Hallo
Adoption funktioniert nur mit dem Einverständnis der leiblichen Eltern und des Landes, dessen Staatsbürger ein Kind ist. (Eine ganze Reihe von muslimischen Ländern erlauben sowieso keine Adoptionen in nicht-muslimische Familien - keine Ahnung ob das auch für Syrien gilt.).
Du sagst, es soll laufen wie bei deutschen Kindern:
Wenn leibliche Eltern sich nicht zur Adoption äussern können (weil tot oder vermisst) werden Kinder in Deutschland nicht zur Adoption frei gegeben, sie bekommen einen Vormund und gehen im Allgemeinen zu Verwandten, in ein Heim oder in Pflege - genau dies wird auch mit den sehr wenigen sehr jungen alleinreisenden Flüchtlingen passieren.
Gruss,. Sama