Unterhalszahlungen des Vaters

Hallo Leute,

ich habe ein Problem mit meinen leiblichen Vater und zwar ist es so, dass er von Anfang an nur ein verringerten Betrag zum Kindesunterhalt gezahlt hat, i.was mit 150€/Monat.

2008 bin ich 18j geworden, mit 18j habe ich meine erste Berufsausbildung angefangen, 2011 habe ich diese erfolgreich beendet.

direkt im Anschluss habe ich eine zweite Ausbildung gestartet und befindet mich aktuell noch in dieser, da ich aktuell bei meiner Mutter und ihrem freund wohne - und da ausziehen muss, weil Probleme mit dem freund bestehen und immer krasser werden.

Nun würde ich gern die restlichen Unterhaltsforderungen gelten machen und frag mich wie genau ich das anstellen soll?

  • Habe ich noch ein Recht dadrauf?
  • Dürfen meine Eltern das einfach abmachen, auch wenn ich 18 und älter bin? Das Geld soll ja für meine Unterstützung gezahlt werden - ist dass dann überhaupt noch möglich?

Mein toller Vater hat bei Beendigung der ersten Ausbildung ( er wusste das ich unglücklich in dem Job bin und noch was anderes machen will) direkt mit einen Anwalt gesprochen und hat prüfen lassen, ob er noch Unteraltzahlen muss - also bitte Leute, was für Wege stehen mir noch offen ?

Es kann doch nicht einfach angehen, dass der das gesamte Geld (über 10 Jahre) spart und sich so kacke verhält.

Gruß
Speede2013

das ist sein Recht, nur eine Ausbildung steht Ihnen zu, danach sind Sie selber für Ihren Unterhalt zuständig. Auch in der ersten Ausbildung dürfen Sie nur 90 Euro selber behalten, der Rest wird dem zahlendem Elternteil gut geschrieben.
Er hat also wohl mehr gezahlt als er musste.
Wenn Sie jetzt ausziehen werden Sie wohl zur Arge gehen müssen und nach fragen, ob die eine Ausbildungsbeihilfe zahlen. Ob die allerdings bei einer zweiten Ausbldung was zahlen weiss ich nicht.

Hallo Leute,

ich habe ein Problem mit meinen leiblichen Vatler und zwar ist
es so, dass er von Anfang an nur ein verringerten Betrag zum
Kindesunterhalt gezahlt hat, i.was mit 150€/Monat.

2008 bin ich 18j geworden, mit 18j habe ich meine erste
Berufsausbildung angefangen, 2011 habe ich diese erfolgreich
beendet.

direkt im Anschluss habe ich eine zweite Ausbildung gestartet
und befindet mich aktuell noch in dieser, da ich aktuell bei
meiner Mutter und ihrem freund wohne - und da ausziehen muss,
weil Probleme mit dem freund bestehen und immer krasser
werden.

Nun würde ich gern die restlichen Unterhaltsforderungen gelten
machen und frag mich wie genau ich das anstellen soll?

  • Habe ich noch ein Recht dadrauf?
  • Dürfen meine Eltern das einfach abmachen, auch wenn ich 18
    und älter bin? Das Geld soll ja für meine Unterstützung
    gezahlt werden - ist dass dann überhaupt noch möglich?

Mein toller Vater hat bei Beendigung der ersten Ausbildung (
er wusste das ich unglücklich in dem Job bin und noch was
anderes machen will) direkt mit einen Anwalt gesprochen und
hat prüfen lassen, ob er noch Unteraltzahlen muss - also bitte
Leute, was für Wege stehen mir noch offen ?

Es kann doch nicht einfach angehen, dass der das gesamte Geld
(über 10 Jahre) spart und sich so kacke verhält.

Gruß
Speede2013

Hallo,
da du schon eine Ausbildung beendet hast, brauchen deine Eltern keinen Unterhalt mehr zu zahlen.Es sei denn, die jetzige Ausbildung hat mit der vorherigen was zu tun.

lisa

Dein Vater (und ab 18 auch deine Mutter) sind dir bis zum Abschluß EINER Ausbildung unterhaltspflichtig. Danach nichts mehr. Wenn du eine andere Ausbildung beginnen möchtest dann mußt du selbst für die Finanzierung sorgen sofern es nichts weiterführendes ist (Studium BWL nach Banklehre z.B.)

Wenn er nur einen verringerten Betrag zahlen musste hatte er wohl auch nicht mehr.

Wenn sich deine Eltern auf diesen Betrag geeinigt haben ohne das Gericht/Jugendamt beteiligt waren dann betrifft es dich nicht sondern deine Mutter, ihr stand nämlich bis zu deinem 18. Geburtstag der Kindesunterhalt für dich zu.

Ein Volljähriger in Erstausbildung/Studium der nicht mehr zuhause lebt hat einen Anspruch von 680 €, voll darauf angerechnet wird das Kindergeld - also minus 184 €.
Der Volljährige muß auch mögliche Hilfen wie Bafög vorrangig beantragen. Was dann noch übrig bleibt müssen sich die Eltern prozentual nach ihrem Verdienst teilen.
Je nach Höhe der Ausbildungsvergütung bleibt also evtl. überhaupt nichts mehr zu zahlen.

Du bist/wirst jetzt 23 Jahre alt und hast eine abgeschlossene Berufsausbildung, jetzt ist es Zeit für dich und deine Zukunft selbst zu sorgen.

Krümelchen

Hallo

erste Frage: Gibt es einen Titel? Wenn ja kannst du Rückstande einklagen, wenn nein, dann nicht.

