Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage bzgl. JA. Vornweg ich habe meinen Unterhalt immer in voller Höhe gezahlt.
Ich habe bis 01.07.2010 als Angestellter gearbeitet. Dann hat man mir gekündigt. Seit 01.12.2010 bin ich nun selbständig mit einer Existenzgründung vom Arbeitsamt. Seit dem 31.08.2011 erhalte ich keinerlei Unterstützung mehr durch das Arbeitsamt. Leider hat sich meine Selbständigkeit nicht so entwickelt wie angenommen.
Wie muss ich jetzt richtig vorgehen wenn ich meine Unterhalsverplichtungen von derzeit 380 € Monatlich senken möchte.
Ich bin nämlich nicht in der Lage diesen Unterhalt weiter zu zahlen.

Gruß

hallo zurück,
damit die Mutter deines Kindes fehlende Gelder vom Jugendamt bekommen kann, musst du mit ihr zusammen dahin und deine finanzielle Not kundtun. Leider entbindet deine Not dich nicht von der Verpflichtung zum Unterhalt und mam wird das, womit man die Mutter unterstützt, später von dir wiederhaben wollen.
Aber so wäre das Vorgehen „rund“ und verantwortungsvoll.
Schön, dass du zu deinem Kind stehst.
Viel Glück für Euch alle!
Martin

Hallo noch mal,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es ist ja so das mein Einkommen nicht mehr dem entspricht was ich vor einem Jahr verdient habe.
Daher verstehe ich nicht ganz wieso das JA dann die Differenz übernimmt. Der Unterhaltet richtet sich ja nach meinem Einkommen. Es ist ja auch nicht so, dass ich keinen Unterhalt zahlen will sondern eben nur noch den „angepassten“ Satz.
Alle 2 Jahre wird diese ja durch das Ja überprüft. Nachweis der letzten 12 Gehaltsabrechnungen).
Diese Überprüfung steht bei mir Anfang 2012 wieder an.
Muss ich jetzt solange warten oder gibt es eine Möglichkeit diese Festellung früher zumachen?
Was wird dann zugrunde gelegt? Weil logischerweise habe ich keine Gehaltsabrechnungen der letzen 12 Monate.
Fragen über Fragen wie du siehst :smile: Ist ja auch ein heikles Thema. Nur ich möchte keine Fehler machen da ich weiß das mit dem JA als „Vater“ nicht immer gut Kirschenessen ist.

Gruß

Hi zurück,
keinesfalls musst du warten. Deine Situation hat sich doch sehr schlecht entwickelt und es gibt keinen Aufschub, sondern die Mutter deines Kindes braucht in dem Moment Geld, welches sie von dir nicht mehr in voller Höhe bekommt. Daher habe ich von einer Differenz von dem, was du noch zahlen kannst und dem, was deine Tochter tatsächlich mindestens an Unterhalt braucht.

Du solltest schnell einen Termin machen und die geänderte Situation schildern. Der Unterhalt richtet sich generell nach der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“, auf der je nach Verdienst unterschiedliche Unterhaltsbeiträge genannt sind. Es gibt jedoch eine Mindestgrenze, die sich nicht noch weiter nach unten eindampfen lässt. Genaue Zahlen bekommst du auf dem JA.
Viel Erfolg!