Guten Abend,
vor Beantwortung bitte ich um Erklärung. Die so genannten Untereigentümergemeinschaften sind nicht zufällig mehrere Eigentümer (z.B. Eheleute; eheähnliche Gemeinschaft; Geschwister o.ä.)?
Grundsätzlich steht jeder WE eine Stimme zu. Ist genau in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung geregelt. Somit ist ein WEG-Verwalter für das gesamte Objekt verantwortlich.
Soll die WE vermietet werden? Dann käme eine Sondereigentumsverwaltung in Frage. Diese würde ich nur beauftragen, wenn die Wohnung weiter als 1 Pkw-Stunde vom Wohnort entfernt ist.
Grundsätzlich macht es wenig Sinn, im Notarvertrag diesbezügliche Regelungen zu treffen. Die WEG-Verwaltung wird durch Beschluss der Eigentümer bestimmt. Der Sondereigentumsverwaltungsvertrag endet automatisch mit Erwerb, es sei denn, dieser wird von Erwerber übernommen.
Wie die Frage formuliert ist, scheint sehr wenig Wissen über WEG’s vorhanden sein. Vielleicht wäre eine Beratungsstunde beim Anwalt oder einem professionellen Verwalter, der mit der Anlage nichts zu tun hat, angezeigt.
Angenehmen Abend
nightloft