Untergeordnetes Bauvorhaben - Definition?

Hallo,

aufgrund unseres Bauvorhabens müssen wir bei der unteren Landschaftsbehörde unseres Kreises eine Befreiung vom Landsschaftsschutz beantragen. Uns wurde gesagt, dass dieser Antrag aber nur gestellt werden kann, wenn es sich um ein untergeordnetes Vorhaben handelt. Kann mir jemand mitteilen, was genau damit gemeint ist?

Im Internet ist leider nichts passendes zu finden…

Hallo !

Da gibts auch keine Liste,das und das wäre erlaubt,und dieses eben nicht.
Das sind Einzelfallentscheidungen,die einen so geringen Eingriff in den Schutzzwecke des Landschaftsschutzes bedeuten,das es eben nicht störend wirkt.

Z.B. ist auf einem landwirtschaftlichen Gehöft im Schutzbereich eine Photovoltaikanlage dann „untergeordnet“,wenn sie dem Haus zugeordnet,also auf der Dachfläche aufgestellt wird (Steildach)
Das ist dem Schutzzweck nicht abträglich.
Eine Anlage auf Freigelände auf Aufständerung wäre nicht zulässig,die wäre NICHT untergeordnet !

MfG
duck313