man nehme an A hat eine ausbildung und eine eigene wohnung, die A auch selbst bezahlt.
A wird aber nicht übernommen und bekommt auch kein job.
dementsprechend bekommt A Alg I, welches aber nicht ausreicht, und beantragt dazu noch hartz IV.
aber A ist ja unter 25, kann die wohnung nicht mehr allein zahlen und braucht somit hilfe vom staat. aber unter 25 steht A ja eigentlich keine wohnung zu.
kann A denn die wohnung trotzdem – da A ja schon 2 jahre in der wohnung wohnte – diese mit staatlicher unterstützung behalten?
MOD: Titel archivtauglich gemacht