gibt es im deutschen Sozialversicherungs- bzw. Rentenrecht eine sog. „Untätigkeitsklage“ wie in der Abgabenordnung (also im Steuerrecht)?
Hintergrund ist eine detaillierte Anfrage bei der BfA zu einer schwierigen versorgungsrechtlichen Problematik, die diese Behörde trotz klarer (und keinesfalls kurzfristiger) Fristsetzung und Hinweis auf Auskunftspflichten nach dem SGB einfach nicht beantwortet.
Wer weiss Rat oder hat eine gute Fundstelle für mich?