Unterbringung eines Obdachlosen

Hallo, muss das Amt einen jungen Obdachlosen befristet eine billige Pension bezahlen, wenn alle Wohnheime in der Stadt voll belegt sind?. Er müsste sonst auf der Straße schlafen. Kann das Amt deswegen eine Pensionsunterbringung genehmigen? Kennst sich jemand damit gut aus?

Gruß
Ulli

Moin,
zuerst muss geklärt werden, ob die Kommune dem Grunde nach zuständig für die Unterbringung. Das ist dann der Fall, wenn der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Kommune hat. Das ist dann der Fall, wenn er sich dort aufhält und sonst nirgens.
Bei Zuständigkeit muss die Kommune den Wohnungslosen nach dem Gesetz zum Schutze der Sicherheit und Ordnung unterbringen. Wie, ist Sache der Kommune. Das kann eine Schlichtwohnung, 6er-Zimmer in Obdachlosenhäusern, Pension oder Hotel sein.
Sie MUSS ihn unterbringen. Der Kostenträger ist wurscht: die Kommune muss zusehen, dass sie ihre Kosten wiederbekommt - in der Regel bei Arbeitsfähigen beim Jobcenter.
Wenn die Kommune zickt: sofort zum Rechtsanwalt und eine einstweilige Anordnung beantragen. Außerdem soll der Antrag beim Gericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen, dann muss der Betroffene nur 10 Euro zahlen.
Und: Für den Lebensunterhalt muss er einen Antrag auf Hartz IV beim Jobcenter stellen. Ein Satz auf dem Zettel reicht. Der Antrag kann später ausgefüllt werden.

Vielen vielen Dank für die Antwort. Ich denke dann kann er morgen zum Amt gehen und muss sich nicht wieder wegschicken lassen ohne dass er weiß, was er machen soll.
Gruß
Ulli

und wenns nicht klappt: gleich zur nächsten unabhängigen Beratungsstelle. Alles Gute!

Hallo,
im Grund genommen Ja. Bitte frage das bei der entsprechenden Gemeinde nach.
Gruß
Jens

Hallo Ulli,

tut mir leid, sicher weiß ich nichts. Aber was heißt denn jung? Für Jugendliche greifen nochmal andere Gesetze als für Erwachsene. Und welches Amt?

Beste Grüße
Franziska