Untehalt und insolvenz

der vater meiner tochter zahlte in zwölf jahren sogut wie nie unterhalt, hatte aber nach zwangsvollstreckung des jugendamtes entlich einer zahlung zugestimmt u. zahlte unregelmäßig auch raten des unterhaltsrückstandes. jetzt allerdings beantragt er insolvenz und zahlt seid dem antrag mal unterhalt u. dann mal wieder keinen, sodass ich bei ämtern keinen antrag auf zuschüsse stellen kann. er muss mindestens zwei monate nachweißlich garnicht gezahlt haben damit ich etwas bekommen würde (wohngeld/kinderzuschlag) und somit fehlen mir jeden zweiten monat 251,-€ zum leben. wie kann es sein das väter sich so einfach aus der verantwortung entziehen können und ich mich schon durch die familie pumpen muss um meinem kind essen kaufen zu können???
er geht arbeiten und hat sich von seinem arbeitgeber u. besten freund zugleich natürlich einen arbeitsvertrag unter der pfändungsfreigrenze geben lassen, den rest läßt er sich schwarz auszahlen( leider nicht beweisbar) er lebt wie die made im speck und seine tochter muss dran glauben.
was kann ich tun um doch noch an mein geld zu kommen, persönlich ist kein rankommen an ihn. er verweigert jeglichen kontakt.er war immer zahlungsfähig in dieser zeit und zahlt trotzdem nicht.

Ich würde überprüfen ( Amtsgericht kann Auskunft geben), ob in den pfändungsfreien Betrag schon die Unterhaltsverpflichtungen für das Kind mit eingerechnet sind. Je mehr Kinder/Unterhaltsbedürftige man hat, desto höher ist der pfändungsfreie Betrag. Ist dieser Betrag schon mit eingerechnet, würde ich Anzeige erstatten (geht bei der Staatsanwaltschaft) wegen Veruntreuung / Nicht-Nachkommen der Unterhaltspflicht. Das wirkt sich beim Amtsgericht/Insolvenzverwalter hinsichtlich der Restschuldbefreiung gar nicht gut aus und ich nehme doch an, dass Ihr Mann diese schon nach 6 Jahren haben möchte…

Hallo Mandy32,

in Deutschland geht das, leider!!!
Bei uns ist immer das „Opfer“ in der Beweisplicht!
Wie sieht es denn mit deinem sonstigen Einkommen aus? Falls du ALGII bekommst kannst du dir kostenlos nen Anwalt nehmen. Würde ich in dem Fall auch tun. Anders wirst du sonst an dein Geld nicht kommen.
Eigentlich sollte hier das Sozialamt helfen…aber, wie so oft in „good old Germany“ sicherlich auch in deiner Stadt totale Servicewüste - wie bei uns!!!

Ich wünsche dir alles Gute, viel Durchhaltevermögen und starke Nerven!!!

Liebe Grüße
Lore

Hallo Mandy,

klasse Situation, genau so macht das mein Ex. Wenn ich zum Jugendamt gegangen bin haben die mir immer gesagt… ja, da müssen wir erst drei mal mahnen und wenn da nichts zu holen ist…
Nur dummer gelaber der Jugendämter, die wollen nur nichts machen. Ich habe sogar eine Dinstaufsichtsbeschwerde gegen die Dame gemacht und bekam tatsächlich die Antwort… das Jugendamt ist nicht für Rechtssprechungen da, sondern dienen nur begleitend???
Das heisst zu Deutsch, sie haben nichts zu sagen. Daraufhin habe ich mir die Urkunde aushändigen lassen, denn die ist sehr wichtig und zählt bis zum 18. Lebensjahr. Ich bin zum Amtsgericht gegangen und habe eine Lohnpfändung gemacht (geht ganz toll und einfach mit der Urkunde vom Jugendamt). Da wird nichts gefragt, dass ist pfändbar. Er wurde sofort auf 750 Euro gesetzt und das was mehr verdient wird bekomme ich. Auch er befindet sich im Insolvenz, aber ich bekomme erst mein Geld, denn Unterhalt geht vor allem.
Zur Zeit versuche ich da ich immer pfänden lassen muss, ihm seine Restschuldbefreiung zu versauen, denn n der Insolvenz darf man keine neuen Schulden machen. In dem Moment wo er den Unterhalt nicht zahlt macht er neue Schulden. Bei seinem Insolvenzverwalter bekomme ich keine Hilfe, schreibe direkt ans Insolvensgericht. MAn kann auch online schauen, da wird alles wichtige bekannt gegeben. Bei Nichtzahlung des Unterhaltes ist der Pfändungssatz noch weiter untern als der normale Satz, dass wissen die meissten nicht. Auch lebt meiner wie die Made im Speck, sein Chef spielt auch mit.
Gruss

danke für diese antwort. ich werde mich da schlau machen und sehen was ich erreichen kann.
die insolvenz steht erst im antrag und die jugendamt mitarbeiterin sagt das es eine hinhalte masche von ihm währe, da er vor beginn der eigentlichen insolvenz er sich noch nicht in der wohlverhaltensphase befindet. weis nicht genau ob es sich so nennt aber ich denke du weist was ich meine…ich habe leider keinerlei beweise für diese strafanzeige, auf hören u. sagen gibt ein gericht doch nichts …
er ist sehr clever und versucht mir natürlich mein leben mit aller macht zu versauen so wie ich seins ( mit dem kind) versaut habe (sagt er). seine kleine leidet sehr und ich werde jedes mittel versuchen zu nutzen um das zu verhindern das er mit dieser insolvenz durchkommt!

