hallo
eine unserer mitarbeiter , auf minijobbasis, fährt für 6 wochen in ihre heimat zum heiraten…
gibt es die möglichkeit eine unterbrechungsmeldung an die knappschaft zu schicken oder muss man sie ab und wieder anmelden?
es ist auf jeden fall unbezahlter urlaub…
wer weiss das?
danke im Voraus
stefo
Hy,
Bin mir zwar nicht 100% sicher, aber ich glaube es ist eine Ab- und anmeldung erforderlich.
In den Fällen der Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV (z. B. unbezahlter Urlaub) fallen keine Meldungen an, wenn die Arbeitsunterbrechung einen Monat nicht überschreitet. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, sodass innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Ende eine Abmeldung zu erstatten ist; in dieser Meldung ist das im gesamten Meldezeitraum erzielte Arbeitsentgelt zu bescheinigen (Abgabegrund „34“). In Fällen der Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses ohne Fortzahlung von Arbeitsentgelt wegen eines rechtmäßigen Arbeitskampfes von länger als einem Monat ist eine Abmeldung mitdem Abgabegrund „35“ zu erstatten.
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