Untergeordnete bauliche Anlagen

hallo!

Ich habe nochmal eine Frage zum Baurecht.
Einige Landesbauordnungen weisen „untergeordnete bauliche Anlagen“ als genehmingungs- bzw. verfahrensfrei aus. In dem von Schleswig-Holstein heißt es zB
„Verfahrensfrei sind […] untergeordnete bauliche Anlagen bis zu 30 m³ - im Außenbereich bis zu 10 m³ - umbauten Raumes,“
Worauf bezieht sich hier „untergeordnet“? Untergeordnet worunter?

Es wird dort ja von „umbautem Raum“ gesprochen, es scheinen also auch Gebäude darunter zu fallen.

Gruß
Paul

Hallo!

Untergeordnet meint:

kleine Gebäude/Nebengebäude die für dauerhafte Nutzung ungeeignet oder nur zeitweise aufgestellt werden.
Kleine, Nicht-Wohnzwecken dienende Gebäude ohne Feuerstätten oder nur zur vorübergehenden Nutzung ( Beispiel Lauben, Gartenhäuser)

MfG
duck313