Angenommen, einem Autofahrer fährt ein Mofa (so eins mit diesen kleinen Versicherungskennzeichen) hinten auf sein Auto und es stellt sich heraus, daß der Mofafahrer mit 1,75 o/oo unterwegs war.
Hat der Geschädigte Autofahrer einen Direktanspruch gegen den Versicherer des Mofas oder muß er sich, wenn der Versicherer meint, seinem VN wegen der Alkoholisierung keinen Versicherungsschutz gewähren zu müssen, auf den Mofafahrer verweisen lassen?
Danke.
hallo,
m.e. kann zwar der vr einen versicherungsschutzentzug aufgrund alkohol machen, aber erst hinterher. d.h. er muß den schaden des anspruchstellers begleichen und kann dann den schaden bis zu einer bestimmten höchstsumme von seinem vn wieder verlangen.
aber ich bin leider nicht so der schadenexperte. so ist die regelung jedenfalls beim normalen pkw oder so.
snake
so ist die
regelung jedenfalls beim normalen pkw oder so.
Das ist so und das weiß ich ja auch. Die Frage bezog sich speziell darauf, ob es beim Mofa genauso ist.
Die Haftpflichtversicherung des Mofas wird den Schaden am KFZ übernehmen (wir unterstellen mal, dass keine Mitverschulden des Autofahres vorliegt). Der Versicherer wird den Mofafahrer ggf. in Regess nehmen (bis zu 5.000€)
Gruß
cm
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so ist die
regelung jedenfalls beim normalen pkw oder so.
Das ist so und das weiß ich ja auch. Die Frage bezog sich
speziell darauf, ob es beim Mofa genauso ist.
Hallo,
Ja ist es. Mofas sind zwar nicht Zulassungs- aber Versicheurngspflichtig!
Gruß
Michael
…sofern sie schneller als 6 km/h fahren.
Gruß
Bernd
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