ein Mann wird wärend seines Studiums Vater. Zu dieser Zeit ist sein einzigstes einkommen die Zahlungen nach dem BaföG. Der Vater wohnt nicht bei Kind und Mutter. Diese leben zu dieser Zeit von der Sozialkasse.
Das JA streckt den vom Vater zu entrichtende Unterhalt für das Kind vor.
Nach Beendigung des Studiums und begin einer Anstellung forderte das JA den Unterhaltsvorschuß zurück.
Nun die Frage. Wärend des Studiums und anschliessender Arbeitslosigkeit war der Mann doch gar nicht Leistungsfähig und somit auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Sein Einkommen lag ja immer unter dem Selbstbehalt. Stimmt das?
Der Unterhaltsanspruch des Kindes geht kraft Gesetzes auf das Jugendamt in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses über, soweit der Unterhaltsverpflichtete Unterhalt hätte zahlen müssen.
Wenn der an und für sich Unterhaltsverpflichtete nicht leistungsfähig ist, kann der Unterhaltsberechtigte die Zahlung von Unterhalt nicht verlangen. Für solche Zeiträume kann auch das Jugendamt den anstelle des Unterhaltsverpflichteten geleisteten Unterhaltsvorschuss nicht zurückvorlangen.
Der Begriff „Unterhaltsvorschuss“ ist insofern mißverständlich, als das Jugendamt nur das zurückverlangen kann, was der Unterhaltsverpflichtige dem Unterhaltsberechtigten hätte zahlen müssen.
Nicht unbedingt:
Keine Rechtsberatung, nur eigene Erfahrung:
Ich war eine bestimmte Zeit nicht in der Lage, den Unterhalt für mein Kind zu bezahlen. Dafür erhielt die Mutter Unterhaltsvorschuss.
Das Jugendamt machte damals die Aussage, dass ich das Geld zurück bezahlen müsste.
Meine Rechtsanwältin sagte sofort, dass das nicht stimmt, hat dem JA drei Sätze geschrieben und das war es dann. Ich glaube, das hat was mit der Leistungsfähigkeit zu tun. Wenn man Unterhalt leisten könnte und tut es nicht, muss man den Vorschuss zurück bezahlen, wenn man nicht leisten kann eben nicht.
Sobald ich wieder Einnahmen hatte, habe ich das gemeldet und den laufenden Unterhalt bezahlt. Fertig, keine Rückzahlung eines Vorschusses.
Hi Didi,
dein Artikel ist zwar schon ein paar Tage alt, aber ich nutze dennoch die Möglichkeit, vielleicht Deine Hilfe in Anspruch zu nehmen:
kannst Du mir das Schreiben bitte auch übermitteln? [email protected]
schicke da doch bitte eine eimail hin, ich sende dann die Faxnummer zurück. (oder, falls möglich: die drei Sätze direkt an die emailadresse)
Wäre echt nett von Dir!
Danke schonmal,
Rainer
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