Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

habe Anfang des Jahres eine Serbin kennengelernt in Belgrad. Sie hat mich Mitte Februar besucht und wir waren dann eine Woche zusammen. habe dann im März die Beziehung mit ihr beendet. Jetzt nervt mich die Frau mit SMS und Emails und behauptet sie wäre schwanger und würde im Dezember Zwillinge zu Welt bringen!

Meine Frage lautet:

hat diese Serbin ein Anspruch auf irgend ein Unterhalt hier in D. Sie hat keine dt Papiere, weder Pass noch Aufenthaltsgenehmigung!!!

Was kann Sie im schlimmsten Fall erreichen?

Wäre über jede Info dankbar.

Vielen Dank und VG

Atway

hallo,
verlangen sie eine Bestätigung der schwangerschaft und in 9 monaten einen vaterschaftstest…alles posiv…unterhalt zahlen,wie hier auch

lisa

Vielen Dank für die Info,

will ja in dem fall keine Bestätigung und ein Vaterschaft Test machen da ich ja auf gar keinen Fall Unterhalt zahlen will!!!

meine Frage lautete was kann Sie hier in D erreichen? Sie kann ja hier nicht leben und hat auch kein Anspruch auf Aufenthalt da sie ja in Belgrad lebt!!!

Was ich auch weiss ist dass sie in Belgrad bei der Botschaft war und die Mitarbeiterin meinte zu ihr, „können nichts machen, was lässt dich von einen Dt schwängern“

Brauche dringend eine zuverlässige rechtliche Aussage!!!

Vielen Dank

Atway

Hallo,

wenn Du tatsächlich der Vater bist, dann gilt für Dich als Deutscher Staatsbürger, deutsches Unterhaltsrecht. Das heißt, dass Du für den Unterhalt Deiner Kinder evtl. sogar der Frau verpflichtet bist.

Zunächst würde ich eine ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft einfordern.
In jedem Fall sollte dann ein Vaterschaftstest -bzw. Abstammungsgutachten erstellt werden, sobald das/die Kind/er geboren sind.

Bist Du tatsächlich der biologische Vater hast Du selbstverständlich für die Kinder aufzukommen (die können schließlich nichts dafür … :frowning: … )

LG

Hallo,

Sie hat mich Mitte Februar besucht und wir waren dann eine
Woche zusammen. habe dann im März die Beziehung mit ihr
beendet. Jetzt nervt mich die Frau mit SMS und Emails und
behauptet sie wäre schwanger und würde im Dezember Zwillinge
zu Welt bringen!

Schwanger kann sie ja sein, aber hier sollte geklärt werden von wem.

Meine Frage lautet:

hat diese Serbin ein Anspruch auf irgend ein Unterhalt hier in
D. Sie hat keine dt Papiere, weder Pass noch
Aufenthaltsgenehmigung!!!

Klar hat sie für die Kinder, wenn sie tatsächlich von Dir stammen, einen Unterhaltsanspruch. Diesen kann sie auch von Serbien aus einklagen.
Sie wird auch durch die Geburt der Kinder, die einen deutschen Vater haben, automatisch ein Aufenthaltsrecht in Deutschland - zusammen mit den Kindern - bekommen.

Die Kinder haben das Menschenrecht, dass sie Kontakt zu ihrem Vater haben. Aus diesem Kontaktrecht der Kinder kann sie ihr Aufenthaltsrecht ableiten. Hierüber gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung.

Was kann Sie im schlimmsten Fall erreichen?

Ob es „schlimmsten Fall“ ist, dass die Kinder ein Recht auf Unterhalt haben, obwohl sie von einem deutschen Vater abstammen ist rein rechtlich ist es nichts Schlimmes.

Gruß

Ist schon alles klar wenn die Frau hier wohnen würde!

sie lebt aber nicht hier.

Serbien ist nicht EU-Land und ein Visum zu bekommen ist auch schwer!

