Unterhalstverpflichtung ?!?

Hallo, mein Freund hat eine 8 jährige Tochter deren Mutter beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragt hat, dieser endet aber im juni 2013. mein freund zahlt jeden Monat an das Jugendamt 28,85 zurück, da sein Netto Einkommen 1028,85 Euro beträgt. Laut Düsseldorfertabelle 2013 ist sein Selbstbehalt 1000 Euro. Nun hat seine Ex angedroht ein Unterhaltstitel einzuklagen was ja auch ihr Gutes Recht ist, nur mein Freund darf laut Arbeitsvertrag keine Nebenbeschäftigung annehmen um den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Vielleicht kann mir ja einer von euch sagen was wir jetzt machen sollen, weil er hat ziemliche Angst noch mehr am Existenzminimum zu leben wie es jetz sowieso schon ist?!!

würde mir keine sorgen machen.mehr können die ihm nicht wegnehmen.mfg

Hallo,

der Arbeitgeber kann es nicht verbieten, man muss ihn fragen. Wenn es von den Zeiten, kein Konkurrenzunternehmen ist, sollte das kein Problem sein.
Sollte der Arbeitgeber dennoch dagegen sein, so sollte er sich das schriftlich bestätigen lassen und dem Anwalt der Ex vorlegen.
Wichtig: Am besten schon mal einen Anwalt aufsuchen, der sich darauf spezialisiert hat.
Wieso nur 1000€? Was ist mit den 5% Aufwandsentschädigung, die ihm gesetzlich zustehen?!
Arbeitet er mehr als 40 Std.?
LG

ja er geht mehr wie 40 Stunden arbeiten die Woche… So ein Schreiben hat er schon bekommen von der Firma. Aufwandsentschädigung bekommt er soviel ich weiß nicht, aber das is gut das du es sagst ich werde mal en Blick auf den nächsten lohnzettel werfen diesbezüglich müsste es ja drauf stehen. Das eigentliche Problem ist ja nur worüber er sich so Gedanken macht ist ob sie ihm noch mehr nehmen können wie er so schon nicht hat ihm bleiben ja nicht mal nach Abzug der fixkosten 150 € zum leben. Klar könnt er sich um einen besser bezahlten Job umsehen aber das ist alles garnicht so einfach viele Arbeitgeber verlangen Fs Den er nicht hat.
Hallo,

der Arbeitgeber kann es nicht verbieten, man muss ihn fragen.
Wenn es von den Zeiten, kein Konkurrenzunternehmen ist, sollte
das kein Problem sein.
Sollte der Arbeitgeber dennoch dagegen sein, so sollte er sich
das schriftlich bestätigen lassen und dem Anwalt der Ex
vorlegen.
Wichtig: Am besten schon mal einen Anwalt aufsuchen, der sich
darauf spezialisiert hat.
Wieso nur 1000€? Was ist mit den 5% Aufwandsentschädigung, die
ihm gesetzlich zustehen?!
Arbeitet er mehr als 40 Std.?
LG

das wird auch noch lange so bleiben. Der Unterhalt kann jederzeit ohne Vorwarnung von der Ex gepfändet werden. Mein Ex Mann wurde sofort vom Gericht auf 875 Eigenerhalt gesetzte und der Rest wurde gepfändet.
Das Jugendamt will ja auch weiterhin ihr Geld haben, dass ist mit 28 Euro ja nicht getan, die zahlen ja mehr.
Er muss die gesamte Summe an das JA zurück zahlen und weiter den Unterhalt, der natürlich weit höher liegt.
Mindestens 225 monatlich muss er zahlen, alles andere ist nur geliehen und muss vom Vater bezahlt werden.
Das er jetzt weniger zahlt hat nichts damit zu tun, dass die Mutter jederzeit das Recht hat Pfändungen durch zu führen. Die kosten ihr auch normal nichts, also immer damit rechnen!
Einen Unterhaltstitel wird sie nicht einklagen brauchen, der ist ja schon da, da das JA Vorschuss bezahlt hat. Ihr Freund hat also mit Sicherheit einen unterschrieben. Da steht auch nicht Unterhaltstitel drauf, sondern díe Anerkennung das es sein Kind ist reicht, da steht auch alles drin. Er muss sowas haben! Die Ex hat natürlich einen Titel, den sie sofort einsetzen kann. Die Angst ist also mehr als berechtigt.

Hi,
das mit der Aufwandsentschädigung ist nicht vom Arbeitgeber, sondern auf die 1000€ Selbstbehalt hinzuzuziehen.
Also Anspruch für sich:
1000€ netto plus 5% vom Netto als Aufwandsentschädigung, diese können aber auch bis zu 150,-€ betragen.
Wenn er mehr als 40 Std. arbeitet, hat sich das mit dem Zusatzjob erledigt.

hallo,
ich wuerde beim JA mal vorsprechen, die haben mehr Ahnung als ich

lisa

Ich könnte mir vorstellen, dass er vom Richter zu 130 Euro UH verurteilt wird.
Der Selbstbehalt bei minderjährigen Kindern liegt unter 1000 Euro.

hallo,
solange Ihr Freund nachweislich kein höheres einkommen hat und lt. Arbeitsvertrag kein zusätzliches EInkommen haben darf, kann die Exfreundin auch keinen Unterhalt einklagen. Sollte Ihr Freund Nachricht vom Gericht erhalten, muss er die EInkommensnachweis(e) und sonstige Einkünfte offen legen, also auch zusätzliche Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Hier wird dann erneut entschieden wie hoch die Unterhaltszahltungen maximal ausfallen dürfen, bzw. wie hoch die Rückzahlungen ans Jugendamt sein dürfen.
Alles Gute

Hallo

das kann eng werden, den es gilt eine gesteigerte Unterhaltspflicht $ BGB 1603, wonach auch eine Nebentätigkeit gefordert werden kann, wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann.

Unterhaltspflichtige Männer haben in Deutschland an dieser Stelle wenig Rechte.

Dein Freund braucht eine sehr gute Beweiskette, warum er nicht mehr verdienen kann. Der Selbstbehalt wird gerne durch fiktives Einkommen oder auch durch eine Absenkung ausgehebelt, wenn du leistungsfähig bist. Hier wird dann eine Haushaltsersparnis angenommen, die bis zu 20% betragen kann. Ich hier mal so einiges zusammengeschrieben.

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/

Gruss

Hallo,

wenn das Einkommen durch eine Vollzeittätigkeit von 40 Stunden erzielt wird, muss ihm der Selbstbehalt von 1.000 Euro bleiben.

Achtung: wenn Ihr zusammenlebt, kann evtl. wegen der dadurch entstehenden Ersparnisse, sein Selbstbehalt gekürzt werden.

Vom Arbeitgeber sollte er sich bescheinigen lassen, dass ihm Nebenjobs verboten sind.

Auf keinen Fall sollte er einen Titel unterschreiben, der seinen Selbstbehalt reduziert.

Gruß