Unter 25 ausgezogen, keine arbeit, versichert?

Hallo ich habe vor kurzen meine Ausbildung verloren.
ich bin in meiner ausbildung mit meinem Freund in unsere eigene wohnung gezogen, da ich mit meinen eltern nicht mehr zurecht kam.
jetzt muss ich dazu sagen ich bin 19 und muss laut dem Arbeitsamt wieder zurück zu meinen eltern, damit ich bezüge bekomme.
aber zu meinen eltern kann ich nicht zurück da kein gemeinsames zusammen wohnen klappt.

jetzt zu meinem eigentlichen problem: ich habe erfahren wenn man kein einkommen oder bezüge vom Amt bekommt, ist man auch nicht versichert (Krankenversichert)
ich darf also nicht mehr Krank werden.

demnächst kann ich aber einen 400 euro Job annehmen bin ich dann wieder krankenversichert?

wer kann mir helfen?

aber zu meinen eltern kann ich nicht zurück da kein gemeinsames zusammen wohnen klappt.

Dann wirst Du auf finanzielle Unterstützung verzichten müssen.

man kein einkommen oder bezüge vom Amt bekommt, ist man auch
nicht versichert (Krankenversichert)

Doch man ist krankenversichert, aber man darf es selber bezahlen. Vorsicht: Beiträge müssen nachgezahlt werden, gnadenlos !

demnächst kann ich aber einen 400 euro Job annehmen bin ich dann wieder krankenversichert?

Nein, erst bei einem 401 € Job.

Hallo,
also mit 19 Jahren, arbeitslos und Einkünften bis 400,00 € (Mini-Job) ist man auch dann weiterhin kostenlos familienversichert in der GKV, wenn man das vor seinem Auszug aus dem Elternhaus auch war.
Das geht bis zum 23. Lebensjahr (Gesetzesstand: heute).
Gruss
Czauderna

Hallo,

wenn die Ausbildung mindestens 12 Monate bestanden hat, besteht unabhängig von der Wohnung Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur.

Gruß
RHW

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wenn die Ausbildung mindestens 12 Monate bestanden hat,
besteht unabhängig von der Wohnung Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur.

Da hat die ARGE dem Mädel aber etwas anderes erzählt, oder habe ich das falsch verstanden ?

Hallo,

die Krankenversicherung über die Eltern ist bis zum 23. Geburtstag möglich - wenn kein Einkommen vorliegt.

Bei den Ansprüchen sind zwei völlig verschiedene Arten zu unterscheiden:

  1. Wenn mindestens 12 Monate lang (in den letzten 24 Monaten) Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Höhe hängt von der bisherigen Ausbildungsvergütung ab. Das Einkommen des Partners, das Alter und die Wohnung sind ohne Bedeutung. Die Arbeitsagentur zahlt dann auch Beiträge an die Krankenkasse.

  2. Bei Bedürftigkeit zahlt die Arge Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Die bisherige Beitragszahlung ist hier ohne Bedeutung. Das Einkommen des Partners wird hierbei berücksichtigt, d.h. kein Anspruch, wenn der Partner ein höheres Einkommen hat. Bei Personen unter 25 Jahren spielen ggf. die eigene Wohnung und das Einkommen der Eltern eine Rolle.
    Die Arge zahlt keine Beiträge an die Krankenkasse, wenn eine Familienversicherung (z.B. über die Eltern) möglich ist.
    Es könnnen auch Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II parallel bezogen werden, wenn das Arbeitslosengeld sehr niedrig ist (z.B. ehemalige Azubis).

Wichtig ist es hierbei, Arge und Arbeitsagentur nicht zu verwechseln.

Vielleicht hilfreich bei der Ausbildungsplatzsuche:
http://www.aubi-plus.de/lastminute/

http://www.patenmodell.de/arbeitsuchende/informationen/

Gruß
RHW

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