Hallo,
um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, habe ich eine Anwältin von außerhalb beauftragt, die ich vorher nicht kannte und die ich noch nie persönlich gesehen habe.Wir haben bisher nur telefoniert.
Telefonsich war die Anwältin persönlich fast nie zu erreichen, ihre „Anwaltsgehilfin“ hat immer nur mitgeteilt, dass Sie entweder in einem Gespräch ist oder einen TErmin außer Haus hat usw. Meine vielen Anrufe und Bitten um Rückruf verliefen ergebnisslos, sodaß ich ihren Vorgesetzten (sitzt in einer anderen Kanzlei in einer anderen Stadt) angerufen und ihm mitgeteilt habe, dass ich das Gefühl habe, seine Mitarbeiterin wolle nicht mit mir sprechen. Er sagte mir „ich kümmer mich drum“.
Nachdem ich auch diesen zweimal hinterhertelefonieren mußte, sagte er mir, seine Mitarbeiterin hätte ihm gesagt, dass sie versucht hätte mich anzurufen (was aber nicht stimmt, denn ich hatte nie einen entgangenen Anruf auf meinem Telefon- ferner würde man es doch ein zweites oder drittesmal versuchen, wenn es wichtig ist ). Er sagte nur „Sie hat mir das so gesagt, und wenn Sie mir das sagt glaube ich ihr auch“
Der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht sollte Anfang Januar raus ans Familiengericht. Als ich die Anwältin irgendwann dann doch mal am Telefon hatte, um ihr mitzuteilen, dass ich nicht mehr mit ihr arbeiten wolle, sagte Sie mir, sie hätte sich alle Unterlagen durchgelesen und der Antrag würde morgen ans Gericht raus gehen (Ende Januar). Habe mich dann schweren Herzens durchgerugen, dann doch mit ihr zu arbeiten.Als ich Wochenlang nichts hörte, sagte Sie mir, Sie wolle spätestens Anfang März bei Gericht nachfragen, was mit dem Antrag ist. Das tat Sie dann mündlich, damit es nicht sofort aktenkundig ist. Anfang April würde Sie dann schriftlich nachhaken. Jetzt ist Ende April und ich habe bisher nichts gehört.
Ferner bat ich Sie, der Kindsmutter mitzuteilen, wann ich mit meinen Sohn in den Osterferien Umgang ausüben möchte (gibt eine gerichtliche Umgangsrecgelung).
Ein Schreiben der Anwältin der Kindsmutter eingegangen bei meiner Anwältin (per Stempel) am 13.04. wird mir von der "Anwaltsgehilfin meiner Anw#ältin am 22.04. zugemailt. Die Gegnersiche Anwältin forderte Rückantwort auf ihr Schreiben bis zu 25.04. Also hatte ich gerade mal 3 Tage Reaktionszeit. Ferner schreib die gegnersiche Anwältin, dass das Schreiben bezüglich des OSterurlaubes Datiert auf 13.03. erst am 24.04. (nicht fristgerecht !!) bei der Kindsmutter eingetroffen wäre und hier offensichtlich zurückdatiert worden sei.
Daraufhin habe ich die Anwältin per Mail am 22.04. angeschrieben und FRagen zum gegnersichen Schriftsatz gestellt, auch bat ich um Zusendung einer Kopie des Antrages auf gemeinsames Sorgerecht, damit ich von dessen Inhalt Kenntnis erhalte. Bis heute 27.04. habe ich keine Antwort erhalten. Ich finde die Art und weise nicht nur sehr unhöflich, es verärgert mich und viel schlimmer, sie datiert zurück und hält Fristen nicht ein. Eine PRozessvollmacht hat Sie nie eingefordert. Daher meine FRage: Muss ich Sie bezahlen, wenn ich jetzt nicht mehr mit ihr arbeiten möchte? Ich habe eine REchtschutzversicherung, die für die ERstberatung bis zu 190€ bezahlt. Die Anwältin sagte mir, dieser Betrag wäre für die Beratung am Telefon bereits verbraucht. Für Antragstellung und Gerichtstermin würde Sie dann(Streitwert 3000e) dann so um die 500-600€ haben wollen. Ist das alles so korrekt? Ich fühle mich und meine Interessen hier nicht erst genommen. Für 2-3 Telefongespräche 190 Euro zu kassieren find ich happig. Was meint ihr zu dazu?
Für sachdienliche Aussage bedanke ich mich.
Gruss Ralf