Inwiefern sind Zusatzkosten, die dadurch entstehen, dass Lehrer ausländische Kollegen im Rahmen eines Schüleraustauschprogramms bei sich zu Hause für die Dauer des Aufenthaltes aufnehmen müssen, steuerlich berücksichtigungsfähig?
meines Wissens hat der Lehrer bei seiner Reise zum Austauschpartner dafür keine Kosten der Unterbringung: das ist mE, da nicht belegbar mit Rechnungen auch nichts abzugsfähig!
Vielleicht hat jemand dazu andere Erfahrungen?