Unterbringung nach Hausbrand

Guten Morgen allerseits -

und ich hätte da mal eine Frage … eine hypothetische (brauche das Motiv für eine Geschichte):

Eine alte Dame lebt allein in einem Einfamilienhaus. Das Obergeschoss gerät in Brand, die Feuerwehr kann löschen, aber das obere Geschoss ist unbewohnbar, im Erdgeschoss gibt es erhebliche Schäden durch Löschwasser.
Die alte Dame ist, wie sich bei dieser Gelegenheit herausstellt, bereits etwas „tüdelig“. Es gibt keine Verwandten. Sie hat kaum Kontakt zu Nachbarn, und wenn, dann nur oberflächlich.
Was geschieht nun mit der alten Dame? Wer versorgt sie und wie? Wer kümmert sich - offiziell / behördlicherseits - um sie? Ist es vorstellbar, dass sie vorübergehend ausquartiert wird, etwa in ein Hotel? Wer veranlasst die ersten Maßnahmen, vor Ort?

Mit Dank und Gruß
Casta

Hallo!

Zuständig und auch i.d.R. sofort in der Brandnacht tätig wird die Gemeinde/Stadt. Üblicherweise benachrichtigt von Polizei oder Feuerwehr. Insbesondere wenn erkennbar Hilfsbedürftigkeit/Verwirrtheit vorliegt.
Sie sorgt für Notunterbringung. Das kann durchaus auch mal ein Hotel sein. Aber natürlich nur kurzfristig.
Evtl. müsste der alten Dame dann ein Betreuer zur Seite stehen,der den Brandschaden z.B. mit ihrer Feuerkasse (hoffentlich vorh.) abwickelt und die Sanierung überwacht.

MfG
duck313

Hallo duck313,

das ist genau das, was ich wissen wollte.

Vielen Dank und viele Grüße
Casta

ot / löschbenachrichtigung brauch ich nicht
Hallo,

Zuständig und auch i.d.R. sofort in der Brandnacht tätig wird
die Gemeinde/Stadt.

Einfach mal so, wie kommst du auf Nacht??

LG

Michael