danke, das klingt gut…werde morgen beim JAmt anrufen und mich sofort erkundigen ob man mir diese urkunde aushändigen kann. es wird immer gesagt das wir mütter alle rechte haben und die väter am ende die blödmänner sind aber dem ist absolut nicht so. wir sind die, bei denen das kind lebt und müssen zusehen wie wir unsere kinder ernähren u. immer für sie da sind. jeder strohalm an dem ich mich festhalten kann ist mehr sehr hilfreich…das lass ich nicht mit mir machen!!! DANKE

ich bekomme einen zuschuß von der wohngeldbehörde zusätzlich zu meinem einkommen, damit ich nicht ins ALGII rutsche…eine kostenbefreiung für einen anwalt würde ich also auch bekommen und werde sie auch in anspruch nehmen aber das sozialamt springt nur in zwingenden fällen ein und ich bin keiner (sagen die).
sie sagen:ich soll mir mein geld besser einteilen um über die runden zu kommen. nur das ich neben der üblichen fixkosten noch schulden abtragen muss die er mir eingebrockt hat, das ist denen egal…leider. danke nochmal für die interesse und liebe grüße mandy

bleiben Sie beim Jugendamt hart und bestehen Sie auf Rausgabe der Urkunde.
Die werden mit alen Mitteln versuchen, dass Sie die Urkunde nicht rausgeben müssen.
Nehmen Sie die Beistandschaft weg, die helfen eh nicht. Haben nur Angst das Sie selber bezahlen müssen und meiner Meinung halten dies zu den Vätern. Ich habe Ihnen mal einen Link mit geschickt.
Da steht sehr viel drin, was ich vorher auch nicht wusste, Viel Erfolg!
Agnes

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

danke, das mach ich! muss mir einen anwalt nehmen da ich sonst nicht klar komme. man hätte jura studieren müssen…was man in diesem staat bei dieser bürokratie nötig hätte, um durch zu sehen :wink:. lg

Die Strafanzeige kann man auf jeden Fall stellen (kostet auch nichts), die Staatsanwaltschaft muss dann prüfen, ob die Vorwürfe haltbar sind. Zumindest hat man etwas unternommen und lässt die Sache nicht einfach so laufen… Viel Glück, LG kerstinml

Hallo,
Unterhaltszahlungen gehen in der Insolvenz immer anderen Forderungen vor.
Das heisst, dass hier auch unterhalb der Pfändungsfreigrenze abgezogen werden kann.
Hier sind einmal dazu Infos:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/unterhaltsschulden…

Wichtig ist dabei bei dem Ganzen nur dass man einen vollstreckbaren Titel haben sollte und dass die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
(Dies gilt bei alten aufgelaufenen Forderungen)

Neue Forderungen können ganz normal eingetrieben werden (Mahnung, Vollstreckung usw.) und werden in der Insolvenz nicht restschuldbefreit.

ja das ist leider so. ich konnte keinen Anwalt nehmen, da ich die Prozeskostenhilfe nicht bekam (obwohl ich auch nichts habe, aber die rechnen da anders. Schulden werden nicht anerkannt). Ich musste 8 mla zum Amt, bis die Idioten das mal richtig hatten. Ich habe nur noch heulend da gestanden, man war nicht mal bereit eine Kopie die sie selber haben wollten zu machen. Das hat ein Beamte gemacht, der hatte das mit bekommen und sich entschuldigt für seine Kollegen. Dann musste es noch sein, ob die Firma eine GmbH. oder was auch immer ist. da ich das doch nicht weiss habe ich gefragt, ob man nicht mal eben im Telefonbuch schauen könnte, nein kann man nicht.
Auch das hat der Beamte gemacht.
Trauriges Deutschland!
L.G.
Agnes

Hallo Mandy,
deine Geschichte passiert in dieser Republik millionenfach, was für dich nicht tröstlich ist, aber die Gesetzgebung läßt dies zu.
Wenn keine einvernehmliche Lösung mit dem Vater deines Kindes möglich ist und die „Schwarzgeldzahlungen“ nicht nachweislich ist wirds schwer. Obwohl doch hier vielfältige Möglichkeiten bestehen „Schwarzgeldzahlungen“ zu beweisen.
Du schreibst nicht was du beruflich machst, aber wenn er die Schlupflöcher nutzt, mal zahlen mal nicht um die 2-monats-regelung zu umgehen und du keine „Vorsschußzahlungen“ seitens des Sozialamtes bekommst wird der Unterhalt der Familie bei dir bleiben.

keine ahnung
aber verdachtsmoment der schwarzzahlung ausformulieren
und per betrugsanzeige der staatsanwaltschaft übergeben, die recherchieren das genauer und wenn sie erfolg haben dann gibts knast für beide (zeit zum nachdenken) oder hohe strafe mit der zuteilung eingeforderter unterhaltssummen an dich, wenn du in dem betrugsverfahren als nebenklägerin auftauchst !
auf jeden fall rechtsanwalt konsultieren
gruß
MPT