Denke es wird nicht leicht für sie sein das alles hinzubekommen…

eine rechtliche antwort weis ich nicht, kommt drauf an,was die dame gegen dich in belgrad unternimmt. Die dortigen Behörden melden sich da schon bei dir…die Frau muss was unternehmen, nicht du.
wenn du hier experten angeschrieben hast,die sich mit ausländischen gesetzten auskenn,hast du glück,ansonsten anwalt fragen

lisa

Klar muss sie das erst nachweisen. Immerhin ist Serbien nicht in der EU und da bin ich mir nicht so ganz sicher!

Wenn es tatsächlich so ist und die Kinder in Serbien zu Welt kommen, wird es sehr schwierig glaube ich für sie!

Hat da jemand Ahnung oder ein bsp für den fall?

Vielen Dank

Hallo

keine Panik, wenn dann muss sie aus Serbien aktiv werden. Denn bevor es überhaupt um Unterhalt geht, muss erstmal die Vaterschaft festgestellt werden.

Einfach darauf ankommmen lassen, sie muss beweisen nicht du.

Gruss

Hallo atway,
sorry ich weiss da auch nichts genaueres. Erkundige dich am besten mal beim Ausländeramt deiner Stadt, die wissen da oft mehr.
Sie hat zumindest eine Nachweispflicht dass Sie der Vater der Zwillinge sind. Sie haben ja nichts unterschrieben, dass Sie die Vaterschaft anerkennen.
Alles Gute

hm - das wird für sie nicht so schwer sein. Der serbische Staat wird ihr gern dabei helfen, die deutschen Behörden einzuschalten. So wird es in Serbien auch ein Konsulat geben, welches sich ihrem Problem annehmen wird. Du bekommst dann Post von deinem zuständigen Jugendamt oder einem vertretenden Rechtsanwalt.

Du solltest es nicht auf die leichte Schulter nehmen.

LG

Hallo Atway

Im schlimmsten Fall müssen Sie Unterhalt für zwei Kinder zahlen.
Ich gehe allerdings nicht davon aus das dem so sein wird. Als ersts andere Handynummer geben lassen und ihre Mail Adresse sperren.
Zeigen Sie keine Reaktion. In Deutschland kann nicht einfach jemand sagen, ich bekomme Unterhalt, dass sind deine Kinder.
Die Frau ist so wie ich verstehe nicht in Deutschland. Sie müssen nicht mal reagieren, wenn das Jugendamt Sie anschreibt. Erst wenn Post von einem Gericht kommt, diesen Termin müssen Sie einhalten (auch einer Vorladung der Polizei muss man nicht folgen), nur ein Richter kann das anordnen, aber dann muss man folgen, sonst bekommt man Ärger.
Ich denke allerdings nicht das es dazu kommen wird, denn meisstens wollen diese Frauen nur Unterhalt kassieren, Kinder sind gar nicht vorhanden.
Solange sie selber nur sms und Mails schreibt… vergessen Sie es. Da brauchen und sollten Sie in keinster Weise drauf reagieren. Ich denke nicht das Sie da von einer gerichtlichen Seite was hören werden, aber Unterhalt für zwei Kinder ist ein gutes Einkommen, bei 12 jährigen würden Sie schon zur Zeit ca 800 Euro im Monat zahlen.
Warten Sie ab, glaube kaum das Sie was hören werden, wenn Sie nicht drauf reagieren.

Gruss
Agnes

Hallo Atway (heißt Du wirklich so?),

da war’s wieder:
Schlafe nie mit einer Frau, die Du Dir nicht in 1/2 Jahr noch als Frau für’s Leben
vorstellen kannst …

Aber Du hast doch bestimmt verhütet, so daß dann nach der Entbindung ein
Vaterschaftstest gemacht werden kann, der Dich von allen Sorgen befreit …

Aber Ironie beiseite.

Meine Ratschläge:

  1. Du läßt Dich am besten von einem Anwalt beraten, wenn Du erreichen willst,
    für weniger geradestehen zu müssen, als Du geradestehen müßtest.
  2. Du unternimmst erst mal gar nix. Will sie was, muß sie zum Gericht oder
    zum Amt, Jugendamt, was auch immer.
    Wird sie das?
    Eher nein, siehst Du, und ohne offizielle Urkunde bist Du zu nichts verpflichtet.
  3. Ihr steht gar nichts zu, nur dem Kind/den Kindern.
  4. Ob Unterhalt ins Ausland überwiesen, oder im Falle einer Ausweisung
    von dort eingefordert werden kann, weiß ich nicht.

