Unterbringung im Pflegeheim

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier im richtigen Brett bin - aber ins medizinische gehört es auch nicht richtig.
Angenommen, es wird jemand so pflegebedürftig, daß er Pflegestufe 2erhält, Rente beträgt ca. 1100 Euro. Das wird für die Heimunterbringung nicht reichen. Nun sind einige Ersparnisse vorhanden, auf die sicher zurückgegriffen werden muß, bevor das Sozialamt etwas dazugibt.
Meine Frage ist, weiß jemand, wieviel Geld man der Person auf dem Konto läßt , um für die spätere Beerdigung genug Geld zu haben?

Vielen Dank und Gruß
Karin

hallo,
in genauen zahlen kann ich dir das fuer dein bundesland nicht ausdruecken, aber es verbleibt fast nichts!

der betroffene kann aber durchaus jetzt noch schnell seine beerdigung bestellen + bezahlen.

wenn di kohle vom konto dann verbraucht ist, geht das sozialamt uebrigens an direkte mitverwandte = ehepartner und kinder!

ich hab es gerade mit meinem vater durch…
gruss
khs

Hallo Karl-Heinz,
herzlichen Dank für die Antwort. Ich übe eine sogenannte geringfügig bezahlte Beschäftigung aus - mein Mann ist der Meinung, daß er nicht zu Zahlungen herangezogen werden kann, da es sich um meine Mutter handelt.
Das alles ist schon schlimm genug, hört sich so an, als würde man nur materiell denken. Leider muß man sich aber mit dem „Schlimmsten“ beschäftigen.

Gruß Karin

Hallo Karin,

was die Unterhaltspflicht der nahen Amgehörigen angeht, finde ich folgende Webseite für Otto-Normalverbraucher vom Verständnis her ideal:

http://www.zm-online.de/zm/20_05/pages2/finanz1.htm

Daraus wirst du auch deine Schlüsse betreffs der Beerdigungskosten ziehen können.

Wir haben die uns auferlegten Kosten bald abgezahlt!

Alles gute
Bernd

Hallo Karin,
in einem solchen Fall wäre es für die Angehörigen gut, wenn der Betreffende schon vorher seine Beerdigung regeln und bezahlen würde/könnte.
Eine andere Möglichkeit könnte sein, dass der Betreffende vorher z.B. eine Schenkung an einen Angehörigen in Höhe der etwaigen Beerdigungskosten macht, mit der Maßgabe, daß dieser dann die Beerdigungskosten trägt.
Wenn beides nicht gemacht wird: Ich habe mich auch erst vor kurzem erkundigt und man sagte mir eindeutig: wenn kein Vermögen mehr vorhanden sei, haftet der Angehörige für die Beerdigungskosten, der auch den Vertrag beim Beerdigungsunternehmen unterschreibt.

Für die Pflegekosten selbst wird erst das eigene Vermögen herangezogen, dann - soweit möglich - Rückgriff auf die Kinder genommen, danach kommt dann noch das Sozialamt für die restlichen laufenden Kosten auf.
Gruss, Eva

Hallo Karin,

der Selbstbehalt beträgt 2600 Euro.
Bis auf diesen Betrag muss alles aufgebraucht werden.

Drei Monate vor dem Zeitpunkt, wo alles vorhersehbar aufgebraucht ist, mußt Du dann den Antrag beim Sozialamt stellen und zwar an dem Ort, wo Deine Mutter vor dem Einzug ins Heim gewohnt hat.

Üblicherweise haben Heime auch Sozialarbeiter, die Dir dabei behilflich sind.

Viele Grüsse

Iris

Hallo,

der Freibetrag, den man behalten darf, beträgt, wie es schon richtig genannt wurde, bei Alleinstehenden 2.600,- EUR. Falls eine Sterbegeldversicherung vorhanden ist, die nur im Todesfall ausgezahlt wird und die Versicherungssumme nicht höher als 3.000,- EUR ist, kann diese evtl. noch zusätzlich verbleiben und wird nicht als Vermögen angerechnet.

Von den Tips, vorher noch schnell Geld zu verschenken, rate ich ab, weil das Sozialamt verlangen wird, die Schenkung rückgängig zu machen. Auch die Bestattung im Voraus bezahlen darf man nicht mehr, wenn man bereits weiß, dass man Sozialhilfe brauchen wird, um die Heimkosten zu bezahlen. Es könnte ebenfalls vom Sozialamt verlangt werden, dies rückgängig zu machen.

Wenn der Sterbefall dann eintritt, kann man das Schonvermögen (die 2.600,- EUR) dafür verwenden. Sollte dies nicht ausreichen bzw. verbraucht sein, übernimmt das Sozialamt den Rest der bzw. die angemessenen Bestattungskosten. Vorher wird aber noch geprüft, ob die Verwandten bzw. gesetzlich Verpflichteten zur Zahlung der Bestattungskosten in der Lage sind.

Im Übrigen: auch wenn du nur einen Minijob hast, kannst du evtl. zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, da das Einkommen deines Mannes mit angerechnet wird.

Gruß
Nelly