Wie läuft das mit dem veröffentlichen eines Buches unter einem „Alias“ oder Pseudonym?
Muss ich vorher ein Pseudonym beim Rathaus eintragen lassen? Was würde das kosten? Wäre es auch international anerkannt???
(und was hat § 12 BGB damit zu tun?)
Wenn der Autor nun anonym bleiben möchte, welche Sicherheit bietet ihm da ein Pseudonym???
du verwechselst, glaube ich, die begriffe pseudonym und künstlername. ein künstlername kann tatsächlich in den ausweis eingetragen werden, wenn der träger darunter bekannt ist.
ein pseudonym ist aber eigentlich das gegenteil! unter pseudonym schreiben autoren ihre sauereien, die sich sonst nicht trauen *g*
ne, spaß beiseite, ein pseudonym sollte eben NICHT bekannt sein, logisch oder?
wenn du ein buch veröffentlichst, kannst du dich nennen, wie du willst - und wann du willst. du kannst auch 20 pseudonyme haben - für jedes buch ein anderes. das bedarf keiner eintragung oder genehmigung. nirgends!
Wenn der Autor nun anonym bleiben möchte, welche Sicherheit
bietet ihm da ein Pseudonym???
es gibt nur den schutz, dass eben dein name nicht gleich offensichtlich ist. das berechtigt dich aber nicht, deine tarnung für strafbare äußerungen, verleumdungen usw zu missbrauchen.
außerdem: sollte dein buch ein erfolg werden, wird es fans geben, die den ehrgeiz haben, dein inkognito zu lüften.
wenn es kein erfolg wird (wovon eigentlich immer eher auszugehen ist), kräht eh kein hahn danach.
es gibt nur den schutz, dass eben dein name nicht gleich
offensichtlich ist. das berechtigt dich aber nicht, deine
tarnung für strafbare äußerungen, verleumdungen usw zu
missbrauchen.
außerdem: sollte dein buch ein erfolg werden, wird es fans
geben, die den ehrgeiz haben, dein inkognito zu lüften.
wenn es kein erfolg wird (wovon eigentlich immer eher
auszugehen ist), kräht eh kein hahn danach.
Nun, meine Absicht ein Pseudonym zu benutzen ist einfach dieser:
In meinem Verwandten und Bekannten Kreis gibt es zuviele „Fanatische“-Skeptiker, die bei bestimmten Themen wie z.B. Esoterik total hysterisch reagieren und einen sofort als „Freak“ oder „Verrückter“ abstempeln, im schlimmsten Fall würden die bei mir einen Exorzismus durchführen
Ich möchte nicht berühmt werden. Es reicht mir, wenn sich die Bücher verkaufen. Vor allem genieße ich es, wenn andere über meine Werke diskutieren, sie kritisieren oder loben… egal… Hauptsache ich kann ihre Reaktionen beobachten. Aber auf gar keinen Fall will ich im Rampenlicht stehen.
Noch eine Frage:
Im Buch steht ja ein Copyright Hinweis. Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich z.B. Copyright by Pseudo Maier 2003 steht?
Als Beispiel, ich hab zwar noch nie eins in der Hand gehabt, die Bücher von Stephen King, die unter dem Pseudonym Richard Bachmann veröffentlicht wurden. Steht da Copyright by Richard Bachmann?
Nun, meine Absicht ein Pseudonym zu benutzen ist einfach
dieser:
In meinem Verwandten und Bekannten Kreis gibt es zuviele
„Fanatische“-Skeptiker, die bei bestimmten Themen wie z.B.
Esoterik total hysterisch reagieren und einen sofort als
„Freak“ oder „Verrückter“ abstempeln, im schlimmsten Fall
würden die bei mir einen Exorzismus durchführen
genau aus diesen gründen schreiben schreiben autoren unter pseudonym
Noch eine Frage:
Im Buch steht ja ein Copyright Hinweis. Wie sieht es
rechtlich aus, wenn ich z.B. Copyright by Pseudo Maier 2003
steht?
ne, rechte können nur natürliche oder juristische personen haben, keine erfundenen
wenn du einen verlag gefunden hast, der dein buch herausgibt, dann steht der da als rechte-inhaber. natürlich weiß der aber, wer du wirklich bist (schon wegen des zu zahlenden honorars
wenn du aber trotzdem selbst verlegen willst, dann nenne deinen verlag eben mayer oder sonstwie. aber mit dem selbstverlegen kenne ich mich nicht sooo gut aus.
ich kann im zusammenhang mit veröffentlichen eigener bücher nur dringlichst vor sogenannten zuschussverlagen waren, d.h. solche, in denen DU bezahlen mußt. (es gibt dabei einige wenige ausnahmen, da zahlst du dich zwar auch dumm und dämlich. aber die sagen es wenigstens vorher und leisten noch sowas wie lektorat, vertrieb, werbung o.ä.)
ne, rechte können nur natürliche oder juristische personen
haben, keine erfundenen
wenn du einen verlag gefunden hast, der dein buch herausgibt,
dann steht der da als rechte-inhaber. natürlich weiß der aber,
wer du wirklich bist (schon wegen des zu zahlenden honorars
-)
Moment, in Punkto Copyright bin ich mir nicht sicher,…
Ist es so, dass wenn der Autor dem Verlag die Rechte für ein oder zwei Auflagen verkauft, sein Copyright aber behalten darf? Bezieht sich hier das Copyright auf das Buch selbst, mit Umschlag etc, oder der reine Inhalt des Autors?
wenn du aber trotzdem selbst verlegen willst, dann
nenne deinen verlag eben mayer oder sonstwie. aber mit dem
selbstverlegen kenne ich mich nicht sooo gut aus.
ich kann im zusammenhang mit veröffentlichen eigener bücher
nur dringlichst vor sogenannten zuschussverlagen waren, d.h.
solche, in denen DU bezahlen mußt. (es gibt dabei einige
wenige ausnahmen, da zahlst du dich zwar auch dumm und
dämlich. aber die sagen es wenigstens vorher und leisten noch
sowas wie lektorat, vertrieb, werbung o.ä.)
