Hallo,
Angenommen, eine Mutter möchte gerne, ihren Ex-Ehemann und den Vater des gemeinsamen Kindes an seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber das Kind erinnern. Da er freiwillig nicht zahlt, erwägt sie den Antrag ans Gericht. Der Vater lebt in einem anderen EU-Staat. Wie wird so etwas in einem solchen Fall geregelt. Muss sie zum deutschen oder zum x-ländischen Gericht gehen? Und was soll das überhaupt für ein Gericht sein? Amtsgericht, Familiengericht, was gibt es noch für welche?
Vielen Dank
Hallo Jarolep,
ganz einfach, solange das Kind noch minderjährig ist:
entweder Anwalt (da das Kind klagt, kriegt das Kind noch Proszesskostenhilfe)
oder noch einfacher: zur Beistandschaft beim Jugendamt, kost nix, bringt aber viel, die kennen sich mit sowas wirklich gut aus.
Wenn man die ganze Sache selbst durchziehen will (nicht empfehlenswert), Gerichtsstand ist der Aufenthaltsort des Kindes
Tips gibt´s auch beim DIJuF (Hompage bitte selbst googeln)
ABER: GELD GIBT´S NUR WENN DER KINDSVATER AUCH WELCHES HAT!
Isser z. B. in Russland mit normalem Russischen Einkommen, kannst du die ganze Sache sowieso vergessen.
Viel Erfolg
Jule
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