Unter 400€ Lohn nur Minijob möglich?

Hallo zusammen,

ist bei einer Berufsausübung mit einem monatlichen Lohn unter 400€ (als einzigem Job) dies nur als Minijob möglich, oder besteht die Möglichkeit, dies als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu tun und selbst Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen?

Gruß
Voithian

ist bei einer Berufsausübung mit einem monatlichen Lohn unter
400€ (als einzigem Job) dies nur als Minijob möglich,

Meines Wissens ja.

Soweit korrekt, nur kleine Ergänzung:

  1. Man kann freiwillig zur Rentenversicherung optieren, wenn man dort noch was aufbauen möchte

  2. Man kann auch die Steuerkarte dort abgeben und u.U. Steuern zahlen, das wäre ja aber „fraglich“, freiwillig Steuern zahlen.

Gruß

Jörg

Hallo,

es gibt eine Ausnahme: Azubis sind auch bei einem geringeren Verdienst sozialversicherungspflichtig

Bei Personen, die ein vorgeschriebens Praktikum machen, kann es wie bei Azubis geregelt sein.

Gruß

RHW

  1. Man kann freiwillig zur Rentenversicherung optieren, wenn
    man dort noch was aufbauen möchte

Schöner wäre es, wenn man zur eigenen vollwertigen Krankenversicherung optieren könnte und der Beitrag nach der „gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ wie bei sonstigen freiwillig in der GKV Versicherten bemessen würde. Schon allein um einen im Verhältnis zu den Einkünften (kleiner 400€) bezahlbaren Krankenversicherungsschutz zu bekommen (wenn z.B. kein Anspruch auf Familienversicherung besteht und man auch kein „Hartz 4“ bekommt).

  1. Man kann auch die Steuerkarte dort abgeben und u.U. Steuern
    zahlen, das wäre ja aber „fraglich“, freiwillig Steuern
    zahlen.

Würde man aber doch komplett über Einkommensteuererklärung wiederbekommen, wenn zu versteuerndes Jahreseinkommen unter ca. 8000€ liegt und wenn man dafür andere Vorteile hätte, wäre das ja nicht weiter schlimm.

Gruß
Wolfgang