Untehaltspfändung, zwei Kinder, eines im Haushalt

Hallo Forum,
ich (M) habe eine Tochter (9) aus erster Ehe, geschieden.

Eine weitere Tochter (6 Monate) im eigenen Haushalt, mit Freundin.

Nettoeinkommen von 1200€.

Es liegt bereits eine Eidesstattliche Versicherung vor, da ich Schuldner bin.

Heute kam der Gerichtsvollzieher zu meinem Chef, der will Pfänden.

Wieviel darf der Pfänden?
Wieviel muss ich an Unterhalt zahlen?

Danke

ich denke es geht hier um den Unterhalt der 9 jährigen Tochter.
Der Satz an Unterhalt liegt bei ihr bei 272 Euro monatlich. Da Sie aber auch noch eine Tochter von 6 Monaten haben, der ja auch Unterhalt in Höhe von 225 Euro zusteht wären Sie bei 494 Euro nur an Kindesunterhalt.
Ihr Selbsterhalt liegt bei ca 1100, mit dem Baby wir der höher ausfallen.
Da dürfte nicht viel zu pfänden sein. Allerdings verjähren diese Unterhaltsschulden nie und selbst die 9 jährige kann Ihnen ab 18 das Leben ganz schön zur Hölle machen. nach neuem Gesetz kann sie bis zu ihrer Geburt den gesamten Unterhalt ein Leben lang bei Ihnen pfänden.
Auch wenn nichts zu pfänden ist, so ist das doch eine sehr unangenehme Situation (ist bei uns ähnlich).
Die Mutter kann noch so viel Geld haben und man selber sitzt im Dreck und kommt nicht hoch, wir müssen sogar der Ex meines Mannes unsere Kontoauszüge vorlegen.
Sie waren nie verheiratet, aber als wir geheiratet haben und mein Mann meine beiden Kinder aus erster Ehe bei sich auf der Steuerkarte bekam… das Geld wurde gleich an Unterhalt mehr für sein Kind ein behalten, obwohl die Mutter ein Haus vom Vater geschenkt bekommen hatte und selber als Lehrerin sehr gut verdient. Man darf nicht drüber nach denken was wir hier für Gesetze haben, aber „zum Wohle des Kindes“ sind diese sicherlich nicht. Zumal das Kind von der Mutter so aufgehetzt wurde, dass sie jeden Kontakt mit dem Vater ablehnt.
Da zahlt man dann sein Leben lang für ein fremdes Kind. Ist das Recht???
Passen Sie nur auf, denn das Jugendamt wird gerne die Einkünfte Ihrer Freundin dazu rechnen wollen (die machen alles, damit die nichts zahlen müssen).
Sie sind auch dem Kind Unterhaltspflichtig. Die kinder sind gleich gestellt. Es spielt keine Rolle, ob Sie mit der Mutter verheiratet sind oder nicht. Zumal auch der Mutter Unterhalt zusteht, da es ja noch unter 3 Jahren ist, aber die Kinder gehen vor dem Partner.
Im Notfall zum Anwalt. Sie werden einen Berechtigungsschein bekommen, sie brauchen den anwalt nicht zahlen!

L.G.
Agnes

Hallo,

wenn man die Düsseldorfer Tabelle zu Rate zieht, dann wären es ca. 200€.
Denn nach der Tabelle, stehen einem der arbeiten geht, rund 1000€zu.
LG

Danke für die Antwort!
Wenn nun der Gerichtsvollzieher schon beim Job war und der Arbeitgeber Informiert ist, wie sollte ich mich dann verhalten?

Woher weiß der Gerichtsvollzieher wie meine Situation (mit Baby und Freundin) im Haushalt ist? Wie wird er das berücksichtigen können?

Muss ich mit dem Kontakt aufnehmen und über die vorhandene Versicherung an Eidesstatt benachrichtigen?

