hallo!
Ich habe nochmal eine Frage zum Baurecht.
Einige Landesbauordnungen weisen „untergeordnete bauliche Anlagen“ als genehmingungs- bzw. verfahrensfrei aus. In dem von Schleswig-Holstein heißt es zB
„Verfahrensfrei sind […] untergeordnete bauliche Anlagen bis zu 30 m³ - im Außenbereich bis zu 10 m³ - umbauten Raumes,“
Worauf bezieht sich hier „untergeordnet“? Untergeordnet worunter?
Es wird dort ja von „umbautem Raum“ gesprochen, es scheinen also auch Gebäude darunter zu fallen.
Gruß
Paul