Unterbringung zur Beobachtung

Hallo,
einem Bekannten steht nach gerichtlicher Verfügung die Unterbringung zur psychiatrischen Beobachtung ins Haus. Hintergrund sind mehrere Anklagen wegen Körperverletzung (durchweg minderschwer), die nach Darlegung der Betroffenen „aus heiterem Himmel passierten“, also ohne rational nachvollziehbaren Grund. Er hat zur Vertretung seiner Interessen einen Anwalt eingeschaltet aber bisher aber noch keine Stellungnahme zu den Vorfällen gemacht.
Läßt sich die Unterbringung (der Terminus schließt eine ambulante Untersuchung wohl aus) abwenden, durch Einspruch evtl. ?
Und was hat man sich eigentlich unter dem Prozedere der Beobachtung vorzustellen ?

Schon mal Danke
Ingo

Hi Ingo,

wenn dein Bekannter schlauf ist, läßt er das über sich ergehen.

Wenn er tatsächlich „grundlos“ im Affekt um sich schlägt ist das behandlungsbedürftig, ansonsten besteht die Gefahr, daß es irgendwann nicht mehr „minder schwer“ ausgeht.

also zu seinem Schutz und dem Schutz der Anderen: er soll hingehen tut nicht weh!

gruss
winkel

PS: Was für persönliche Interessen hat er denn, die sein Anwalt für ihn wahrnehmen soll?

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Hallo,

Wenn er tatsächlich „grundlos“ im Affekt um sich schlägt ist
das behandlungsbedürftig, ansonsten besteht die Gefahr, daß es
irgendwann nicht mehr „minder schwer“ ausgeht.

mein Bekannter stellt die Tathergänge mir gegenüber anders da. Das grundlos kommt von Seiten der Ankläger. Basierend auf deren Aussagen will der Richter wohl das Beobachtungsprozedere durchführen lassen.

also zu seinem Schutz und dem Schutz der Anderen: er soll
hingehen tut nicht weh!

Ganz so unproblematisch ist die Sache wohl nicht - zB. Beruf. Wie stellt er seinem Arbeitgeber die Situation dar ? Urlaub nehmen ist so eine Sache, da unklar ist wie lange die Beobachtung dauert. Taucht der Aufenthalt später im polizeilichen Führungszeugnis auf (im Falle eines Urteilsspruchs mit verminderter Schuldfähigkeit vermutlich, wie sieht’s ansonsten aus ?).

PS: Was für persönliche Interessen hat er denn, die sein
Anwalt für ihn wahrnehmen soll?

An sich seine Rechtsvertretung in den Körperverletzungsdelikten. Durch dieses Beobachtungsprozedere wurde der aber anscheinend in die Position eines Pflichtverteidigers befördert.

MfG und Danke
Ingo