Hallo,
aufgrund unseres Bauvorhabens müssen wir bei der unteren Landschaftsbehörde unseres Kreises eine Befreiung vom Landsschaftsschutz beantragen. Uns wurde gesagt, dass dieser Antrag aber nur gestellt werden kann, wenn es sich um ein untergeordnetes Vorhaben handelt. Kann mir jemand mitteilen, was genau damit gemeint ist?
Im Internet ist leider nichts passendes zu finden…