Hallo,
Ich benötige Hilfe bei einen Unterricht über Zwangseinweisungen im Med.Bereich.
Kann bitte jemand, mit einfachen Worten, erläutern wo genau die Unterschiede bei der Unterbringung nach BGB§ 1906 und der Unterbringung nach FGG §70f sind?
Wann ist wer zuständig?
Und wo sind die Unterschiede?
Kann bitte jemand, mit einfachen Worten, erläutern wo genau
die Unterschiede bei der Unterbringung nach BGB§ 1906 und der
Unterbringung nach FGG §70f sind?
Ich glaube, hier geht einiges durcheinander.
§ 1906 BGB ist materielles Recht, sagt also, unter welchen Voraussetzungen Unterbringung erlaubt ist. § 70 ff. FGG regel(te)n das Verfahren vor dem Gericht, um die Genehmigung für diese Unterbringung zu bekommen.
Heute ist das in den § 312 ff. FamFG geregelt, die § 70 ff. FGG sind außer Kraft getreten.
In § 312 ff. FamFG ist geregelt, welches Gericht für die Genehmigung zuständig ist, wie das Verfahren genau abläuft etc.
Es gibt also nicht zwei verschiedene Arten von Unterbringungen.