Zweitens: Du bist jetzt über 21 Jahre und somit erst mal für dich selber verantwortlich. Ausnahme ist die Ausbildung. Eltern müssen den Kindern eine Erstausbildung finanzieren. Die hast du ja erfolgreich abgeschlossen. Damit ist dann auch Schluss mit Unterhalt. Eine zweite Ausbildung wird nur sehr selten anerkannt, wenn es triftige Gründe gibt:

Beispiel: Du hast Bäcker gelernt und hast eine Stauballergie und kannst den Beruf nicht mehr ausüben.

Du bist körperlich nicht mehr in der Lage den Beruf der Erstausbildung auszuüben. Ist aber juristisch dünnes Eis und verlangt einen sehr cleveren Anwalt.

Nicht vergessen; deine Mutter ist grundsätzlich auch unterhaltspflichtig, wen sie leistungsfähig ist.!

Ich habe noch so einiges mehr hier zusammengeschrieben

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/index.html

Gruss

Hallo,
vielleicht konnte er nicht mehr zahlen, z.B. Eigenbedarf, mind. 1000€, andere Unterhaltsverpflichtungen?
Da du die erste Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, ist kein weiterer Unterhalt zu zahlen.
Ich habe auch Zweifel, dass du nach zehn Jahren noch was rückwirkend bekommen wirst.
Natürlich ist es möglich, wenn du es schriftlich hast, dass er mehr zahlen musste, als er getan hat.
Erfolg ist aber nicht garantiert.

das weiss ich leider nicht 100%ig.sorry

Also,…
deine Elten schulden dir eine Erstausbildung. Die hast du auch gemacht und abgeschlossen. Damit ist dein Recht auf Unterhaltsforderungen erst mal erloschen.

Wenn deine Zweitausbildung aber im Zusammenhang mit deiner ersten Ausbildung steht und als eine fachliche Weiterbildung betrachtet werden kann, dann könnte unter Umständen noch ein Unterhaltsanspruch bestehen.

Soweit ich das verstanden habe, hat dein Vater dir ja Unterhalt gezahlt, bis du mit der Ausbildung fertig warst. Damit hat er seine Pflicht erfüllt.

Vielleicht solltest du das einfach akzeptieren und deinem Vater das zu verstehen geben. Das das so in Ordnung ist und war.

Vielleicht ist er dann auch einfach freiwillig bereit seinem Sohn zu helfen, wenn er den Sinn der Sache akzeptieren kann.


Hallo,

hast du damals Unterhalt eingeklagt?
Über das Gericht oder das Jugnedamt?
Denn nur ab dem Zeitpunkt deiner Klage,kannst du eventuell Unterhalt zurückfordern.
Eine Beistandschaft beim jugendamt ist sinnvoll,-
Das Kindergeld steht dir zu bis du 27 bist,wobei wenn du eine Ausbildung hast und in dem Job auch tätig ist,dann nicht mehr auch kein Unterhalt.
Da du Volljähig bist,sind beide Elternteile zu Unterhalt Verpflichtet.
Mein Vorschlag,geh zum Jugendamt,das kostet dich erst mal nix und du weißt was du tun kannst,oder die tun das für dich!
Wenn dein Vater keinen Titel seit 10 Jahren hat,kannst du nachhaltig keinen Unterhalt einklagen,das kann ich dir mit Bestimmtheit sofort sagen.
Alles Gute

Hallo Danke Leute…

ich persönlich denke, dass ich gute Chance habe vor Gericht auf weitere Unterhalszahlungen zu klagen, da meine erste Ausbildung eine Reha- Ausbildung ist und das nur ein Hilfs-Ausbildung ist, also platt gesagt: Ich helfe den Fachmann bei der arbeit.

Selbst das Arbeitsamt hat den Verdacht geäußert ob ich nicht sogar noch Anspruch auf BAB habe in der zweiten Ausbildung, da es eben nur eine Reha-Ausbildung war und keine voll Qualifizierte Ausbildung.

Ich hätte schon große Lust den Geld geilen arsch den letzten Pfennig aus der Tasche zu klagen… :frowning:

Hat jemand vielleicht schon erfahrungen gemacht mit Reha Ausbildung und Unterhalt ?

Weitere Infos:
https://www.arbeitsagentur.de/nn_26392/Navigation/ze…

Bitte wenden Sie sich schnellstmöglich ans Jugendamt, wenn Sie Einkommensnachweise beider Eltern haben, bitte diese mitnehmen.
Die Problematik ist, dass bei einer 2. Ausbildung die nicht auf der 1. Ausbildung basiert, die Unterhaltsverpflichtung der Eltern erlöschen kann.
Es ist schwierig hier eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.

Hallo,

mit dem Ende der ersten Ausbildung endet die Unterhaltspflicht von BEIDEN Eltern. Ab Volljährigkeit sind nämlich beide Eltern BARUNTERHALTSPFLICHTIG.

Ob der geringere Zahlbetrag rechtens war, weiß ich nicht, da ich sein Einkommen nicht kenne. Wer zuwenig verdient, zahlt auch weniger Unterhalt.

Ob der fehlende Unterhalt noch geholt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man dann mit einem Anwalt besprechen sollte. Ich habe ja weder Zahlen noch Hintergrundinformationen, sondern nur Polemik.

Ehrlich, ich würde auch nicht bezahlen wollen, wenn ich „Kacke“ wäre und auch sonstwie abwertend vom Kind behandelt werde.

Vielleicht liegen an einem ähnlichen Verhalten auch die Probleme mit dem Freund der Mutter. Einfach mal so als Denkanstoß.

Gruß