Unterbricht Umtausch Garantie?

Hallo!
Wird ein elektrisches Gerät innerhalb der Garantiezeit zurückggegeben, weil es zu laut geworden ist, müsste doch die Garantiezeit neu beginnen, wenn man das Gerät ersetzt bekommt, oder?
Wo steht das?
Danke!

nein.
vor allem ist Garantei eine Freiwillige Leistung, die bedinungen findest du in der Garantierklärung des Garantiegebers.

Wenn du Gewährleistung meinst, auch bei dieser gibt es keine Verlängerung, durch Mangelbeseitigung

Hi @Heikeli,

habe dazu hier eine interessante Diskussion zur Gewährleistungsfrist gefunden.
Fazit dort: Bei einer Neulieferung beginnt die Verjährung nach § 438 BGB in der Regel neu.

Schöne Grüße
Stefanie

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist Dir unbekannt? Das eine hat mit dem anderen genau nichts zu tun.
Gruß
damals

@damals

Ich habe in meiner Antwort auch kein Wort von Garantie erwähnt?! Wo also ist Dein Problem?
Zeitlich erfolgte mein Posting nach dem von naseweis, der bereits auf den Unterschied von Gewährleistung und Garantie eingegangen ist. Ich habe deshalb die Infos zur Gewährleistung herausgesucht, die Heikeli vmtl. sowieso meint …

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Ist es nun so, dass KEINE Verlängerung erfolgt, weder bei Garntie noch bei Gewährleistung? Oder doch?
Bei dem BGG§§?

Hi.

Du hast doch schon die richtigen Antworten bekommen. Wird ein Gerät repariert, läuft Garantie/Gewährleistung weiter. Bekommt man (wie in deinem Fall) ein Neugerät beginnt auch die G/G neu zu laufen.

Gute Frage, aber was ist mit den reparierten Teil z.b. Getriebe beim Auto, beginnt dann auf das Getriebe wieder neue Gewährleistung?

Hi!

Wo finde ich im UP das Wort „Gewährleistung“? Ich finde nur „Garantie“ …

Grüße,
Tomh

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