Unterhalt

Genau das was ich gehört habe! Sie muss sich dann hier anmelden
Und das den Anwalt aussuchen!
Da sie keinen Visum hat und mit dem turistenvisum kein Aufenthaltgenehmigung
Besitzt wird sie nicht weitkommen!
Genauso hier sich ansiedeln mit dem turistenvisum dann den normalen Visum kann sie auch nicht! Das würde man visummissbrauch nennen!!
Ausserdem braucht sie ein sprachtest in der goetheinstitut und der kostet auch paar Euro!!
Die Kinder hier zu Welt setzen würde auch nicht gehen da sie aus der eigene Tasche zahlen muss und praktisch nach dem Ablauf von den 3 Monate ja raus muss!

Würdest du das genauso sehen?
Wo hast du die Infos?

Vielen dank

wenn das so stimmt, hätten die Kinder wohl schon einen Unterhaltsanspruch…die Frage ist nur, mit welchem Aufwand und welchen Kosten dieser durchgesetzt werden könnte. Eine Nachfrage bei der serbischen Botschaft auf das geltende internationale Recht würde vielleicht zur Klärung beitragen. Im schlimmsten Fall wäre wie bei anderen Unterhalts-Säumigen eine Gehaltspfändung denkbar.
Unterhalt an im Ausland lebende Kinder müsste hier steuerlich abgesetzt werden können…so für den Fall, dass Sie sich davon überzeugen konnten, dass Sie der Vater sind (ausgeschlossen ist dies ja nun nicht es muss kein Fake sein) und dies vielleicht dann doch anstandshalber anerkennen und freiwillig zahlen sollten…
Den kleinen Seitenhieb will ich mir doch nicht verkneifen…sollte der Sachverhalt stimmen, finde ich Ihre Einstellung…naja…ich glaub, ab hier hätte ich nix Gutes mehr zu sagen…wenns denn stimmt…

Habe viele Fälle gelesen wo es so aus ging.

Hallo,

hierzu kann ich leider keine Auskunft geben. Ich würde raten Dich fachmännisch durch einen Anwalt oder ne Beratungsstelle beraten zu lassen, damit du rechtlich fundierte Auskünfte bekommst. Mit Unterhaltspflicht an ausländische Personen weiss ich leider nicht Bescheid.

Schöne Grüße und alles Gute.