Untätigkeitsbeschwerde möglich?

Servus, Leute

welche Maßnahmen wären denn in folgendem angenommenen Fall möglich?

Person A wird seit 9 Jahren durch den Vorgesetzten B gemobbt bzw. gebosst. A hat schriftliche Beweise, weil B immer wieder Vermerke für As Personalakten schrieb mit dem ausdrücklichen Hinweis, A dürfe von diesen Vermerken nichts erfahren. Zunächst wandte sich A an die vorgesetzte Dienststelle, die 2 Jahre nichts unternahm. Auch die Gleichstellungsbeauftragten bestätigten zwar das Mobbing, erklärten aber, nichts tun zu können. Sie wollten auch Bs Vorgesetzte nicht informieren und meinten, die würden das schon irgendwie mitbekommen.
Nach den 2 Jahren, als die Schikanen anhielten, wandte A sich erneut an die vorgesetzte Dienststelle, diesmal mit Abdruck an den Hauptpersonalrat und das zuständige Ministerium.
Daraufhin eskalierten die Schikanen. Es kam zu Körperverletzung nd später zu Hausfriedensbruch durch B sowie zu Schikanen durch die vorgesetzte Dienststelle.
Gleichzeitig teilte die vorgesetzte Dienststelle mit, den Vorwürfen nachzugehen, dies würde aber einige Zeit dauern.
4 Monate später erfuhr A, daß B befördert worden und die Anzeige wegen KV durch die Dienststelle nicht weitergegeben worden war.

Daraufhin erstattete A nun selbst Anzeige wegen der KV und später wegen des Hausfriedensbruchs und wandte sich direkt ans Ministerium.

Alle Verfahren wurden mittlerweile eingestellt. Trotzdem teilt das Ministerium A mit, die Dienststelle wolle mit einer Stellungnahme noch warten, bis sämtliche Vorgänge endgültig abgeschlossen seien.

Das Ministerium wartet seit April 2009 auf eine Stellungnahme, die ursprünglich eigentlich nur Vorfälle von Dezember 2002 bis November 2008 betreffen sollte. Und die Anzeige aus 2009 ist rechtsgültig eingestellt.
Ist es möglich, eine Untätigkeitsbeschwerde gegen die vorgesetzte Dienststelle einzulegen? Mit dem Ministerium möchte es sich A nicht unbedingt auch noch verscherzen.
A vermutet, daß die Dienststelle Zeit gewinnen will, weil B im Winter oder spätestens nächstes Jahr in Pension gehen wird.

Gegen die Verfahrenseinstellung wegen Hausfriedensbruchs wurde Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt und durch diesen abgewiesen.
Bei der KV-Anzeige damals war das genauso. Außerdem wurde A niemals u den Vorwürfen als Geschädigte gehört und niemals aufgefordert, seine Beweise vorzulegen. Da OLG schließlich wies A`s Antrag mit der Begründung ab, A könne ja offensichtlich keinerlei Beweise vorlegen. Aber man sei großzügig und erlasse A die Verfahrenskosten in Höhe von 180 EUR.
A möchte sich nicht schon wieder einen Anwalt nehmen müssen. kann A seine Beschwerde wegen der Einstellung der Hausfriedensbruchsanzeige selbst ans OLG schicken?

Für euren Rat danke ich im Voraus.

Grüße manu

Gruß Manu