Untätigkeitsklage im Sozialversicherungsrecht?

Liebe Experten,

gibt es im deutschen Sozialversicherungs- bzw. Rentenrecht eine sog. „Untätigkeitsklage“ wie in der Abgabenordnung (also im Steuerrecht)?

Hintergrund ist eine detaillierte Anfrage bei der BfA zu einer schwierigen versorgungsrechtlichen Problematik, die diese Behörde trotz klarer (und keinesfalls kurzfristiger) Fristsetzung und Hinweis auf Auskunftspflichten nach dem SGB einfach nicht beantwortet.

Wer weiss Rat oder hat eine gute Fundstelle für mich?

Georg Martin

Versuch’s mal damit…

Wer weiss Rat oder hat eine gute Fundstelle für mich?

Lieber Georg,

ich habe über Google folgende Seite gefunden, die den § 42 Verwaltungsgerichtsordnung widergibt.

http://dejure.org/gesetze/VwGO/42.html

Vielleicht hilft Dir das etwas weiter oder versuch es noch einmal mit einem Posting im Brett „Recht“, wenn Du hier nicht mehr hörst.

Viel Glück

maerzsonne

Hallo Georg,

einschlägig ist hier § 88 SGG (Sozialgerichtsgesetz), zuständiges Sozialgericht ist das SG, welches für Deinen Wohnort zuständig ist ($ 57 SGG).

Gruß,
Morgane