Hallo,
Ein Antrag wurde vom Ordnungsamt seit Februar 12 nicht bearbeitet. Nach welchem Paragraph kann man Untätigkeitsklage gegen Ordnungsamt begründen und welche Gericht ist zuständigt?
Danke im Vorraus, Xarlan
Hallo,
Ein Antrag wurde vom Ordnungsamt seit Februar 12 nicht bearbeitet. Nach welchem Paragraph kann man Untätigkeitsklage gegen Ordnungsamt begründen und welche Gericht ist zuständigt?
Danke im Vorraus, Xarlan
Ich habe auch schon oft die Erfahrung gemacht, dass Ordnungsämter tun und lassen was sie wollen. Es muss nicht gleich eine Untätigkeitsklage sein - der 1. Schritt wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der übergeordneten Behörde, im Zweifelsfall beim Bürgermeisteramt und den geführten Schriftverkehr beifügen.
tut mir leid, das weiß ich nicht, keine ahnung wie ich als experte ausgewählt wurde