LG Ben

Sie müssen schnellstens zum Gericht, den Freibetrag beantragen. Ich bin mir sicher, da gibt es eine Frist.
Sie kann ja auch eine Kontopfändung machen und wenn Sie das Konto nicht geschützt haben, dann ist alles weg.
Die Eidesstattliche Versicherung hat gar nichts damit zu tun.
Selbst wenn Sie Privatinsolvenz beantragen, Unterhalts Schulden werden dadurch nicht gelöscht und die Pflicht Unterhalt zu zahlen bleibt auch dann bestehen.
Unterhalt und wenn Sie durch Straftaten jemandem Geld schulden, dass kann man nicht weg bekommen.
Die eidesstattliche Versicherung hat normal gar keine Bedeutung.
Sie sagen nur vor Gericht aus, dass Sie kein Geld haben, da kann jeder drum weiter pfänden.
Nur Geschäfte machen das halt nicht, da die wissen, sie bekommen wohl kein Geld und würden nur noch drauf zahlen, zumal wenn Unterhaltsverpflichtungen vor liegen.
Ich schicke Ihnen mal einen Link mit, denn bei Ihnen besteht sicherlich eine Urkunde beim Jugendamt, die Ihre Ex haben wird.
Das Jugendamt hat nicht das Wohl des Kindes im Auge, sondern nur „wie brauchen wir nicht zahlen!“
Man kann, wenn der Vater nicht zahlen kann bis zu einem bestimmtem Alter Unterhaltsvorschuss bekommen.
Dieser wird vom Jugendamt gezahlt, die sich natürlich ein Leben lang wegen der Rückzahlung an den Vater halten wird.
Es hat sich einiges geändert in letzter Zeit. So ist jetzt halt auch möglich den Unterhalt rückwirkend zu verlangen. Vorher ging das erst ab dem Tag, wo man Unterhaltsansprüche gestellt hat.
Zum Ende diesen Jahres werden die Zahlungen auch schon wieder nach oben „angepasst!“, also wird es wieder mal teurer.
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

L.G.
Agnes

die mindestgrenze sind 170 euro die du zahlen musst.eigenbedarf sin 1050 euro 1200-170=1030euro.
hast dann 20 euro weniger zum leben laut gesetz.es ist nicht die welt.er kann geld,schmuck und alles was geld bringt fpänden.er darf dir deinen fernseher,bett und schrank nicht weg nehmen.
mfg

Hallo,
tut mir leid, aber ich weiss nur dass der selbstbehalt 950 euro ist.

hallo,
sorry,kann da nicht helfen

lisa

Hallo,
den pfändbaren Betrag kann man unter http://www.lohnexperte.de/tl_files/pdf/Pfaendungstab… finden.

Ich würde zum Gericht gehen und für die ältere Tochter eine Abänderung des Unterhaltstitels beantragen. Auch das im Haushalt lebende Kind hat ein Anrecht auf Unterhalt.

Ein Anwalt hilft dabei. Damit der Anwalt nicht soviel kostet, vor dem Anwaltstermin beim eigenen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Welche Unterlagen man hierzu benötigt, erfährt man telefonisch. Dann kostet die Anwaltsberatung nur 10 Euro.

Der Anwalt wird die Mutter auffordern freiwillig den Titel abzuändern. WEnn sie das nicht tut, wird er Klage wegen Abänderung des Kindesunterhaltes einreichen.

Gruß

Hallo

der Tochter stehen theoretisch 272€ zu.

Aufgrund deines Einkommens bist du aber ein Mangelfall, da beide Kinder einen Anspruch haben. Denn deine jüngere Tochter hat einen Anspruch von 225€.

Somit würden 703€ verbleiben. Dein Selbstbehalt beträgt aber 950€.

Du musst auf jeden Fall den Beschluss anfechten und vor allem den Vollstreckungsbefehl außer kraft setzen.

Genaueres kann man aber nur mir Details beantworten.

Gruss

Hallo,

das ist ein heikles Thema mit der Pfändung. Ich würde mich da mal bei einer Fachstelle (Anwalt)beraten lassen.

Gruß