Hallo ,
folgender Fall:
Eine alleinerziehende Mutter steht bei Ihrem Grundversorger (Gas) im Zahlungsverzug. Es wurden Zahlungen geleistet, die jedoch nicht dem geschuldeten Betrag entsprechen. Es gab Mahnungen und Versuche einer Einigung zur Ratenzahlung. Die Dame hat nun den Gasanbieter gewechselt und wird seit 01.09.2011 von diesem mit Gas beliefert. Der Grundversorger jedoch teilte ihr im August eine letzte Zahlungsfrist bis 06.09. mit, ansonsten würde die Grundversorgung unterbrochen. Ach ja, die Mutter ist übrigens wieder schwanger, eine weitere zahlung momentan nicht möglich. Ist dem Grundversorger in dieser Situation (schwanger und Bezug des Gases von einem anderen Versorger) möglich die Versorgung zu unterbrechen? und ist er nicht verpflichtet die Dame noch einmal auf den Sperrtermin hinzuweisen (3 Tage vorher?)?
Danke für die Antworten, Kate
Moin, Kate,
das sind alles Fragen der Zuständigkeit.
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Ein Gasversorger ist für die Lieferung von Gas zuständig.
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Ein Abnehmer ist für die Bezahlung der Lieferung zuständig.
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Wer aus einer Notlage heraus nicht zahlen kann, wende sich ans Sozialamt, die sind für sowas zuständig.
Und nein, der Versorger muss keinen Countdown bis zur Sperrung liefern, eine Ankündigung mit Datum genügt.
Gruß Ralf
Sozialamt wollte ich auch schreiben, schnellstens, auch wenn die Konsequenz daraus finanzielle Engpässe bedeutet.
Die werden aber nach einer evtl. Gassperrung nicht weniger, sondern mehr.
Augen zu und durch ist hier nicht angebracht, sondern der Realität ins Auge schauen!
Gut, das habe ich soweit verstanden, aber mir geht es eher um die Frage ob der Versorger zu einer Unterbrechung berechtigt ist, obwohl ja das Gas nicht mehr von ihm bezogen wird?!
Mich wundert, dass angesichts der offenen Rechnungen ein Wechsel überhaupt möglich war. Normalerweise gibt es dann nämlich gar keine Freigabe vom alten Versorger. Allerdings sollte man bedenken, dass die Grundversorger in aller Regel auch die Netzbetreiber sind - und als solche sollten sie am längeren Hebel sitzen.
Gut, das habe ich soweit verstanden, aber mir geht es eher um
die Frage ob der Versorger zu einer Unterbrechung berechtigt
ist, obwohl ja das Gas nicht mehr von ihm bezogen wird?!
Es stellt sich doch eher die Frage, ob die Frau weiterhin Gas verbrauchen darf, wenn sie das, was sie bereits verbraucht hat, nicht bezahlt hat. Die gleiche Frage würde sich auch bei Wasser, Strom und anderem Grundbedarf stellen. Was man verbraucht, muß man bezahlen, egal ob schwanger oder nicht.
Es handelt sich bei den offenen Forderungen um Altschulden aus Jahresendabrechnungen. Ein Wechsel war problemlos möglich. Ich habe gerade den AGB des Grundversorgers entnehmen können, das sie verpflichtet sind den Kunden 3 Tage vor dem entgültigen Sperren erneut darüber zu informieren.
Vermute also nun, das an dem vor einigen Wochen angekündigten Termin vom 06.09. niemand erscheinen wird und das mit dem Anbieterwechsel zusammenhängt.
Hm …
Vermute also nun, das an dem vor einigen Wochen angekündigten
Termin vom 06.09. niemand erscheinen wird und das mit dem
Anbieterwechsel zusammenhängt.
… oder damit, dass sie einen nicht mehr vorhandenen Kunden nicht mehr benachrichtigen brauchen.
Nun ja, wir werden es dann sehen, morgen, apäter, irgendwann. Denn bezahlt werden muss die Forderung, wenn nicht bald, dann mit erheblichen Zusatzkosten.
Hi kate,
der alte Versorger liefert weiterhin, nur die Abrechnung erfolgt über den anderen Anbieter, der legt schließlich keinen neuen Leitungen. Der alte will natürlich weiterhin seine Außenstände eintreiben. Ob er das in dieser Form darf, steht wohl im Vertrag zwischen altem und neuem Anbieter.
Gruß Ralf