Hallo,
ein Unterhaltspflichtiger muss alles unternehmen um Unterhalt bezahlen zu können. Die Deutschen Richter leiten daraus ab, dass ein Arbeitsloser 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat machen muss - also nicht insgesamt sondern JEDEN Monat.
Dies schon ab dem Zeitpunkt, wo man abschätzen kann, dass man arbeitslos wird.
Macht man diese ernsthafte Bewerbungen und sammelt alles (Zusagen, Absagen, Bewerbungen usw.) hat man gute Chancen, dass das Gericht im Zuge einer Abänderungsklage den Unterhalt an die neuen Einkommensverhältnisse anpasst.
Ist das Jugendamt mit von der Partie kann dieses oder der betreuende Elternteil SCHRIFTLICH zustimmen, dass der Unterhalt abgeändert wird, dann erspart man sich das gerichtliche Abänderungsverfahren.
Achtung: wenn man alles unternimmt um in Arbeit zu kommen, dürfen nach § 1603 BGB keine Schulden auflaufen. Bei der außergerichtlichen Abänderung darauf achten, dass man nix unterschreibt in der Richtung, dass man den Unterhalt nachbezahlen wird, wenn man wieder mehr Einkommen hat. Auch keine Ratenzahlung anerkennen. Beides hätte zur Folge, dass doch Schulden auflaufen.
Gruß
Ingrid
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