Hallo allerseits,
kennt sich jemand mit den untergesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit SGB III/ II aus? Ich treffe auf
„Fachliche Hinweise“
„HEGA“ und
„Gemeinsame Empfehlungen“.
Gibt es hier eine Wertigkeit? Und haben eine Rechtsverbindlichkeit?
Vielen Dank im Voraus!
Qubikon