Untereigentümergemeinschaft WEG

Ich beabsichtige eine ETW zu kaufen. Die Eigentümergemeinschaft besteht aus 4WE. WE 2-4 ist eine Untereigentümergemeinschaft, und die WE 1 die ich kaufen möchte ist auch eine Untereigentümergeeinschaft.
Jede Eigentümergemeinschaft kämpft also für sich was die Kosten betrifft. Meine Frage ist kann ich mich mit meiner WE1 selbst verwalten? Ich würde dieses gerne in den Notarvertrag mit einbringen.

Gruß Jogi

Hallo Jogi,
ein Modell mit Untergemeinschaften habe ich bisher leider noch nicht kennengelernt. Es gibt zu jeder Wohnanlage eine Teilungserklärung, in der diese Fragen geregelt sind. Dort steht sicher auch, ob man sich mit einer einzelnen WE selbst verwalten kann. Auch Ihr Notar wird das sicher beantworten können, wenn er die Teilungserklärung gelesen hat.
Gruß MOETT

Hallo Jogi,
ich weiß nicht wie das im Allgemeinen ist.
Bei uns gibt es zwei Verwalter/innen: einen für eine Unter-Eigentümergemeinschaft (z.B. fallen darunter Heizkosten und Wasser - es handelt sich um ein extra Gebäude mit mehreren Eigentümern) und eine für die Rahmen-Eigentümergemeinschaft (z.B. werden darüber Müll und Straßenreinigung und Eigentümer-Haftpfleicht etc. abgerechnet). Wobei bei uns beide Verwalter gleichzeitig Eigentümer sind (sie bekommen eine Aufwandsentschädigung, aber weniger als eine externe Verwaltung kosten würde).
Ich glaube, um die übergeordnete Rahmen-Eigentümergemeinschaft kommt man nicht herum.
Ansonsten würde ich den Notar fragen, der müsste doch eigentlich in rechtlichen Fragen am besten Bescheid wissen.

Guten Abend,

vor Beantwortung bitte ich um Erklärung. Die so genannten Untereigentümergemeinschaften sind nicht zufällig mehrere Eigentümer (z.B. Eheleute; eheähnliche Gemeinschaft; Geschwister o.ä.)?

Grundsätzlich steht jeder WE eine Stimme zu. Ist genau in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung geregelt. Somit ist ein WEG-Verwalter für das gesamte Objekt verantwortlich.

Soll die WE vermietet werden? Dann käme eine Sondereigentumsverwaltung in Frage. Diese würde ich nur beauftragen, wenn die Wohnung weiter als 1 Pkw-Stunde vom Wohnort entfernt ist.

Grundsätzlich macht es wenig Sinn, im Notarvertrag diesbezügliche Regelungen zu treffen. Die WEG-Verwaltung wird durch Beschluss der Eigentümer bestimmt. Der Sondereigentumsverwaltungsvertrag endet automatisch mit Erwerb, es sei denn, dieser wird von Erwerber übernommen.

Wie die Frage formuliert ist, scheint sehr wenig Wissen über WEG’s vorhanden sein. Vielleicht wäre eine Beratungsstunde beim Anwalt oder einem professionellen Verwalter, der mit der Anlage nichts zu tun hat, angezeigt.

Angenehmen Abend

nightloft

HAllo Jogi,

eine Abtrenung ist grundsätzlich nicht möglich, auch eine eigene Verwaltung dürfte schwierig sein es immer ein Teil der Gesmatgemeinschaft bleibt. Aber möglicherweise gibt es hierzu etwas in der Teilungserklärung.
Gruß
Thomas