Unterbrechung Alg II?

Hallo,

hoffentlich ist der Beitrag hier richtig:

Person A als Empfänger von Alg II hat im Laufe der Jahre viele E-Mails an seine Rechtsanwältin geschrieben. In einer dieser E-Mails stand, Zitat aus der E-Mail: „Person A will, wenn diese Sache überwunden ist und hinter sich hat, das Studium absolvieren, es ist ein kleines Stück davon übrig.“ Zitat Ende.

Person A hat eine Reihe der E-Mails an seine Anwältin ausgedruckt und der Sachbearbeiterin des Jobcenters geschickt, und es war auch diese E-Mail dabei.
Könnte wegen dieses Satzes, was das Studium betrifft, das Alg II eingestellt werden?

Person A ist kein Student, und Person A würde das Studium auch dann aufnehmen können, wenn:

  1. diese besagte Sache in der E-Mail geklärt ist,
  2. Person A einen Studienplatz erhält.

Die besagte Sache ist sehr, sehr schwer und diese Sache war auch der Grund für den Abbruch des Studiums.
Der Grund für das Ausdrucken der E-Mails für die Sachbearbeiterin des Jobcenters ist die Klärung des Hintergrunds von Person A.

Hoffentlich versteht jemand die Formulierung der Frage. Weitere Fragen gern.

Danke im Voraus !

Hallo:
Ich wollte kurz mitteilen, dass ich die Antwort auf diese Frage bekommen habe ! :smile:
Deswegen ist der Thread erledigt.
Danke
Gruss

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