P.S.: Und was ist für Dich der schlimmste Fall?
Mit ihr zusammenleben zu müssen? - Dazu kann Dich keiner zwingen. :wink:
Unterhalt für die Kinder zahlen zu müssen? - Das wäre nur rechtens.
Also - was willst Du?

Alles Gute und - falls es Deine sind - freu Dich auf die Kinder, dann
fällt Dir das Zahlen leichter.

Liebe Grüße
Andreas

Hi Andreas,

endlich eine vernünftige Antwort :smile:

es ist leider doof gelaufen, der Kondom ist mir leider geplatzt.

Sie behauptet sie war in der dt Botschaft und alles erklärt, die Mitarbeiterin meinte zu ihr: „was lässt dich von einem dt mann schwängern! wir können hier nichts machen für sie“

Habe auch nachgeforscht um hierher zu kommen braucht man ein Visum, sie kann lediglich nur ein Touristen Visum beantragen für 3 Monate/Jahr und um länger hier zu bleiben muss sie den dt Test machen!!!
Angenommen wenn sie hier das kind zu Welt bringt, wird sie 4t € brauchen für die krankenhausdaten dann musste ich dann dabei sein um das bestätigen. Am sonsten müsste sie ja dann wieder nach Belgrad zurück nach Ablauf der 3 Monate!!!

den Touristenvisum darf sie nicht missbrauchen in dem sie ein aufenthaltberechtigung draus macht. das mögen die Ämter nicht!!!

Das die Serben das ganze anliegen nach dt schicken, glaube ich definitiv nicht.

Atway ist nicht mein richtiger name :wink:

LG

Schlimmstenfalls?
Sie bekommt Zwillinge, du wirst durch einen Vaterschaftstest als Vater festgestellt und mußt für die Kinder Unterhalt zahlen evtl. auch noch für die Mutter Betreuungsunterhalt.
Keine Ahnung wie das mit Serbien geregelt ist.

Und es ist eigentlich ziemlich egal ob diese Frau serbische oder deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, es werden auch deine Kinder sein die du gewollt gezeugt hast und somit auch für sie sorgen musst.

Sorry, weitere Kommentare dazu erspar ich mir jetzt…

Bröselchen

Hallo, soviel ich weiß müssen erst einmal die Ansprüche von ihr per Gericht geltent gemacht werden, so zumindest nach deutschem Recht. Wenn Du dann die Vaterschaft anerkennst, musst Du anhand der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlen. Wie das nach serbischem Recht weiß ich leider nicht. Da müsstest Du Dir Rechtsbeistand bri einem Fachanwalt holen.
Gruß

Sie kann einen Vaterschaftstest verlangen.Unterhalt wird sie nicht bekommen

Danke für die Antwort!

wieso denkst du dass sie einen vaterschaftstest verlangen und den unterhalt nicht bekommen?

vielen dank im voraus

Atway

Sie kann einen Vaterschaftstest verlangen.Unterhalt wird sie
nicht bekommen

Hallo
Sorry aber ich kann ihnen da nicht viel weiterhelfen.Sollte sie Unterhalt einklagen , müssten sie diesen auch bezahlen. Jedoch können sie erstmal auf einen Vaterschaftstest bestehen . Zahlen müssten sie dann erst wenn sie die Kinder bekommt. Ich weiss ja nciht genau welche Woche sie jetzt ist. Aber um auszuschliessen das sie sie veräppelt , würde ich nachfragen wann der Geburtstermin sein soll und in welcher Woche sie ist. Dann müssten sie berechnen ob es passt. Das ganze kommt sehr fragwürdig rüber. Zum Unterhalt könnte es durchaus passieren das sie zahlen müssen wenn sie einen Anwalt nimmt.

Vaterschaftstest lässt der Staat meistens zu.Unterhalt in Deutschland zu verlangen aus dem Ausland ist schwer. Sie müßte nach Deutschland kommen und sich hier einen Anwalt nehmen.Da sie nicht von hier ist bekommt sie auch keinen Gerichtkostenbeistand.