Hallo zusammen,
ich komme aus Sachsen und bin momentan zur Kur in Sachsen-Anhalt. Hier ist am 6.1.12 Feiertag. Da hab ich die Möglichkeit, mich beurlauben zu lassen vom Do., 5.1.12 abends bis So., 8.1.12 abends, da in dieser Zeit keine Anwendungen stattfinden.
Nun meine Frage: Muss ich für den 6.1.12 bei meinem Arbeitgeber Urlaub beantragen, da in Sachsen Fr., 6.1.12 kein Feiertag ist?!
Viele Dank für die Antwort im Voraus.
BJ-Sternchen