Hallo,
hoffentlich ist der Beitrag hier richtig:
Person A als Empfänger von Alg II hat im Laufe der Jahre viele E-Mails an seine Rechtsanwältin geschrieben. In einer dieser E-Mails stand, Zitat aus der E-Mail: „Person A will, wenn diese Sache überwunden ist und hinter sich hat, das Studium absolvieren, es ist ein kleines Stück davon übrig.“ Zitat Ende.
Person A hat eine Reihe der E-Mails an seine Anwältin ausgedruckt und der Sachbearbeiterin des Jobcenters geschickt, und es war auch diese E-Mail dabei.
Könnte wegen dieses Satzes, was das Studium betrifft, das Alg II eingestellt werden?
Person A ist kein Student, und Person A würde das Studium auch dann aufnehmen können, wenn:
- diese besagte Sache in der E-Mail geklärt ist,
- Person A einen Studienplatz erhält.
Die besagte Sache ist sehr, sehr schwer und diese Sache war auch der Grund für den Abbruch des Studiums.
Der Grund für das Ausdrucken der E-Mails für die Sachbearbeiterin des Jobcenters ist die Klärung des Hintergrunds von Person A.
Hoffentlich versteht jemand die Formulierung der Frage. Weitere Fragen gern.
Danke im Voraus !
