Hallo allerseits,
kennt sich jemand mit den untergesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit SGB III/ II aus? Ich treffe auf „Fachliche Hinweise“ „HEGA“ und „Gemeinsame Empfehlungen“. Gibt es hier eine Wertigkeit? Und haben eine Rechtsverbindlichkeit?
Vielen Dank im Voraus! Qubikon
tut mir leid da habe ich keine Ahnung Lg
Hi, fachliche Hinweie und gemeinsame Empfehlungen haben i.d.R. keine Rechtsverbindlichkeit. Hier greifen rechtsverbindlich lediglich die §§ de SGB
tut mir sehr leid, ich kann Dir da nicht helfen.
Viele Grüße Uli
da habe ich keine ahnung von der sache