Unter Vormund stellen eines Altersdementen Menschen

Guten Morgen liebe Experten 

Fallbeschreibung:

Familie XY besitzt ein Familienmitglied (85 Jahre alt), welches den Anschein hat, dass es nicht mehr zurechnungsfähig ist.

Die Person zeigt Zeichen von Alters-Demenz, Verzerrungen der Realität, erkennt Menschen nicht mehr, erklärt Familienangehörige für tot, verbrennt bizarre Gegenstände (wie z.B. Rabenfedern) als angebliches „Todesritual“ für die eigene Tochter, den Ehepartner ließ die Person in Frankreich kremieren und den deutschen Behörden teilte man mit, er sei im Ausland „vom Winde verweht worden“ (eine Bestattungsart auf einem Felsen), jedoch steht die Urne auf dem Nachttisch mit dem Kaffeetopf-Wärmer obendrüber……dies nur als einige Beispiele.

Was kann die Familie wo und wie unternehmen, dass diese Person einer Untersuchung unterzogen wird und ggfs. unter Vormundschaft eines der Familienmitglieder gestellt wird?
Sprich welche Behörden sind hierfür zuständig?

Welche Zeitspanne kann ein solches „Verfahren“ dauern.

Kann die Familie eine solche Untersuchung auch durchführen lassen, auch wenn das betroffene Familienmitglied sich weigert einen solchen Begutachtungs-Termin wahr zunehmen.
Ein Protokoll / Tagebuch oder ähnliches hat man bis dato nicht geführt, welches die Zerstreutheit belegen könnte. 

Vielen Dank für eure geschätzten Feedbacks

Viele Grüsse

Hallo!
Zuständig ist das örtliche Betreuungsgericht (beim Amtsgericht angesiedelt), bei dem man eine Betreuung anregen kann. Dies spricht mit dem Betroffenen und macht sich selbst ein Bild, bestellt dann bei Bedarf einen Betreuer für diese und jene Lebensbeereiche.
http://www.rechtlichebetreuung.de/betreuungseinricht…

vielen Dank fûr dein Feedback…jedoch handelt es sich um einen durchgekanllten Menschen der nicht mehr recht ist im Kopf und ich meine wer will sich schon gerne bevormunden lassen - Niemand - aber dass das auch noch ein „Wunschkonzert“ sein soll kann ich mir nicht vorstellen…

Hallo,
wo bitteschön gibt es im Betreuungsverfahren ein „Wunschkonzert“? Das Verfahren ist erprobt und wird ständig - auch gegenüber unwilligen Betroffenen - notfalls auch gegen deren Willen erfolgreich durchgeführt. Wenn sonst nichts hilft, wird notfalls unmittelbarer Zwang eingesetzt. Da kommen dann statt den sprichwörtlichen Herren in den weißen Kitteln eher die Damen und Herren in grün oder blau, aber ansonsten stimme die Vorstellungen von dem wie das übelsten Falls ausgehen kann.

Und ist dann erst einmal die Betreuung in den betroffenen Aufgabenkreisen da, ist für einen uneinsichtigen und unkooperativen Betroffenen ganz schnell Schluss mit lustig.

Gruß vom Wiz

Hallo

Eine Familie kann keinen Menschen besitzen! Das schon mal vorweg.

Die beschriebenen Anzeichen von Altersdemenz kann ich nicht erkennen, wohl aber dass jemand (Sie!!) nicht bereit sind nachzuvollziehen und zu verstehen, was in Ihrem Angehören vorgeht. In Deutschland ist es nicht erlaubt die Asche des geliebten Menschen zu Hause zu verwahren, daher blieb ja nur der „vom Winde verweht Weg“. Ganz im Gegensatz dazu diverse Nachbarländer, wo es durchaus erlaubt ist eine Urne zuhause stehen zu haben! Wo ist denn da ein Problem und was soll das mit Demenz zu tun haben? DAS IST LIEBE zum verstorbenen Partner.

Ich wünsche auf diesem Weg ihrem „Familienmitglied“ (naja, wer so behandelt wird von Ihnen, ist ja eigentlich gar kein Familienmitglied) alle Kraft und Stärke dieser Welt, es weiter mit Ihnen auszuhalten und hoffentlich weigert er/sie sich noch lange bei Ihren „Spielchen“ mitzumachen.

Nota bene: Mit 85 geistig nicht mehr ganz fit zu sein, ist völlig in Ordnung und bedarf nicht gleich der Vormundschaft eines Familienmitglieds, das die Person wie in Ihrem Fall, noch nicht einmal wirklich versteht.

Hallo,

Die Person zeigt Zeichen von Alters-Demenz,

Dies zu diagnostizieren ist Aufgabe eines Arztes. Laienmeinungen haben keine Bedeutung.

Was kann die Familie wo und wie unternehmen,

Hier lesen: http://www.familienratgeber.de/recht/gesetzliche_bet…
und http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_%28Recht%29

Gruß
Otto

Vielen Dank Otto für die Links…jetzt wird der Wald schon klarer :smile:

Hallo Christina
Es tut mir leid wenn ich fûr dich die Ausführungen nicht ausführlich genug gemacht habe…Auf jedenfall wünsche ich dir dass du nie in eine solche Situation kommst wie die Familie und ev. ein solchen Schritt überhaupt in Betracht ziehen musst weil du dir nicht mehr zu helfen weisst…

Hallo,

.jedoch handelt es sich um

einen durchgekanllten Menschen der nicht mehr recht ist im

Vielleicht solltest du das beim Amtsgericht gleicht dazu sagen! Es wirft ein interessantes Licht auf deine Motivation, das bestimmt berücksichtigt wird!

aber dass das auch noch ein „Wunschkonzert“

sein soll kann ich mir nicht vorstellen…

Es gibt in Deutschland keine Entmündigung mehr, sondern nur noch „Betreuer“ (gesetztliche Betreuer, keine Pflegekräfte) für bestimmte Aufgabenbereiche, die der Betroffene nicht mehr selber regeln kann. Mit Wunschkonzert hat das nichts zu tun.

„Entmündigung auf Wunsch der Angehörigen“ gibt es aber auch nicht.

Euer Angehöriger ist nach dem, was du beschreibst, eher psychisch krank als dement, das ändert aber nichts an der Verfahrensweise.

Schau mal hier:
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituatio…

vielen Dank für eure Antworten…ich weiss es tönt hart was ich geschrieben habe…nur wollte ich nicht zu aussfûhrlich werden einerseits und anderseits wird man so oder so als „herzloses biest“ bezeichnet. Der Zustand dieser Person ist nicht erst seit gestern so sondern es geht schon seit über 12 Jahren so - nur ist die Familie nun an einem Punkt dass immer bizarrere Sachen passieren und sie sich einfach nicht mehr zu helfen weiss…dieser schritt fällt niemanden leicht - aber die hoffnung auf hilfe von aussen gibt wieder kraft…

Vielen dank fûr den Link - für BW ist sogar perfekt :smile:
jetzt weiss ich wenigstens mal wo anfangen und vielleicht gibts ja noch ne andere lôsung wie grad ne Betrreung oder nen Vormund