tach,
ich hab mal wieder ne Frage.
Kann man den Landkreis bzw. kreisfreie Städte als untere Landesbehörde bezeichnen??? (zumindest Teilweise)
Danke für eure unermüdliche Bereitschaft meine Fragen zu beantworten!
tach,
ich hab mal wieder ne Frage.
Kann man den Landkreis bzw. kreisfreie Städte als untere Landesbehörde bezeichnen??? (zumindest Teilweise)
Danke für eure unermüdliche Bereitschaft meine Fragen zu beantworten!
Kann man den Landkreis bzw. kreisfreie Städte als untere
Landesbehörde bezeichnen??? (zumindest Teilweise)
Hallo P.
die unteren Behörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte sind auch für die Durchsetzung des Landesrechtes zuständig. Teilweise müssen sie aber auch Satzungsrecht der Kommunen und Bundesrecht durchsetzen. Ich halte den Begriff untere Landesbehörde nicht für Sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
Hallo,
es gibt bestimmte Abteilungen in den Kreisen/kreisfreien Städten, die Aufgaben im Auftrag des Landes als „Untere Landesbehörde“ wahrnehmen, bei uns z.B. Denkmalschutz, Wasserschutz, Naturschutz. Wenn sie in diesem Zusammenhang z.B. Schreiben verfassen, wird dann auch nicht das Logo der Kreisverwaltung benutzt, sondern das Landeswappen…
Beatrix
http://www.trixi.de
es gibt bestimmte Abteilungen in den Kreisen/kreisfreien
Städten, die Aufgaben im Auftrag des Landes als „Untere
Landesbehörde“ wahrnehmen, bei uns z.B. Denkmalschutz,
Wasserschutz, Naturschutz. Wenn sie in diesem Zusammenhang
z.B. Schreiben verfassen, wird dann auch nicht das Logo der
Kreisverwaltung benutzt, sondern das Landeswappen…
Hallo Beatrix,
das wird für Brandenburg so sicher zutreffen, ist aber z.B. auf Sachsen nicht übertragbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
Es ist aber ein offizieller Begriff und daher auch sinnvoll. Martin
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