Hallo,
Sie hat mich Mitte Februar besucht und wir waren dann eine
Woche zusammen. habe dann im März die Beziehung mit ihr
beendet. Jetzt nervt mich die Frau mit SMS und Emails und
behauptet sie wäre schwanger und würde im Dezember Zwillinge
zu Welt bringen!
Schwanger kann sie ja sein, aber hier sollte geklärt werden von wem.
Meine Frage lautet:
hat diese Serbin ein Anspruch auf irgend ein Unterhalt hier in
D. Sie hat keine dt Papiere, weder Pass noch
Aufenthaltsgenehmigung!!!
Klar hat sie für die Kinder, wenn sie tatsächlich von Dir stammen, einen Unterhaltsanspruch. Diesen kann sie auch von Serbien aus einklagen.
Sie wird auch durch die Geburt der Kinder, die einen deutschen Vater haben, automatisch ein Aufenthaltsrecht in Deutschland - zusammen mit den Kindern - bekommen.
Die Kinder haben das Menschenrecht, dass sie Kontakt zu ihrem Vater haben. Aus diesem Kontaktrecht der Kinder kann sie ihr Aufenthaltsrecht ableiten. Hierüber gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung.
Was kann Sie im schlimmsten Fall erreichen?
Ob es „schlimmsten Fall“ ist, dass die Kinder ein Recht auf Unterhalt haben, obwohl sie von einem deutschen Vater abstammen ist rein rechtlich ist es nichts Schlimmes.
Gruß