Hallo, ich hoffe sehr, dass mir hier jmd helfen kann.
Wir (Privatpersonen) haben ein Elektrogroßgerät gekauft. Am Tag der geplanten Auslieferung wurden wir von der Spedition benachrichtigt, daß die Ware nicht ausgeliefert werden könne, da sie beim Transport beschädigt wurde. Normalerweise trägt ja beim Verbrauchsgüterkauf der Verkäufer das Versandrisiko und müsste uns ein Ersatzgerät schicken.
Soweit, so klar. Nun handelt es sich bei dem Artikel aber um B-ware (Neuware, unbeschädigt, aber nicht mehr in der OVP und somit 30% billiger).
Haben wir nun das Recht auf Auslieferung eines Ersatzgerätes zum ursprünglich vereinbarten Kaufpreis oder müssen wir die Differenz für den A-ware Artikel draufzahlen?
Danke!