Unterbrechung Arbeitsverhältnis bei gleicher Firma

Guten Morgen Liebe/-r Experte/-in,

es geht um meinen mann.
am 01.08. 2011 begann mein mann seine stelle als maler, welche bis zum 15.12.2011 ohne sachgrund und mit 3-monatiger probezeit befristet war.
am 11.01.2012 wurde mein mann ( wie vorher besprochen) nach den betriebsferien wieder eingestellt, aber nur mit mündlichem vertrag. (gehaltabrechungen und gehaltszahlung erfolgen aber regelmäßig-soweit ich weiß, ist dadurch ein unbefristeter arbeitsvertrag zustande gekommen.)

nun meine frage:
da zwischen auslaufen des alten vertrags und beginn des neuen vertrags „nur“ 4-5 wochen liegen, gilt das dann rückwirkend zum 01.08.2011 als ein einziger durchgehender vertrag?also das mein mann seit dem 01.08.2011 bei der firma angestellt ist? uns wurde das nämlich so erzählt (aber viele leute erzählen eben viel :smile: )
auf den lohnabrechnungen meines mannes steht nämlich das eintrittsdatum 11.01.2012.
sind es also doch 2 verträge?

danke schonmal für Antworten.

lg,schliffiffi

Wenn er in der Zwischenzeit Anspruch auf Transferleistungen (Arbeitslosengeld/SGB II Leistungen) gehabt hat, würde ich davon ausgehen, dass er zwei Verträge hat.

Hallo

das ist nicht so leicht zu beantworten: gibt es einen Tarifvertrag - wenn ja steht diese Regelung meist in den Tarifverträgen. WEnn es keinen gibt, muss der Tatbestand der aneinandergereihten befristeten Verträge vor Gericht geklärt werden. Am besten Sie wenden sich an das Arbeitsgericht oder an eine Gewerkschaft.

Alles Gute

Nein, es gilt nicht rückwirkend - der neue Vertrag ist unbefristet. Nach dem TzBfG (§ 14)kann wenn ein vorheriger Vertrag befristet war und beendet wurde, nur ein unbefristeter folgen - Ausnahme: der neue Vertrag ist mit Sachgrund befristet oder es lagen wenigstens 3 Jahre dazwischen… hier reicht schon 1 Tag Unterbrechung um § 14 anzuwenden.

Hallo schliffiffi,
das sind zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber.
Möglicherweise gibt es eine Regelung im Tarifvertrag, welche besagt, dass bei einer kürzeren Unterbrechung die Zeiten zusammengerechnet werden. Sollte eine derartige Regelung vorliegen, würde der Beginn um die 5 1/2 Monate vorverlegt (vom 11.01.2012 an rückwärts gerechnet).

Leider kam ich arbeitsbedingt erst heute zum Antworten.

LG Wolfgang