Auf alle Fälle setze Deine Rechtschutzversicherung in Kenntnis, wenn diese überhaupt die Kosten (Familiengericht fast immer ausgeschlossen) übernimmt.
Dann hast Du noch die Möglichkeit bei der Anwaltskammer zu intervenieren, wird ohne Beweismittel/Zeugen wohl nicht so einfach sein.
Auf alle Fälle nicht einfach so hinnehmen, dieses Verhalten der Anwältin ist nicht akzeptabel!!!
Viel Erfolg, mfG