Unter welche Zuständigkeit fällt der Postkasten

Tags: Postkasten;Reparatur;Hausverwaltung

Sitation:
-> Schloss am Postkasten defekt
-> Wohnung in einem 6-Familien-Haus
-> Postlasten ist ein 6er-Postkasten (Sonderanfertigung vom
Schreiner)
-> Besitz einer Eigentumswohnung

Also wie schon beschrieben geht es hier um das defekte Schloss am
Postkasten. Einfach einen neuen kaufen geht dabei leider nicht, da es
extra angefertigter ist und für das Haus einheitlich gestaltet ist.
Der Schreiner, der den Postkasten damals gebaut hat sagt selbst, dass
er sich so einer „Kleinigkeit“ nicht annimmt.

Also müssten wir nun einen anderen Schreiner mit dem Wechsel des
Schlosses beauftragen.

Nun die Frage:
Müssen wir als Eigentümer die Reparaturkosten begleichen oder die
zuständige Hausverwaltung, weil es ihr Postkasten ist?

Hallo.

Um diese Frage beantworten zu können, müsste man die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung kennen. Grundsätzlich ist die Briefkasstenanlage Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Allerdings könnte der Eigentümer für das Schloss verantwortlich sein, weil es seinem alleinigen Zugriff unterliegt.