in einem Bericht aus dem Jahr 1900 über Sitten und Gebräuche in einem Dorf in Württemberg erscheint der Begriff „Untergang“ mit einer mir rätselhaften Bedeutung. Hier der Kontext:
„[…] Beim Ruggericht ist kein besonderer Gebrauch. Der Untergang findet Statt durch den Gemeinderat, Alte Dingstätten: 0; Besondere Gebräuche bei Gemeindewahlen: 0. Rechte der Dorfhirten: Dorfhirten für das Rindvieh gibt es nicht […]“
Den Begriff „Ruggericht“ bzw. „Rügegericht“ konnte ich klären, aber wie ist der Begriff „Untergang“ hier zu verstehen?
es dürfte sich um eine Grenzbegehung handeln, siehe Adelung:
3) In einigen Gegenden wird die von beeidigten Personen unternommene Besichtigung der Feld- und Flurgränzen, welche an andern Orten der Übergang, ingleichen der Umgang heißt, der Untergang genannt. Einen Untergang halten, die Feld- und Flurgränzen besichtigen.