Der Vater eines Kindes ist nicht in der Lage den Unterhalt zu entrichten.
Es gibt doch Möglichkeiten wie Unterhaltsvorschuss o. ä.
Das entsprechende Amt möchte das Geld zurück, wie wird sich dies im Falle eines Insolvenzverfahrens auswirken ? Bleibt die Forderung trotz Restschuldbefreiung bestehen oder wie wird dies gehandhabt ?
Theo - der nicht der betreffende Vater ist 
Der Vater eines Kindes ist nicht in der Lage den Unterhalt zu
entrichten.
Es gibt doch Möglichkeiten wie Unterhaltsvorschuss o. ä.
Das entsprechende Amt möchte das Geld zurück, wie wird sich
dies im Falle eines Insolvenzverfahrens auswirken ? Bleibt die
Forderung trotz Restschuldbefreiung bestehen oder wie wird
dies gehandhabt ?
Hallo Theo,
die Restschuldbefreiung des (Privat-)Insolvenzverfahrens erfaßt sämtliche Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung, einschließlich der Forderungen öffentlicher Kassen, wie z. B. Forderungen des Jugendamtes aus Unterhaltsvorschußleistungen. Ausgenommen davon sind nach meinem Informationsstand nur Buß- und Strafgelder.
Die Restschuldbefreiung setzt eine ordentlich durchstandene Wohlverhaltenszeit voraus, während der zumutbare Arbeit angenommen und keine neuen Verbindlichkeiten aufgebaut wurden.
Gruß
Wolfgang
Moin!
Der Vater eines Kindes ist nicht in der Lage den Unterhalt zu
entrichten.
Wer nicht zahlen kann, der braucht auch nicht zahlen. Denn zahlungspflichtig ist regelmäßig nur derjenige, der auch leistungsfähig ist (siehe BGB §1603).
Es gibt doch Möglichkeiten wie Unterhaltsvorschuss o. ä.
Richtig, allerdings gibt es Unterhaltsvorschuß immer nur in stark begrenztem Umfang. Einerseits nur, wenn das Kind nicht älter als zwölf Jahre ist, anderseits gibt es Unterhaltsvorschuß längstens für sechs Jahre und die Höhe entspricht 50% des Regelunterhalts. Unterhaltsvorschuß unterliegt immer dem Rückforderungsvorbehalt gegenüber dem eigentlich Unterhaltspflichtigen.
Das entsprechende Amt möchte das Geld zurück, wie wird sich
dies im Falle eines Insolvenzverfahrens auswirken ? Bleibt die
Forderung trotz Restschuldbefreiung bestehen oder wie wird
dies gehandhabt ?
Aus meiner Sicht hat eine Unterhaltsverpflichtung nichts mit einem Insolvenzverfahren zu tun. Allerdings kenne ich mich mit dem Privatinsolvenzrecht nicht wirklich aus, eventuell kann Dir da ja noch jemand anders genaueres sagen.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.