Moment, in Punkto Copyright bin ich mir nicht sicher,…
Ist es so, dass wenn der Autor dem Verlag die Rechte für ein
oder zwei Auflagen verkauft, sein Copyright aber behalten
darf? Bezieht sich hier das Copyright auf das Buch selbst, mit
Umschlag etc, oder der reine Inhalt des Autors?
Wer welches Copyright wie lange besitzt, wird durch zwei Dinge geregelt:
a) durch die im Gesetz festgelegten Bestimmungen, wenn nicht
b) ein Vertrag mit dem Verlag abgeschlossen wird
zu b)
Ein Verlag könnte sich ausbedingen zum Beispiel, dass das Copyright nach Verkauf der ersten Auflage in das Eigentum des Verlags übergeht.
Wie überhaupt mit Verträgen mit Medien (Verlagen, Zeitungen…) Vorsicht geboten ist. Mir wurde z. B. dieses Jahr ein Autorenvertrag angeboten, in dem man mir anbot, für das erstmalige Veröffentlichen einen einmaligen Betrag zu bezahlen und dann gehen alle weiteren Verwertungsrechte: in Buch- oder Zeitungsform, Internet, CD, usw. ja sogar der Weiterverkauf dieser Werke - an den Verlag - natürlich inakzeptabel!
Moment, in Punkto Copyright bin ich mir nicht sicher,…
Ist es so, dass wenn der Autor dem Verlag die Rechte für ein
oder zwei Auflagen verkauft, sein Copyright aber behalten
darf? Bezieht sich hier das Copyright auf das Buch selbst, mit
Umschlag etc, oder der reine Inhalt des Autors?
zum besseren verständnis zitiere ich hier mal ein stück aus einem muster-verlagsvertrag:
§ 2 Rechtseinräumungen
1.
Der Autor überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes für alle Druck- und körperlichen elektronischen Ausgaben* sowie für alle Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung für die deutsche Sprache.
(…)
2.
Der Autor räumt dem Verlag (…) außerdem folgende ausschließliche Nebenrechte - insgesamt oder einzeln - ein:
a) Das Recht des ganzen oder teilweisen Vorabdrucks und Nachdrucks, auch in Zeitungen und Zeitschriften;
b) das Recht der Übersetzung in eine andere Sprache oder Mundart;
c) das Recht zur Vergabe von Lizenzen für deutschsprachige Ausgaben in anderen Ländern sowie für Taschenbuch-, Volks-, Sonder-, Reprint-, Schul- oder Buchgemeinschaftsausgaben oder andere Druck- und körperlichen elektronischen Ausgaben;
d) das Recht der Herausgabe von Mikrokopieausgaben;
e) das Recht zu sonstiger Vervielfältigung, insbesondere durch fotomechanische oder ähnliche Verfahren (z.B. Fotokopie);
f) das Recht zur Aufnahme auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe mittels Bild- oder Tonträger (z.B. Hörbuch), sowie das Recht zu deren Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe;
g) das Recht zum Vortrag des Werks durch Dritte;
h) die am Werk oder seiner Bild- oder Tonträgerfixierung oder durch Lautsprecherübertragung oder Sendung entstehenden Wiedergabe- und Überspielungsrechte;
i) das Recht zur Vergabe von deutsch- oder fremdsprachigen Lizenzen in das In- und Ausland zur Ausübung der Nebenrechte a) bis h).
3.
Darüber hinaus räumt der Autor dem Verlag für die Dauer des Hauptrechts gemäß Absatz 1 weitere ausschließliche Nebenrechte - insgesamt oder einzeln - ein:
a) Das Recht zur Bearbeitung als Bühnenstück sowie das Recht der Aufführung des so bearbeiteten Werkes;
b) das Recht zur Verfilmung einschließlich der Rechte zur Bearbeitung als Drehbuch und zur Vorführung des so hergestellten Films;
c) das Recht zur Bearbeitung und Verwertung des Werks im Fernsehfunk einschließlich Wiedergaberecht;
d) das Recht zur Bearbeitung und Verwertung des Werks im Hörfunk, z.B. als Hörspiel einschließlich Wiedergaberecht;
e) das Recht zur Vertonung des Werks;
f) das Recht zur Vergabe von Lizenzen zur Ausübung der Nebenrechte a) bis e).
(…)
du trittst also deine verwertungs- rechte (die urheber-rechte behältst du immer!) für eine zeitlang dem verlag ab. dafür erhältst du ein honorar.
Wenn ich unter Pseudonym veröffentliche, die Copyrights per Vertrag behalte, wer steht dann auf der 3. Seite unter Copyright? Mein Pseudonym oder mein echter Name?