Unter 25 + Alg II, aber vor Alg II schon Wohnung

man nehme an A hat eine ausbildung und eine eigene wohnung, die A auch selbst bezahlt.

A wird aber nicht übernommen und bekommt auch kein job.
dementsprechend bekommt A Alg I, welches aber nicht ausreicht, und beantragt dazu noch hartz IV.

aber A ist ja unter 25, kann die wohnung nicht mehr allein zahlen und braucht somit hilfe vom staat. aber unter 25 steht A ja eigentlich keine wohnung zu.

kann A denn die wohnung trotzdem – da A ja schon 2 jahre in der wohnung wohnte – diese mit staatlicher unterstützung behalten?

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Hallo

kann A denn die wohnung trotzdem – da A ja schon 2 jahre in der wohnung wohnte – diese mit staatlicher unterstützung behalten?

Es geht bei dieser Regelung mit den Unter-25-Jährigen um den Auszug aus der elterlichen Wohnung. Wenn man da schon lange nicht mehr wohnt, muss man natürlich nicht zurück.

Viele Grüße

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert